Ka­pa­zi­täts­markt

Das deutsche Stromsystem durchläuft weiterhin einen tiefgreifenden Wandel. Nach dem Atomausstieg soll bis spätestens 2038 auch der Kohleausstieg abgeschlossen sein. Ab 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien 80 Prozent des Stromverbrauchs betragen. Dies führt zu einem insgesamt stark veränderten Stromsystem. Erneuerbare Energien und Kraftwerke, Speicher und flexible Verbraucher müssen optimal zusammenspielen. Das Zusammenspiel soll auf volkswirtschaftliche effiziente Weise für den Ausgleich des Strombedarfs mit dem Stromangebot über das ganze Jahr hinweg sorgen. Auch in Zeiten mit einer geringeren Erzeugung aus erneuerbaren Energien. Um dieses Ziel zu erreichen benötigt der Strommarkt zusätzliche Kapazitäten, um die Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft auch in Zukunft verlässlich zu gewährleisten.

Die Ausschreibungen von drei unterschiedlichen Kapazitätsprodukten nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) sollen dazu beitragen diesen Wandel des Stromsystems abzusichern. Die Kapazitäten können zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit gesicherte elektrische Leistung für das Netz der allgemeinen Versorgung bereitstellen oder den Verbrauch von elektrischer Energie reduzieren.

Mit dem StromVKG soll in einem ersten Schritt ein Investitionsrahmen geschaffen werden, um Investitionen in gesicherte Leistung sowie die Bereithaltung ausreichender Kapazitäten anzureizen. Es ist insofern ein besonderer Kapazitätsmarkt, weil er zunächst nur den Zeitraum von November 2031 bis Ende Oktober 2032 adressiert. Daran soll sich ein umfassender Kapazitätsmarkt anschließen.

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