Ausschreibungen nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG)
Überblick
Nach dem aktuellen Entwurf des StromVKG soll es in den Jahren 2026, 2027 und 2029 Ausschreibungen zu drei unterschiedlichen Kapazitätsprodukten geben.
Gebotstermine | Kapazitätsprodukte | Beschreibung |
|---|---|---|
| 8. September 2026 22. Dezember 2026 (ggf. 18. Mai 2027) | Langzeitkapazitäten | Ausschreibungen für Erzeugungsanlagen, die über einen längeren Zeitraum Strom erzeugen können |
| 18. Mai 2027 | Erzeugungskapazitäten | Eine Ausschreibung für sämtliche Erzeugungsanlagen |
| 1. Dezember 2027 1. Oktober 2029 | Kapazitäten | Zwei Ausschreibungen für sämtliche Erzeugungsanlagen und regelbare Lasten |
Im Jahr 2026 soll es zwei Ausschreibungen für Erzeugungsanlagen geben, die über einen längeren Zeitraum Strom erzeugen können. In diesen beiden Ausschreibungen sollen jeweils 4,5 GW reduzierte Leistung ausgeschrieben werden. Für den Fall, dass die ausgeschriebene reduzierte Leistung nicht in voller Höhe (9 GW) bezuschlagt werden kann, wäre ein dritter Gebotstermin am 18. Mai 2027 durchzuführen
Zum Gebotstermin 18. Mai 2027 sollen darüber hinaus Erzeugungskapazitäten in Höhe von 2 GW ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung steht allen Erzeugungsanlagen offen.
In den Jahren 2027 und 2029 soll es dann zwei weitere Ausschreibungen für Kapazitäten geben. An diesen Ausschreibungen können Erzeugungsanlagen und regelbare Lasten teilnehmen. Das Ausschreibungsvolumen für diese Ausschreibungen ist noch zu bestimmen.
Die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten werden von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Die Ausschreibungen für Kapazitäten werden von der Bundesnetzagentur mit Unterstützung der Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt.
Webinare
Die Bundesnetzagentur wird im Rahmen der Vorbereitungen der einzelnen Ausschreibungen jeweils offene Webinare anbieten. Die Webinare werden auf dieser Seite frühzeitig bekannt geben.
Die Bundesnetzagentur wird zeitnah folgende Webinare durchführen:
- Webinar zum inhaltlichen Gesamtüberblick zu den Ausschreibungen nach dem StromVKG
am 25. Juni 2026, 10:00 bis 12:00 Uhr
- Webinar zu Vorgaben und zum technischen Ablauf der Gebotsabgabe für die ersten beiden Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten
am 30. Juni 2026, 14:00 bis 16:00 Uhr
Auf dieser Seite werden wir zeitgleich mit dem Webinar am 30. Juni 2026 auch die Details zum Ablauf des elektronischen Verfahrens und zur Registrierung für die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) veröffentlichen. Die Gebotsabgabe für die ersten beiden Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten wird ausschließlich elektronisch über die GBG möglich sein.
Mit der Bekanntmachung des ersten Gebotstermins für die Langzeitkapazitäten (21. Juli 2026) werden hier alle (weiteren) nach dem StromVKG vorgeschriebenen Informationen zu der Ausschreibung veröffentlicht.
Obwohl das Gesetzgebungsverfahren zum StromVKG noch nicht abgeschlossen ist und die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission noch nicht erteilt wurde, informiert die Bundesnetzagentur den Markt bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf und allen weiteren Äußerungen der Bundesregierung, sollen noch im Jahr 2026 zwei Ausschreibungen für Langfristkapazitäten stattfinden. Im Gesetzentwurf werden hierfür die Gebotstermine 8. September 2026 und 22. Dezember 2026 genannt.
Daraus ergibt sich ein ambitionierter Zeitplan für die Vorbereitung und Umsetzung dieser Ausschreibungen. Eine geordnete Marktkommunikation muss somit parallel zum Gesetzgebungsverfahren beginnen, vor Inkrafttreten des Gesetzes und vor der Genehmigung durch die Europäischen Kommission. Dadurch soll eine effiziente und möglichst fehlerfreie Durchführung der Ausschreibung ermöglicht werden.
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Stand: 03.06.2026
Kontakt
Referat 628
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn