Energie Monitoring 2026
Öffentliche Konsultation der Fragebögen für das Monitoring Energie 2026 (Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13. Februar 2026) und Ankündigung der Datenerhebung für das Monitoring Energie 2026 und für die Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit
- Wesentliche Änderungen bei der Datenerhebung Monitoring Energie 2026
- Datenabfrage zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit bei den VNB Strom
- Fragebögen Monitoring Energie
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt führen auch im Jahr 2026 ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durch. Wie gewohnt, werden für die Jahre 2025/2026 durch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt gemeinsam Daten erhoben und der Monitoringbericht 2026 erstellt.
Die Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur stützt sich auf § 35 EnWG und dient der Wahrnehmung der Regulierungsaufgaben und insbesondere der Herstellung von Markttransparenz. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur gemäß § 63 Abs. 3 EnWG jährlich einen Bericht zu veröffentlichen.
Das Bundeskartellamt ist nach § 48 Abs. 3 GWB im Monitoring für den Grad der Transparenz, auch der Großhandelspreise, sowie für den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung zuständig. Es beobachtet den Umfang des Wettbewerbs auf Großhandels- und Endkundenebene auf den Strom- und Gasmärkten sowie an den Elektrizitäts- und Gasbörsen.
Weiterhin legt die Bundesnetzagentur der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) einen Bericht über das Ergebnis der Monitoringtätigkeit vor.
Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt arbeiten bei der Vorbereitung und Erstellung des gemeinsamen Berichts eng zusammen. Dadurch lassen sich, insbesondere in der Phase der Datenerhebung, Synergien erzielen. Die vorgesehene effiziente gemeinsame Verfahrensweise beider Behörden soll auch den Interessen der Unternehmen an der Minimierung des Verwaltungsaufwands gerecht werden.
Wesentliche Änderungen bei der Datenerhebung Monitoring Energie 2026
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt sind bestrebt, die Marktbeobachtung an die sich verändernden Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten sowie sich ändernde Informationsbedarfe anzupassen und gleichzeitig die Belastung der Unternehmen durch neue Datenabfragen moderat zu halten. In diesem Jahr wurden punktuell neue Fragen aufgenommen, um neue Marktentwicklungen zu berücksichtigen. Im Gegenzug wurden auch einige Fragen gestrichen.
Die gegenüber dem letzten Jahr vorgenommenen Änderungen sind rot abgesetzt bzw. als Streichung in den Fragebögen gekennzeichnet. Es werden wie bisher gemeinsam erstellte Fragebögen beider Behörden verwendet. Fragen der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes sind dabei jeweils entsprechend ausgewiesen.
Das nachfolgende Dokument bietet eine schnelle Übersicht über die Änderungen in den Fragebögen 2026.
Datenabfrage zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit bei den VNB Strom
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt auch in diesem Jahr, parallel zu dem Verfahren der Datenabfrage zum jährlichen Monitoring, eine zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung erforderliche Datenabfrage hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit bei den Elektrizitätsverteilernetzbetreibern durchzuführen. Durch die Bündelung der Datenabfrage zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung mit der Datenabfrage zum Monitoring sollen die adressierten Netzbetreiber entlastet werden, da neben den bekannten Prozessschritten auch bestehende Kommunikationswege genutzt und somit bürokratischer Mehraufwand verhindert werden kann.
Der separate Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Konsultation den betroffenen Marktteilnehmern als Entwurf zur Verfügung gestellt worden. Die Datenerhebung wird zusammen und zeitgleich mit der Datenerhebung zum jährlichen Monitoring durchgeführt. Die Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung wird auf der Grundlage einer Datenerhebungsfestlegung erfolgen.
Das Verfahren zur „Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich“ wurde auf der Grundlage von § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 11 EnWG am 2. Januar 2026 eingeleitet und wird unter dem Geschäftszeichen GBK-26-02-1#1 geführt.
Weitere Informationen zur Einleitung des Verfahrens zur Datenerhebungsfestlegung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/1087530
Den Entwurf der Datenerhebungsfestlegung und des Erhebungsbogens zur Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/1087548
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen am 23. Januar 2026 abgelaufen ist.
Fragebögen Monitoring Energie
An dieser Stelle und auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de) stehen seit dem 2. Februar 2026 die Entwürfe der Fragebögen zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung:
Definitionsliste Monitoring 2026 (pdf / 275 KB)
Senden Sie Ihre Stellungnahme bitte mit der Betreffzeile „Stellungnahme Monitoring 2026“ per E-Mail an die in der Kontaktbox angegebene E-Mail-Adresse.
Voraussichtlicher Datenerhebungszeitraum
16. März bis 30. April 2026
Im Anschluss an die Konsultation sind während der Datenerhebung ab dem 16. März 2026 bis zum 30. April 2026 lediglich die Fragebögen zu beantworten, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind.
Die finalen Fragebögen im Excel-Format - unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse - werden voraussichtlich ab dem 16. März 2026 (Start der Datenerhebung) auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes bereitgestellt.
Sicherer Weg zur Datenübermittlung über das Monitoringportal MonEDa
Neue Marktteilnehmer, die bisher am Energie-Monitoring noch nicht teilgenommen haben, müssen sich bei der Bundesnetzagentur melden, um Zugangsdaten zu MonEDa zu erhalten. Für die Erstregistrierung benutzen Sie bitte das nachstehende Formblatt und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die in der Kontaktbox angegebene Adresse. An den im Formular benannten Kommunikationsbevollmächtigten/Ansprechpartner Monitoring-Energie werden daraufhin die Zugangsdaten zur Übermittlungsplattform per Post zugesandt.
Stammdatenerhebungsbogen – Monitoring Energie (pdf / 1 MB)
Für die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist die Nutzung von MonEDa nicht möglich. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme wie beschrieben per E-Mail an die in der Kontaktbox angegebene E-Mail-Adresse.