Ausschreibung nach dem KVBG / Gebotstermin 1. Juni 2023
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge (Stand: 25. August 2023)
Die Bundesnetzagentur macht hiermit die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen für den Gebotstermin 1. Juni 2023 gemäß § 24 Abs. 1 KVBG öffentlich bekannt.Es wurden sechsGebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 279,631 MW bezuschlagt. Da diese Ausschreibungsrunde unterzeichnet war, hat gemäß § 20 Abs. 1 KVBG jedes zulässige Gebot einen Zuschlag erhalten.
Name des Bieters | Name der Anlage | Bezuschlagte Gebotsmenge (MW) | Zuschlagsnummer |
---|---|---|---|
enercity AG | GKH-1 | 136,000 | KVBG23-1/001 |
Koehler Oberkirch GmbH | Heizkraftwerk Oberkirch | 18,500 | KVBG23-1/002 |
Nordzucker AG | BNA 1500 - Dampfsammelschienenblock | 37,331 | KVBG23-1/003 |
RheinEnergie AG | Block 6 Merkenich | 75,300 | KVBG23-1/004 |
BTB Blockheizkraftwerks- Träger und Betreibergesellschaft mbH Berlin | HKW Schöneweide | 9,500 | KVBG23-1/005 |
J.G. KNOPF'S SOHN GmbH & Co. KG | KWK Kohlekessel | 3,000 | KVBG23-1/006 |
Die Angaben der jeweiligen Betreiber zur angestrebten Nutzung der Anlagenstandorte nach dem Wirksamwerden des Kohleverfeuerungsverbotes finden Sie in der Liste der Zuschläge – Gebotstermin 1. Juni 2023 (xlsx / 33 KB) .
Die Zuschläge sind eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, also am 1. September 2023, als öffentlich bekanntgegeben anzusehen
(§ 24 Abs. 1 S. 2 KVBG).
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Unabhängig von dieser Bekanntmachung werden alle Bieter separat über die Bezuschlagung oder Nichtbezuschlagung ihrer Gebote unterrichtet.
Hinsichtlich der nicht bezuschlagten Ausschreibungsmenge ordnet die Bundesnetzagentur gemäß § 20 Abs. 3 KVBG dem Kraftwerk HLB7, KVBG046-DSB01, die gesetzliche Reduzierung an.
Bekanntmachung der Ausschreibung
Gem. § 11 Abs. 1 KVBG
Abgabefrist für den Gebotstermin | Ausschreibungs- | Höchstpreis | Netzfaktor |
---|---|---|---|
1. Juni 2023 | 541,982 | 89.000 | 54.038,63 |
Gebotstermin
Der Gebotstermin für diese Ausschreibungsrunde ist der 1. Juni 2023.
Die Gebote müssen bis 24:00 Uhr am Donnerstag, den 1. Juni 2023 bei der Bundesnetzagentur in Bonn schriftlich und verschlossen eingegangen sein. Die Gebote können auch innerhalb der Frist an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.
Alle Gebote sind wie folgt zu adressieren:
Bundesnetzagentur
Referat 628 – Gebot KVBG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 541,982 MW (gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 4 KVBG).
Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur ermittelt ab der dritten Ausschreibung für jeden Gebotstermin das Ausschreibungsvolumen. Das zu ermittelnde Ausschreibungsvolumen in Megawatt Nettonennleistung ist die Differenz zwischen dem Ausgangsniveau (§ 7 KVBG) für das jeweilige Zieldatum und dem Zielniveau an Steinkohleanlagen am Strommarkt nach § 4 KVBG für das jeweilige Zieldatum.
Das Zielniveau für das Zieldatum 2026 beträgt 9.869,00 Megawatt. Das Ausgangsniveau für das Zieldatum 2026 beträgt 10.410,982 Megawatt.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Informationen zur Ermittlung des Ausschreibungsvolumens für die siebte Ausschreibungsrunde (Gebotstermin: 1. Juni 2023) (pdf / 370 KB) .
Zusätzlicher Hinweis: Anordnung der gesetzlichen Reduzierung bei Unterzeichnung der Ausschreibung
Für den Gebotstermin am 1. Juni 2023 mit dem Zieljahr 2026 kommt im Falle einer Unterzeichnung die Regelung zur gesetzlichen Reduzierung der Kohleverstromung in § 20 Abs. 3 i.V.m. Teil 4 des KVBG zur Anwendung.
Die gesetzliche Reduzierung greift nur für etwaige Fehlmengen zwischen der Summe der bezuschlagten Gebotsmengen und dem Ausschreibungsvolumen. Die Bundesnetzagentur legt am Tag der Zuschlagserteilung fest, für welche Anlagen die gesetzliche Reduzierung wirksam wird. Sie bestimmt aus der Reihung nach § 32 KVBG beginnend mit der ältesten Anlage so lange Anlagen, bis das Ausschreibungsvolumen erstmals überschritten ist.
Den betreffenden Anlagen ordnet sie die gesetzliche Reduzierung, d.h. die Beendigung der Kohleverstromung, bis spätestens zum Zieldatum 2026 an. Anders als bei den Ausschreibungen erhalten die Anlagen hierfür keine finanzielle Kompensation.
Höchstpreis
Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 89.000 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 19 Abs. 1 Nummer 5 KVBG).
Netzfaktor
Der Netzfaktor für diesen Gebotstermin beträgt 54.038,63 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 18 Abs. 5 KVBG).
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin die nachfolgenden Formatvorgaben nach § 11 Abs. 3 KVBG verbindlich vorgegeben.
Die benötigten Formulare sind mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Formatvorgaben für den Gebotstermin 1. Juni 2023
Festlegungen
Die Bundesnetzagentur hat bislang noch keine Festlegungen nach § 62 KVBG zur Gebotsabgabe oder zum Zuschlagsverfahren getroffen.
Zusätzlicher Hinweis
Das Formular zur Abgabe der unbedingten Verzichtserklärung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 lit. b KVBG ist auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.
Stand: 25.08.2023