Da­ten­über­mitt­lungs­platt­form MonEDa

Marktteilnehmern steht seit 2019 die Datenübermittlungsplattform MonEDa zur Verfügung. Unter anderem können auf der Plattform ausgefüllte Fragebögen für das Monitoring Energie sicher und einfach an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.

Verschlüsselungstechnologie

Allen Unternehmen die Daten via MonEDa an die Bundesnetzagentur übermitteln, steht das einheitliche Tool »eCrypt« zur Verfügung.

Das Programm bietet folgende Funktionen:

1. Verschlüsselung von Dateien, die über das Energiedaten-Portal oder über MonEDa übermittelt werden sollen
2. Entschlüsselung von Dateien, die aus dem Energiedaten-Portal oder aus MonEDa abgerufen wurden
3. Hashwert-Berechnung für die Autorisierung von bestimmten Datenübermittlungen

Zu beachten ist, dass eine mit eCrypt verschlüsselte Datei die Dateiendung .datx besitzt. Die Entschlüsselung mit eCrypt funktioniert sowohl bei „alten“ .dat-Dateien als auch bei „neuen“ .datx-Dateien.

SHA-256 Hashwert des ZIP-Archives
1a3ac89078116a1bf0b0f65a1989c34e799503e28a72a1902255378746618070 eCrypt_ZIP-Archiv.zip
SHA-256 Hashwert der eCrypt Komponenten
9ccbcc11bd8334648b4d67a75315bc19e06b86f7720dd25ca8c0957004952fc1 CompressDecompress.dll
3d90ef9f5ce307ee2367e6e2300b136b1a7aa37d90129a51222e84a261836cd7 eCrypt.exe
50c9c9f3cc99f39697cf537ff09c98f42f023c474cc12fe1deba11894cf52c07 eCrypt.exe.config
b32c2ce2bd257c7422c021bcdf09718a5b71f25163c27cebaf7e42c8781af57d eCrypt.exe.manifest
99d2abf324905dad449b43dc6ba786830c328fbcc583802645abfcdd064488cf eCrypt.XML
27c6f1b75fc23efbd8a86515b39eefec172cba77661289cf83e83b9260f8339b EncryptDecrypt.dll
efa16116404495830eff88be716fd39b06b0b5e469d216f5adf656947bc99515 Hash.dll
40b3d590f95191f3e33e5d00e534fa40f823d9b1bb2a9afe05f139c4e0a3af8d ICSharpCode.SharpZipLib.dll

FAQ / Videotutorial

Wie genau MonEDa funktioniert und aufgebaut ist, erfahren Sie in einem Videotutorial auf youtube.

Ergänzend dazu beantworten wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen rund um die Plattform. Alternativ können Sie sich alle FAQ zu MonEDa (pdf / 876 KB) herunterladen.

Wo finde ich das Verschlüsselungsprogramm?Ich erhalte die Fehlermeldung: Die Datei CompressDecompress.DLL wurde nicht gefunden Meine Login-Daten funktionieren nicht. Was kann ich tun?

Grundsätzliches

Was ist MonEDa?

Die Datenübermittlungsplattform Monitoring Energie wird in diesen FAQ als MonEDa (MonitoringEnergieDaten) bezeichnet.

MonEDa ist eine sichere Schnittstelle zwischen Marktteilnehmer und Energie-Monitoringreferat der Bundesnetzagentur.

Mit Hilfe von MonEDa können Fragebögen zur Erhebung von Marktdaten sicher an die Bundesnetzagentur übergeben werden. Die neue Plattform erfüllt alle Anforderungen an die Sicherstellung der Authentizität der Marktteilnehmer.

Bereits für die Marktdatenerhebung im Monitoring 2019 ersetzt MonEDa die bisherige Übertragung per E-Mail.

Kann ich einen ausgefüllten Monitoring-Fragebogen weiterhin per E-Mail oder Post übermitteln?

Nein.

Die Nutzung von MonEDa ist ab dem Monitoring 2019 verpflichtend, ein anderer Übermittlungsweg ist nicht mehr zugelassen.
Mit dieser Plattform wird der Datenaustausch zwischen der Bundesnetzagentur und den Marktteilnehmern für das Monitoring Energie neu geregelt.

Kann ich einen ausgefüllten Fragebogen auch über das Netzbetreiber-Portal (Energiedatenportal) übermitteln?

Nein.

Zur Übermittlung ausgefüllter Fragebögen für

müssen alle Marktteilnehmer zwingend die MonEDa-Plattform verwenden.

Für alle anderen Verfahren der Bundesnetzagentur sollen ÜNB, FNB, VNB Elektrizität bzw. Gas und Elektrizitätslieferanten weiterhin das Energiedaten-Portal verwenden.

Wie gelange ich zu MonEDa?

MonEDa ist über den Link https://monitoring.bundesnetzagentur.de/moneda zu erreichen.

Wer sind die für das Monitoring Energie relevanten Marktteilnehmer?

Die Datenabfrage zum Monitoring Energie nach § 35 EnWG richtet sich an die einzelnen am deutschen Energiemarkt tätigen Unternehmen bzw. einzelnen juristischen Personen.

Für das Monitoring Energie relevante Unternehmen sind:

  • Betreiber von Elektrizitätserzeugungsanlagen
  • Betreiber von Elektrizitätsspeichern
  • Netzbetreiber (ÜNB und FNB)
  • Verteilernetzbetreiber (Elektrizität und Gas)
  • Betreiber von Untertagegasspeicheranlagen
  • Elektrizitätslieferanten
  • Gaslieferanten und Gashändler
  • Messstellenbetreiber (Elektrizität und Gas)

Über die Relevanz eines Marktteilnehmers für das Monitoring Energie entscheidet die Bundesnetzagentur.

Warum wird eine Datenerhebung durchgeführt?

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Auftrag, gemeinsam ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen.

Die Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur stützt sich auf § 35 EnWG. Über die Ergebnisse des Monitorings zur Wahrnehmung ihrer Regulierungsaufgaben in den Bereichen Elektrizität und Gas, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz, muss die Bundesnetzagentur jährlich einen Bericht veröffentlichen. (gem. § 63 Abs. 3 EnWG)

Das Bundeskartellamt ist im Monitoring für den Grad der Transparenz - auch der Großhandelspreise - sowie für den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung zuständig. (nach § 48 Abs. 3 GWB) Es beobachtet den Umfang des Wettbewerbs auf Großhandels- und Endkundenebene auf den Strom- und Gasmärkten sowie an den Elektrizitäts- und Gasbörsen. Der vom Bundeskartellamt zu erstellende Bericht ist Teil des gemeinsamen Monitoringberichts mit der Bundesnetzagentur.

Darüber hinaus unterbreitet die Bundesnetzagentur der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) einen Bericht über das Ergebnis der Monitoringtätigkeit.

Wie erhalte ich Zugang zu MonEDa?

Um Zugang zu MonEDa zu erhalten, benötigen Sie eine Betriebsnummer und eine Kontrollnummer.

Wenn Sie Übertragungsnetzbetreiber, Fernleitungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber Elektrizität und/oder Gas oder Elektrizitätslieferant sind, dann sind Ihre Zugangsdaten für das Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur (Betriebsnummer, Kontrollnummer, Schlüssel) auch für MonEDa gültig.

Betreiber von Elektrizitätserzeugungsanlagen und -speicheranlagen, Untertagespeicheranlagen (Gas), Messstellen im Bereich Elektrizität und Gas, sowie Gaslieferanten und Gashändler erhalten neue Zugangsdaten (Betriebsnummer, Kontrollnummer, Schlüssel), die ausschließlich für MonEDa gelten. Wenn Sie zu dieser Gruppe der Marktteilnehmer gehören, haben Sie bereits oder werden in Kürze postalisch die Zugangsdaten zur erstmaligen Anmeldung erhalten.

Neue Marktteilnehmer

Wenn Sie ein neuer Betreiber von Elektrizitätserzeugungsanlagen und -speicheranlagen, Untertagespeicheranlagen (Gas), Messstellen im Bereich Elektrizität und Gas, sowie Gaslieferanten und Gashändler sind und noch keine Zugangsdaten zu MonEDa besitzen, nutzen Sie bitte den Stammdatenerhebungsbogen – Monitoring Energie (pdf / 1 MB) .

Senden Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an monitoring.energie@bnetza.de oder per Fax an 0228-145973.

Die Zugangsdaten für MonEDa werden Ihnen nach der Registrierung umgehend zugesandt.

Für die Änderungen von Stammdaten (Firma, Adresse, Ansprechpartner) nutzen Sie ebenfalls das oben genannte Formblatt.

Was ist eine Betriebsnummer?

Die Betriebsnummer wird von der Bundesnetzagentur als Kennzahl für die Zuordnung und Identifikation des Unternehmens je Tätigkeitsfeld vergeben. Die Betriebsnummer besteht aus acht Stellen. Die ersten beiden Ziffern kennzeichnen die Marktrolle.

Wenn Ihr Unternehmen in mehreren Tätigkeitsfeldern (Marktrollen) aktiv ist, erhalten Sie mehrere Betriebsnummern. Bitte beachten Sie, dass für jede Marktrolle eine eindeutige Betriebsnummer vergeben wird.

Dabei wird die folgende Syntax verwendet:

ZifferMarktrolle
10ÜNB, VNB Elektrizität
12FNB, VNBGas
20LieferantenElektrizität
22Lieferanten und HändlerGas
30Betreiber von Erzeugungs- und –speicheranlagenElektrizität
42Betreiber von UntergrundgasspeicheranlagenGas
50MessstellenbetreiberElektrizität
52MessstellenbetreiberGas

Was ist eine Kontrollnummer?

Die Verwendung der Kontrollnummer verifiziert den korrekten Gebrauch der Betriebsnummer. Die Kombination aus Betriebs- und Kontrollnummer ermöglicht den Zugang zu MonEDa.

Die Kontrollnummer wird aus Sicherheitsgründen nach der Registrierung in einem separaten Schreiben und getrennt vom Schlüssel versandt.

Was ist ein Schlüssel?

Der personengebundene Schlüssel gewährleistet die sichere und durch das Unternehmen autorisierte Übertragung der Unternehmensdaten an die Bundesnetzagentur.

Er wird zur Verschlüsselung der Daten in eine binäre, für Dritte nicht mehr lesbare Datei verwendet. Der Schlüssel wird aus Sicherheitsgründen nach der Registrierung in einem separaten Schreiben - getrennt von der Kontrollnummer - versandt.

Werden meine Unternehmensdaten veröffentlicht?

Nein.

Unternehmensdaten werden ausschließlich in aggregierter Form veröffentlicht.

Die über die Fragebögen eingehenden Angaben der Marktteilnehmer werden im Monitoringbericht ausschließlich in zusammengefasster Form veröffentlicht. Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden somit gewahrt.

Wie verhalte ich mich, wenn die Startseite von MonEDa nicht erreichbar sein sollte?

Die Bundesnetzagentur gewährleistet für MonEDa eine hohe Ausfallsicherheit unter anderem durch Bereithaltung von speziell eingerichteten und gesicherten Servern.

Sollte also die Startseite nicht erreichbar ist, versuchen Sie sich bitte im Laufe des folgenden Arbeitstages erneut anzumelden.

Meine Login-Daten funktionieren nicht. Was kann ich tun?

Bitte kontrollieren Sie, ob Sie die Login-Daten korrekt eingegeben haben:

  • Prüfen Sie, ob sich Zahlendreher eingeschlichen haben.
  • Bitte beachten Sie, dass das Passwort aus Zahlen wie Nullen (0) und Buchstaben wie O bestehen kann. Hier besteht oft eine Verwechselungsgefahr.
Sollten die Daten korrekt eingegeben und ein Login trotzdem nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur: monitoring.energie@bnetza.de

Zugangsdaten

Warum erhalte ich mehrere Anschreiben mit Zugangsdaten?

Jedes Unternehmen erhält für jede Marktrolle gesonderte Zugangsdaten zu MonEDa (Betriebsnummer, Kontrollnummer und Schlüssel).

Wenn Sie als Ansprechpartner(in) Monitoring / Kommunikationsbevollmächtigte(r) für mehrere Unternehmen benannt wurden, so erhalten Sie für jedes einzelne Unternehmen gesonderte Zugangsdaten zu MonEDa.

Bitte beachten Sie, dass es keine konsolidierten Zugangsdaten zu MonEDa gibt. Für die Übermittlung der Fragebögen melden Sie sich bitte für jedes Unternehmen und für jede Marktrolle, für die Sie einen Fragebogen übermitteln möchten, gesondert an.

Kann ich mit einem Login Fragebögen für unterschiedliche Marktrollen übermitteln?

Nein, das ist nicht möglich.

Wenn Sie sich beispielsweise als "Verteilernetzbetreiber Elektrizität" einloggen und einen ausgefüllten Fragebogen "Verteilernetzbetreiber Gas" übermitteln, wird dieser Fragebogen einer falschen Marktrolle zugeordnet. Spätestens beim Entschlüsseln des Fragebogens wird eine Fehlermeldung generiert. Die Datenübermittlung ist damit nicht erfolgreich.

In Ihrem eigenen Interesse, insbesondere zur Wahrung der Fristen, sollten Sie bei der Übermittlung der Fragebögen die Zuordnung der Marktrolle mit eindeutiger Betriebsnummer zum jeweiligen Fragebogen zwingend einhalten.

Was passiert, wenn ich nicht den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Schlüssel nutze?

Der Fragebogen wird unbrauchbar, weil er von der Bundesnetzagentur nicht entschlüsselt werden kann.

Die Datenübermittlung kann daher nicht vorgenommen werden.

Webpostbox

Was ist die Webpostbox?

Die Webpostbox ist ein sicheres Postfach innerhalb von MonEDa.

Nach dem Einloggen in den geschützten Bereich von MonEDa, können Sie auf die Webpostbox zugreifen. Die Bundesnetzagentur kann dem Marktteilnehmer eine elektronische Nachricht und/oder eine Datei in der Webpostbox hinterlegen. Der Marktteilnehmer kann diese Nachricht herunterladen und entschlüsseln.

Die Webpostbox eignet sich insbesondere für die Übermittlung von Nachrichten und Dateien von der Bundesnetzagentur an die Marktteilnehmer, die einen hohen Schutzbedarf haben (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Die Webpostbox kann nur in der Kommunikationsrichtung Bundesnetzagentur an Marktteilnehmer genutzt werden.

Für die Kommunikationsrichtung Marktteilnehmer an die Bundesnetzagentur, nutzen Sie

Alternativ steht Ihnen für allgemeine Anfragen (keine Datenübermittlungen) auch die E-Mail-Adresse monitoring.energie@bnetza.de zur Verfügung.

Verschlüsselung

Wo finde ich das Verschlüsselungsprogramm?

Bevor ein Fragebogen an die Bundesnetzagentur übermittelt werden kann, muss dieser verschlüsselt werden.

Das neue Verschlüsselungsprogramm eCrypt und detaillierte Informationen erhalten Sie hier

Ich erhalte die Fehlermeldung: Die Datei CompressDecompress.DLL wurde nicht gefunden

Die Datei ist im zip-Archiv enthalten und muss sich im gleichen Ordner befinden wie die Datei eCrypt.exe.

Der Fehler tritt zum Beispiel auf, wenn die Anwendung eCrypt.exe direkt aus dem zip-Archiv gestartet wird, ohne dass es vorher entpackt wurde. Die zip-Datei muss deshalb immer erst in einem beliebigen lokalen Ordner entpackt werden und die Anwendung eCrypt.exe aus diesem Ordner heraus gestartet werden.

Bitte laden Sie eCrypt noch einmal mit „Ziel speichern unter“ herunter, entpacken Sie wie beschrieben und starten Sie dann neu.

Achten Sie bitte ebenfalls darauf, dass sich die exe-Datei nicht mehr im zip-Archiv, sondern in einem separaten lokalen Ordner befindet.

Was muss ich bei der Zuordnung Marktrolle - Betriebsnummer beachten?

Eine erfolgreiche Datenübermittlung ist nur möglich, wenn bei der Verschlüsselung des ausgefüllten Fragebogens die korrekte Zuordnung der Marktrolle zu den jeweiligen MonEDa-Zugangsdaten eingehalten wird.

In Ihrer Funktion als registrierter Kommunikationsbevollmächtigter oder berechtigter Ansprechpartner Monitoring verfügen Sie über die Kontrollnummer und den personenbezogenen Schlüssel zu der zugeteilten Betriebsnummer.

Beispiel

Wenn Sie als Verteilernetzbetreiber Gas, den Fragebogen 8 (Verteilernetzbetreiber Gas) an die Bundesnetzagentur übermitteln wollen, so müssen Sie diesen Fragebogen zwingend mit dem Schlüssel verschlüsseln, der Ihnen mit den Zugangsdaten zu der Marktrolle Verteilernetzbetreiber Gas für Ihr Unternehmen zugegangen ist.
Jeder Betriebsnummer und somit jedem Unternehmen in der jeweiligen Marktrolle ist ein gesonderter Schlüssel zugeordnet. Die Eingabe des Schlüssels ist beim Verschlüsselungsvorgang mit dem neuen eCrypt Verschlüsselungsprogramm erforderlich.

Kann ich das alte Verschlüsselungsprogramm weiter nutzen?

Nein.

Das bisher von der Bundesnetzagentur eingesetzte Verschlüsselungsprogramm 2007 wird von MonEDa nicht mehr unterstützt. MonEDa kann nur noch Daten verarbeiten, die mit dem neuen eCrypt verschlüsselt wurden.

Bitte beachten Sie, dass andere Verfahren der Bundesnetzagentur ggf. auch eigene Verschlüsselungsverfahren verwenden. MonEDa arbeitet jedoch ausschließlich mit der aktuellen Version von Verschlüsselungstool eCrypt (zip / 821 KB) .

Datenübertragung

Wie übermittle ich einen ausgefüllten Fragebogen über MonEDa?

  1. Loggen Sie sich bitte zunächst mit Ihren Login Daten unter https://monitoring.bundesnetzagentur.de/moneda ein.
    Halten Sie dafür Ihre Betriebsnummer und Ihre Kontrollnummer bereit.
  2. Anschließend finden Sie auf der linken Seite den Punkt Datenübertragung.
    Wählen Sie "Neue Datenübertragung an die Bundesnetzagentur" aus.

    Neue Datenübertragung an die Bundesnetzagentur


    Vor dem Übertragen des Fragebogens müssen Sie den ausgefüllten Fragebogen mit dem Verschlüsselungsprogramm eCrypt verschlüsseln. Dabei muss der Schlüssel verwendet werden, den Sie für Ihre Betriebsnummer erhalten haben, mit der Sie gerade eingeloggt sind.
  3. Auf der Folgeseite klicken Sie "Durchsuchen" (1) und wählen im Anschluss den verschlüsselten Fragebogen von Ihrem lokalen Rechner (2).
    Wählen Sie anschließend "Öffnen" (3) und danach "Übermitteln" (4).

    Fragebogen hochladen

    Bitte beachten Sie, dass der ausgefüllte und verschlüsselte Fragebogen mit der Dateiendung .datx zu der Marktrolle passen muss, mit deren Zugangsdaten Sie gerade in MonEDa eingeloggt sind und der verschlüsselte Fragebogen auch mit dem zu dieser Marktrolle passendem individuellen Schlüssel verschlüsselt wurde.

Wie erfolgt die Bestätigung der Datenübertragung?

Der Fragebogen wird an die Bundesnetzagentur übertragen. Sie erhalten eine Bestätigungsmeldung über die erfolgte Datenübermittlung.

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, diese Bestätigung auszudrucken oder über einen PDF-Drucker ein speicherfähiges PDF-Format auszugeben.

Die Bestätigung der Datenübermittlung deckt nur den Übermittlungsvorgang ab. Bei der Übermittlung findet keine Prüfung der ausgefüllten Daten statt. Bei nicht plausiblen oder fehlenden Daten wird die Bundesnetzagentur die Marktteilnehmer individuell kontaktieren.

Nach einem internen Verarbeitungsprozess, der meist am Folgetag abgeschlossen ist, können Sie in der Übersicht der Datenübertragungen Ihre Übermittlung einsehen.

Was bedeutet der "Status" in der Liste der Datenübertragungen?

In der Liste der Datenübermittlungen werden Ihnen die erfolgten Datenübermittlungen angezeigt. Neben dem Übermittlungszeitpunkt und dem Dateinamen der jeweiligen Datei wird ein Status angezeigt.

Statusmeldung

Die Datenverarbeitung erfolgt täglich. Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse am nächsten Tag ob die Übertragung erfolgreich war. Dies wird mit einem Häkchen symbolisiert.

Wenn beim Verschlüsseln die Zuordnung zum dazugehörigen Schlüssel nicht eingehalten wird, wird in der Auflistung ein Fehler beim Entschlüsseln angezeigt.

Bei Problemen mit der Übermittlung, Entschlüsselung etc. wird Ihnen der Fehler angezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Piktogramme nicht in jeder Browserversion verfügbar sind.

Erklärung der einzelnen Statusmeldungen

(Fehler)beschreibung in der Dokumentbibliothek Fehlerliste
Erfolgreich entschlüsseltDer Fragebogen wurde vom Portal angenommen und Ihre Daten wurden erfolgreich in die Datenbank übernommen.
Kein Schlüssel„Es konnte kein Schlüssel für die Betriebsnummer abgerufen werden“ - Eine nicht entschlüsselbare Datenübermittlung
Falscher Schlüssel„Die übermittelte Datei kann nicht mit dem Schlüssel der Betriebsnummer entschlüsselt werden“ - Eine nicht entschlüsselbare Datenübermittlung
Keine meldepflichtige Betriebsnummer„Die Betriebsnummer ist keine Meldepflichtige Betriebsnummer“ - Die Marktrolle und somit der richtige Erhebungsbogen kann nicht geprüft werden, daher wird die entschlüsselte Datenübermittlung als .xlsx-Datei angezeigt
Leerer Titel„Die übermittelte Datei stellt in den Metadaten keinen Titel bereit“ - Der Typ des Erhebungsbogens ist nicht bestimmbar, daher wird die entschlüsselte Datenübermittlung als .xlsx-Datei angezeigt
Unbekannter Titel„Der im Erhebungsbogen vorgefundene Metadaten-Titel wird von keinem Verfahren verwendet“ - Der Typ des Erhebungsbogens ist nicht bestimmbar, daher wird die entschlüsselte Datenübermittlung als .xlsx-Datei angezeigt
Falscher ErhebungsbogenDas zugeordnete Verfahren gehört nicht zur gleichen Marktrolle wie die Betriebsnummer. Die Datenübermittlung wird in der Dokumentbibliothek Fehlerliste abgelegt. Bitte überprüfen Sie Marktrolle und Zugangsdaten, mit denen Sie sich angemeldet haben.

Visuelle Kennzeichnung des Status-Wertes

Visuelle Darstellung Status

Ich erhalte die Fehlermeldung 404

Diese Fehlermeldung erscheint oft bei Problemen der Link-Weiterleitung.

Bitte geben Sie in diesem Fall die Webadresse https://monitoring.bundesnetzagentur.de/moneda von Hand ein oder folgen Sie dem Link dieser FAQ.

Sollte der Fehler weiter bestehen, verhindern Ihre lokalen Sicherheitseinstellungen den Zugriff auf MonEDa. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren IT-Administrator.

Fragebogen

Wo erhalte ich den zu meiner Marktrolle passenden Fragebogen?

Die gültigen und aktuellen Fragebögen finden Sie auf der Internetseite www.bnetza.de/monitoring

Kann ich den Fragenbogen aus dem Vorjahr verwenden?

Nein.

Fragestellungen und gesetzliche Anforderungen an das Monitoring verändern sich, daher wird der Fragebogen jährlich angepasst. Dabei wird stets zwischen dem gesteigerten Informationsbedarf und der dabei auftretenden Belastung der Marktteilnehmer abgewogen.

Bei einer Übermittlung eines nicht aktuellen oder eines veränderten Fragebogens wird bei der Weiterverarbeitung ein Fehler generiert.

Es muss stets der aktuelle, nicht modifizierte Fragebogen übermittelt werden.

Ausfüllen des Fragebogens

Wie gehe ich mit Teilnetzen um?

Die in den Fragebogen eingehenden Angaben sollen sich auf das gesamte vom antwortenden Unternehmen betriebene Elektrizitäts- oder Gasnetz beziehen. Netzbetreiber mit mehr als einem Elektrizitäts- oder Gasnetz müssen eine zusammengefasste Beantwortung für das Gesamtnetz vornehmen. Eine Übersendung von mehreren Fragebögen durch einen Netzbetreiber ist nicht vorgesehen und führt zu einer Fehlermeldung bei der Datenübermittlung.

Netzbetreiber, die bisher getrennte Fragebögen für Ihre Teilnetze übermittelt haben, werden gebeten, einen konsolidierten Fragebogen über das Gesamtnetz auszufüllen und diesen über MonEDa hochzuladen.

Bitte beachten Sie den Grundsatz, dass für jede Betriebsnummer immer nur ein Fragebogen übermittelt werden kann.

Was ist zu beachten, wenn die Eingabefelder bei Tabellen nicht ausreichen?

Die in den Fragebögen enthaltenen Tabellen wurden um so viele Leerzeilen ergänzt, dass auch Marktteilnehmer mit überdurchschnittlich vielen Anlagen genügend Platz für ihre Eingaben finden sollten.

Marktteilnehmer, die bisher aus Platzmangel zusätzliche Daten in formlosen Zusatzdateien übermittelt haben, werden gebeten, auf diese Art der Datenübermittlung zu verzichten. Ebenso bitten wir davon Abstand zu nehmen, einen zweiten Fragebogen unter der gleichen Betriebsnummer mit den platzbedürftigen Daten zu übermitteln.

Wir weisen darauf hin, dass Ihre so übermittelten Daten nicht verarbeitet werden können. Sollte wider Erwarten dennoch Platz zum Dateneintrag fehlen, bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail unter monitoring.energie@bnetza.de oder Telefon 0228-14-5999.

Wie stelle ich die Integrität des Fragebogens sicher?

Der eingestellte Blattschutz im Fragebogen dient dazu, diesen automatisiert und effizient einlesen zu können.

Ein Umgehen des Blattschutzes - zum Beispiel durch Hinzufügen neuer Zellen oder Zeilen - hat zur Folge, dass die Integrität des Fragebogens nicht mehr gewährleistet ist. So modifizierte Fragebögen werden bei der automatisierten Verarbeitung als fehlerhaft gekennzeichnet. Der Marktteilnehmer wird dann aufgefordert, einen nicht modifizierten und geschützten Fragebogen zu verwenden und zu übersenden. Diese Doppelarbeit kann durch Belassen des Blattschutzes vermieden werden.

Wie halte ich Plausibilisierungsregeln ein?

Innerhalb des Fragebogens wurden als Hilfe für die Marktteilnehmer Plausibilisierungs- und Gültigkeitsregeln hinterlegt.

Bitte beachten Sie, dass ein Umgehen der festgelegten Regeln zu einem Ablehnen des Fragebogens führt.

Wie gehe ich mit Fehlern im Fragebogen um, die nach der Übermittlung festgestellt wurden?

Wenn Sie nach einer erfolgreichen Datenübermittlung über MonEDa feststellen, dass der übermittelte Fragebogen teilweise oder komplett falsche Werte enthielt, können Sie den ursprünglich zugesandten Fragebogen mit einem neuen Fragebogen ersetzen.

  1. Korrigieren Sie den Fehler in dem ursprünglich übersandten Fragebogen
  2. Übersenden Sie diesen in der korrigierten Fassung (inklusive der schon übermittelten korrekten Daten) noch einmal über MonEDa

Das System gleicht die beiden Fassungen der Fragebögen ab und macht die Abweichungen kenntlich. Dieses Vorgehen ist explizit einzuhalten, da ansonsten die Vollständigkeit der Daten nicht gewährleistet ist.

Bitte verzichten Sie darauf, der Bundesnetzagentur den korrekten Wert per Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch mitzuteilen.

Bitte übersenden Sie auch keinen zweiten Fragebogen, der nur die korrigierten Daten enthält und ansonsten leer ist.

Wie liefere ich Daten nach?

Wenn Sie Daten nachliefern müssen, die beispielsweise in der ersten übermittelten Fassung des Fragebogens gefehlt haben oder von der Bundesnetzagentur nachgefordert wurden, so gehen Sie dabei genauso wie bei fehlerhaften Werten vor.

  1. Benutzen Sie als Basis den ursprünglich übermittelten lückenhaften Fragebogen und ergänzen Sie die fehlenden Werte
  2. Übermitteln Sie den vollständigen Fragebogen erneut über MonEDa

Sind Kommentare im Fragebogen möglich?

Ja.

Gerne nehmen wir Ihre Erläuterungen entgegen, falls sich Werte nicht aus dem Kontext erschließen oder weiterer Erklärungen bedürfen.

Bitte nutzen Sie für Kommentare das entsprechende Feld in Ihrem Fragebogen.

Muss jede Zelle ausgefüllt werden?

Nein, nicht zwingend.

Die Fragebögen sind zwar individuell auf die jeweilige Marktrolle zugeschnitten, allerdings kann es bei der Diversifikation des Energiemarktes in Deutschland und der Vielfalt der Marktteilnehmer vorkommen, dass Sie einige Fragen nicht betreffen. In diesen Fällen können die Fragen offengelassen werden.

Kontakt

Wie kontaktiere ich das Energie-Monitoringreferat?

Um mit der Bundesnetzagentur in Kontakt zu treten, stehen Ihnen unterschiedliche Kommunikationskanäle zur Verfügung.

Der einfachste Weg ist das Kontaktformular in MonEDa. Das Kontaktformular kann über MonEDa aufgerufen werden, ohne dass zuvor der Login-Prozess durchlaufen werden musste.

Kontaktformular in MonEDa

Für Schreiben mit vertraulichem oder besonders schützenswertem Inhalt steht Ihnen auch die normale Datenübermittlungsmöglichkeit in MonEDa zur Verfügung.

Verschlüsseln Sie dazu einfach ein beliebiges Dokument (Word-Format, PDF-Format etc.) mit dem Verschlüsselungsprogramm eCrypt und übermitteln es auf die gleiche Art und Weise wie einen verschlüsselten Fragebogen.
Ihr Schreiben wird nach der Übermittlung entschlüsselt und steht der Bundesnetzagentur im Ursprungsformat zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass auch hier die Zuordnung Betriebsnummer, Marktrolle und Schlüssel gewährleistet bleiben muss.

Kontakt

Monitoring Energie
Referat 615
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

E-Mail: monitoring.energie@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur
§ 35 EnWG

Monitoring-Aufgabe des Bundeskartellamts
§ 48 Abs. 3 GWB

Gemeinsamer jährlicher Monitoring-Bericht
§ 63 Abs. 3 EnWG

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