Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes, das von Behörden und Marktakteuren des Energiebereichs genutzt wird.

MaStR Logo mit Weiterleitung auf die Startseite des Marktstammdatenregisters


Das MaStR-Webportal www.marktstammdatenregister.de steht allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit seit dem 31. Januar 2019 zur Verfügung.
Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen können nur noch über das neue Webportal vorgenommen werden. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.
Für die Registrierungen im MaStR gelten die in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) niedergelegten Vorgaben und Fristen.

Bei Fragen verwenden Sie bitte das offizielle Kontaktformular oder wenden sich an die MaStR-Hotline unter 0228/14-3333.

Bei allgemeinen Fragen zum Registrierungsvorgang und insbesondere bei Fragen zur Registrierung von Solaranlagen, empfehlen wir Ihnen die Registrierungshilfen und die Registrierung einer Solaranlage.
Ebenso finden Sie in der allgemeinen Hilfe eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ).

Das MaStR in Kürze

Flyer Marktstammdatenregister (pdf / 490 KB)

Factsheet zum Marktstammdatenregister (pdf / 251 KB)

FAQ zum MaStR


Video-Tutorials (auf YouTube)

News

Das Marktstammdatenregister ist seit 2019 online. Im Jahr 2021 waren bereits über 95 Prozent der Anlagen registriert.

Akteure aus der Wissenschaft und Politik, Netzbetreiber sowie die breite Öffentlichkeit nutzen die Daten. Das Register hat sich zur Datenbank der Energiewende entwickelt.

Wozu dient das MaStR?

Der Rückgriff auf die Stammdaten des MaStR ermöglicht für viele energiewirtschaftliche Prozesse eine deutliche Steigerung der Datenqualität und stellt eine Vereinfachung dar. Viele Meldepflichten bei Behörden können durch die zentrale Registrierung in Zukunft vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden.

Im MaStR werden das bisherige Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zusammengefasst. Nach dem Start des MaStR-Webportals werden deshalb beide Systeme eingestellt und ihre Funktion komplett vom MaStR übernommen.

Meldepflichten und -fristen

Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen auf www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.
  • Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z. B. Netzbetreiber und Strom-/Gashändler.
  • Die Registrierung im Webportal muss nicht persönlich durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person (Familie, Installateur, Dienstleister usw.) übernommen werden.
  • Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Registrierungspflichten beachtet werden. Ansonsten tritt keine Fälligkeit des Anspruchs auf eine Auszahlung ein.
Für EEG-Anlagen (einschließlich EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen gilt in der Regel
*Anlagen, die im Übergangszeitraum nur als Projekt registriert wurden, müssen bei Inbetriebnahme neu registriert werden. Es gilt die Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.
**Dafür ist eine Anmeldung auf www.marktstammdatenregister.de und eine erneute Eintragung aller Betreiber- und Anlagendaten notwendig.
Art der AnlageInbetriebnahme-
datum
RegistrierungsfristAnmerkung
EEG- und KWK-AnlagenVor dem 1. Juli 201731. Januar 202124 Monate nach Start des Webportals
Ab dem 1. Juli 20171 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage
Bereits zwischen 1. Juli 2017 und 31. Januar 2019 registrierte EEG- und KWK-Anlagen in Betrieb*Nicht relevantEintragung im Webportal bis 31. Januar 2021Anlage gilt als registriert im Sinne der MaStRV, fehlende Daten müssen jedoch im Webportal nachgetragen werden**
Für alle anderen Einheiten und Anlagen gilt
InbetriebnahmedatumRegistrierung bisAnmerkung
Vor dem 1. Juli 201731. Januar 202124 Monate nach Start des Webportals
Ab dem 1. Juli 201731. Juli 20196 Monate nach Start des Webportals

Projekte

Projekte müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Zulassung zusammen mit der erteilten Zulassung registriert werden.
Für Anlagen, die keine Zulassung nach Bundesrecht benötigen, besteht keine Registrierungspflicht nach der MaStRV und damit auch keine -frist.

Datenänderungen

Änderungen, die Daten betreffen, die im Marktstammdatenregister eingetragen sind, müssen innerhalb eines Monats nach der Änderung angepasst werden.

Veröffentlichung von Registerdaten

Im MaStR sind alle registrierten Einheiten, Lokationen und Marktakteure einsehbar. In den öffentlichen Übersichten gibt es entsprechende Filtermöglichkeiten. Pro Tabellenexport können in der aktuellen Einheitsübersicht bis zu 5.000 Datensätze bzw. in der erweiterten Einheitenübersicht bis zu 25.000 Datensätze heruntergeladen werden. Über den Webdienst lassen sich sämtliche Datensätze herunterladen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

Bis das MaStR um einen Gesamtdatenexport erweitert wird, finden Sie an dieser Stelle in unregelmäßigen Abständen Datenauszüge der Einheiten, EEG-Anlagen, KWK-Anlagen, Genehmigungen und Marktakteure. Die nach der MaStR-Verordnung als vertraulich gekennzeichneten Datenfelder sind entsprechend der Datenschutzvorgaben in der MaStR-Verordnung nicht enthalten.

Die folgenden veröffentlichten Daten enthalten die seit dem 31. Januar 2019 von den Anlagenbetreibern gemeldeten Einheiten samt dazugehörigen Objekten, die teilweise vom zuständigen Anschlussnetzbetreiber und teilweise von der Qualitätssicherung der Bundesnetzagentur geprüft wurden. Beachten Sie, dass insbesondere die jüngsten Meldungen noch fehlerhaft sein können oder Duplikate enthalten können.

Aufgrund des großen Datenumfangs wurden die Datensätze auf mehrere Dateien aufgeteilt. Bei einer Zusammenführung der Einheiten können Duplikate bei den EEG-, KWK- sowie Genehmigungsobjekten und den Marktakteuren entstehen, die an der jeweiligen ID zu erkennen sind. Marktakteure ohne zugehörige Einheiten (z.B. Netzbetreiber) sind ausschließlich in Teil 1 enthalten.

Registrierte Einheiten seit dem 31. Januar 2019:
DateiEnthalten ist
MaStR-Daten registriert ab 31. Januar 2019 Teil 1 (Stand 26. April 2021) (XLSX / 177 MB) Marktakteure ohne zugeordnete Einheiten
Einheiten in den Bundesländern: Ausschließliche Wirtschaftszone, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und keine Angabe
Dazugehörige EEG-, KWK- und Genehmigungsobjekte sowie deren Anlagenbetreiber
MaStR-Daten registriert ab 31. Januar 2019 Teil 2 (Stand 26. April 2021) (XLSX / 189 MB) Einheiten in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
Dazugehörige EEG-, KWK- und Genehmigungsobjekte sowie deren Anlagenbetreiber
Einheiten in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Dazugehörige EEG-, KWK- und Genehmigungsobjekte sowie deren Anlagenbetreiber
MaStR-Daten registriert ab 31. Januar 2019 Teil 3 (Stand 26. April 2021) (XLSX / 196 MB) Einheiten in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Dazugehörige EEG-, KWK- und Genehmigungsobjekte sowie deren Anlagenbetreiber
MaStR-Daten registriert ab 31. Januar 2019 Teil 4 (Stand 26. April 2021) (XLSX / 229 MB) Einheiten im Bundesland Bayern
Dazugehörige EEG-, KWK- und Genehmigungsobjekte sowie deren Anlagenbetreiber

Die folgenden veröffentlichten Migrationsdateien enthalten die zum Start des Webportals durch die Bundesnetzagentur aufbereiteten und migrierten Einheiten und Anlagen und stellen den Datenstand zum 31. Januar 2019 dar, mit denen Statistiken bis zum 31. Dezember 2018 erstellt werden können. Im Bereich der erneuerbaren Energien sollte ein nahezu vollständiger Datensatz vorliegen, wogegen bei KWK- oder konventionellen Einheiten nur die bis zum 31. Januar 2019 bekannte Teilmenge enthalten ist (z.B. BNetzA Kraftwerksliste mit Stand November 2018 und KWK-Meldungen nach MaStRV zwischen Juli 2017 und Januar 2019).

Migrierte Einheiten für statistische Auswertungen

Bis 31. Dezember 2018

EEG-Registerdaten und EEG-Fördersätze

Die EEG-Registerdaten und EEG-Fördersätze sind hier veröffentlicht.

Rechtsgrundlage

Am 1. Juli 2017 trat die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten - Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft.
In der MaStRV ist geregelt, wer sich registrieren muss und welche Einheiten bzw. Anlagen gemeldet werden müssen. Die Novellierung der MaStRV ist am 21. November 2018 in Kraft getreten. Dort wurden die Fristenregelungen angepasst, die durch den verzögerten Start des MaStR-Webportals notwendig wurden.

Weitere Informationen zur Änderung der MaStRV finden Sie im Bundesgesetzblatt.

Verwendung der Daten durch Behörden

Die Bundesnetzagentur eröffnet folgenden Behörden nach § 16 Abs. 3 MaStRV einen Zugang zu Daten, die nach § 15 Absatz 1 nicht veröffentlicht werden, einschließlich personenbezogener Daten:

  • Generalzolldirektion zur Erhebung der Energie- und der Stromsteuer auf Grundlage des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes und Gewährleistung einer gleichmäßigen Besteuerung
  • Bayrisches Landesamt für Steuern zur steuerlichen Prüfung
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Sicherstellung der Richtigkeit der Daten im Register Biostrom
  • Thüringer Finanzministerium zur steuerrechtliche Prüfung
  • Finanzamt Koblenz zur steuerrechtliche Prüfung
  • Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg zur steuerrechtliche Prüfung

Webdienst

Neben der manuellen Eingabe und Bearbeitung von Daten über das Webportal des MaStR, sollen zwei zentrale Funktionen des MaStR über Webdienste automatisiert in einer Maschine-zu-Maschine-Kommunikation abgewickelt werden können. Dies betrifft den automatisierten Datenabruf und die Netzbetreiberprüfung. Unter dem folgenden Link finden Sie dazu nähere Informationen:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRApiDokumentation

Weitere Informationen

Im Rahmen von Workshops und zahlreicher bilateraler Gespräche wurde das Konzept des Marktstammdatenregisters gefestigt und weiterentwickelt. Hier gelangen Sie zur Historie

Die Bundesnetzagentur berichtet der Bundesregierung regelmäßig über Stand und Fortschritt des Marktstammdatenregisters
Marktstammdatenregister - Bericht §111e Abs. 6 EnWG zum 31.12.2022 (Stand März 2023) (pdf / 400 KB)

Kontakt

Marktstammdatenregister
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Hotline: 0228 14-3333
Mo, Di und Mi 8.00 – 16.30 Uhr
Do 8.00 - 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

www.marktstammdatenregister.de/kontakt

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten
Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV nach §§ 111e und 111f EnWG

Novelle vom 21. November 2018

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