Aus­schrei­bung nach dem KVBG / Ge­bots­ter­min 1. Ok­to­ber 2021

Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge vom 15. Dezember 2021

Bezuschlagte Anlagen der vierten Runde der Kohlestilllegungsausschreibungen auf einer Deutschlandkarte Bezuschlagte Anlagen der vierten Runde der Kohlestilllegungsausschreibungen

Die Bundesnetzagentur macht hiermit die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen für den Gebotstermin 1. Oktober 2021 gemäß § 24 Abs. 1 KVBG öffentlich bekannt.

Es wurden drei Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 532,514 MW bezuschlagt. Da diese Ausschreibungsrunde überzeichnet war, hat gemäß § 18 Abs. 8 S. 2 KVBG das Gebot, durch dessen Bezuschlagung das Ausschreibungsvolumen von 433,016 MW erstmals überschritten wurde, noch einen Zuschlag erhalten.

Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, beträgt 75.000 EUR/MW.
Der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, beträgt 116.000 EUR/MW.
Tabelle: Übersicht über die bezuschlagten Gebote zum Gebotstermin 1. Oktober 2021

Name des Bieters

Name der Anlage

Bezuschlagte Gebotsmenge (MW)

Gebotsnummer

Zuschlagsnummer

Pfeifer & Langen GmbH & Co. KGHKW Euskirchen14,1641KVBG21-3/001
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KGHKW Könnern - Block 18,3502KVBG21-3/002
Uniper Kraftwerke GmbHKraftwerk Staudinger Block 5510,000KVBG21-3/003

Die Angaben der jeweiligen Betreiber zur angestrebten Nutzung der Anlagenstandorte nach dem Wirksamwerden des Kohleverfeuerungsverbotes finden Sie in der Liste der Zuschläge – Gebotstermin 1. Oktober 2021 (xlsx / 33 KB) .

Die Zuschläge sind eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, also am 22. Dezember 2021, als öffentlich bekanntgegeben anzusehen
(§ 24 Abs. 1 S. 2 KVBG).

Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Unabhängig von dieser Bekanntmachung werden alle Bieter separat über die Bezuschlagung oder Nichtbezuschlagung ihrer Gebote unterrichtet.

Bekanntmachung der Ausschreibung vom 23. Juli 2021

(gem. § 11 Abs. 1 KVBG)

Kurzübersicht

Abgabefrist für den Gebotstermin

Ausschreibungs-
volumen (MW)

Höchstpreis
(Euro pro MW)

Netzfaktor
(Euro pro MW)

01. Oktober 2021433,016116.00093.482,19

Gebotstermin

Der Gebotstermin für diese Ausschreibungsrunde ist der 1. Oktober 2021.

Die Gebote müssen bis 24:00 Uhr am Freitag, den 1. Oktober 2021 bei der Bundesnetzagentur in Bonn schriftlich und verschlossen eingegangen sein. Die Gebote können auch innerhalb der Frist an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.

Alle Gebote sind wie folgt zu adressieren:
Bundesnetzagentur
Referat 617 – Gebot KVBG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 433,016 MW (gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 5 KVBG).

Hintergrund:

Die Bundesnetzagentur ermittelt ab der dritten Ausschreibung für jeden Gebotstermin das Ausschreibungsvolumen. Das zu ermittelnde Ausschreibungsvolumen in Megawatt Nettonennleistung ist die Differenz zwischen dem Ausgangsniveau (§ 7 KVBG) für das jeweilige Zieldatum und dem Zielniveau an Steinkohleanlagen am Strommarkt nach § 4 KVBG für das jeweilige Zieldatum.

Das Zielniveau für das Zieldatum für 2023 beträgt 13.902,00 Megawatt. Das Ausgangsniveau für das Zieldatum für 2023 beträgt 13.335,016 Megawatt.

Für die vierte Ausschreibungsrunde werden erstmals 1.000 Megawatt zum ermittelten Ausschreibungsvolumen addiert (§ 6 Abs. 5 KVBG).

Höchstpreis

Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 116.000 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 19 Abs. 1 Nummer 4 KVBG).

Netzfaktor

Der Netzfaktor für diesen Gebotstermin beträgt 93.482,19 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 18 Abs. 5 KVBG).

Berechnung des Netzfaktors für die vierte Ausschreibung nach dem KVBG, Gebotstermin 01.10.2021 (pdf / 554 KB)

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin die nachfolgenden Formatvorgaben nach § 11 Abs. 3 KVBG verbindlich vorgegeben.

Die benötigten Formulare sind mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Formatvorgaben für den Gebotstermin 1. Oktober 2021

Hauptformular Gebot (pdf / 3 MB)
Formular "Angaben zum Bevollmächtigten" (pdf / 2 MB)
Formular "Erklärung der Tarifpartner" (pdf / 2 MB)
Formular "Gebotsrücknahme" (pdf / 2 MB)
Vorgaben zur Gebotsabgabe (pdf / 1 MB)
Vorgaben zum Nachweis historischer CO2-Emissionen (pdf / 1 MB)


Festlegungen

Die Bundesnetzagentur hat bislang noch keine Festlegungen nach § 62 KVBG zur Gebotsabgabe oder zum Zuschlagsverfahren getroffen.

Zusätzlicher Hinweis:
Das Formular zur Abgabe der unbedingten Verzichtserklärung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 lit. c KVBG ist auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.

Stand: 15.12.2021

Mastodon