Szenariorahmen Gas 2012
Veröffentlichung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan der Fernleitungsnetzbetreiber nach § 15a EnWG Abs. 1 EnWG
- Szenarien der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber für den Netzentwicklungsplan 2012
- Szenariorahmen Netzentwicklungsplan Gas: Entscheidung in dem Verwaltungsverfahren
- Veröffentlichung der detaillierten Speicherliste (Speicher in Planung) zum bestätigten Szenariorahmen Gas
Szenarien der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber für den Netzentwicklungsplan 2012
Der Energieträger Erdgas ist von besonderer Bedeutung für den Energiemix in Deutschland. Darüber hinaus kann er in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung spielen.
Das EnWG verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB), jedes Jahr einen gemeinsamen, deutschlandweiten Netzentwicklungsplans (NEP Gas) zu erstellen. Der Plan muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung und Verstärkung sowie zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb netztechnisch erforderlich sind. Darüber hinaus kann der Plan verbindliche Netzausbaumaßnahmen für die nächsten drei Jahre enthalten.
Am Anfang des Prozesses der Erstellung des NEP steht die Erarbeitung eines Szenariorahmens durch die FNB. Die Szenarien sollen die möglichen Entwicklungen im Gassektor in den nächsten zehn Jahren darstellen. Dazu berücksichtigen die Szenarien unter anderem Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung, Versorgung und des Verbrauchs von Gas sowie über geplante Investitionsvorhaben in die Netze und Speicher und denkbare Versorgungsstörungen.
Anders als im Stromsektor wird der Szenariorahmen für den NEP Gas durch die FNB und nicht durch die Bundesnetzagentur konsultiert. Die FNB haben den Szenariorahmen am 22. August 2011 veröffentlicht. Die Öffentlichkeit und die nachgelagerten Netzbetreiber haben bis zum 9. September 2011 die Gelegenheit zur Äußerung.
Zusätzlich zur Möglichkeit der schriftlichen Äußerung besteht für Interessierte die Möglichkeit der Teilnahme an einem Workshop, den die FNB am 31. August 2011 in Berlin veranstalten. Im Rahmen dieses Workshops soll der Szenariorahmen erläutert und diskutiert werden. Anmeldungen sind über die unten angegebene Internetseite möglich.
Im Anschluss an die Konsultation werden der Entwurf des Szenariorahmens und die Konsultationsergebnisse - einschließlich aller bei den FNB eingegangenen Stellungnahmen - der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vorgelegt.
Weitere Informationen zur Konsultation der FNB - insbesondere der Entwurf des Szenariorahmens - sind auf der Internetseite § 15a EnWG veröffentlicht.
Szenariorahmen Netzentwicklungsplan Gas: Entscheidung in dem Verwaltungsverfahren
wegen der Bestätigung des Szenariorahmens für die Netzentwicklungsplanung Gas gem. § 15a Abs.1 Satz 7 EnWG (Az. Abt. 6-1/2011)
Die Bundesnetzagentur hat am 6. Februar 2012 den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) bestätigt. Der Szenariorahmen wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) erarbeitet und bildet die Grundlage für den nationalen NEP Gas, den die FNB der Bundesnetzagentur erstmals zum 1. April 2012 vorlegen müssen.
Der Entwurf eines Szenariorahmens Gas, die öffentliche Konsultation durch die FNB und die Bestätigung des Szenariorahmens durch die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung der Stellungnahmen stellen den ersten Schritt zur Festlegung der künftigen Entwicklung der deutschen Gasnetze dar.
Der überarbeitete Szenariorahmen Gas enthält nicht nur Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas, sondern berücksichtigt auch geplante Investitionsvorhaben in die Netzinfrastruktur, wie Gaskraftwerke und Speicheranlagen, sowie die Auswirkungen von möglichen Versorgungsstörungen.
Der überarbeitete Szenariorahmen Gas beinhaltet drei 'Hauptszenarien', die sich in ihren Annahmen zum Gasbedarf der Endenergieverbraucher und zum Gasbedarf zur Stromerzeugung unterscheiden. Durch eine umfassende Abstimmung zwischen FNB, Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und der Bundesnetzagentur wurde gewährleistet, dass die Grundannahmen zum Gaskraftwerkspark in keinem Widerspruch zu den Annahmen im Szenariorahmen Strom stehen.
Die Annahmen über den Gasbedarf zur Stromerzeugung im mittleren und niedrigen Gasbedarfsszenario wurden aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten Prognosen der ÜNB zur künftig installierten Gaskraftwerksleistung abgeleitet. Das hohe Gasbedarfsszenario bildet ein 'Belastungsszenario' in Bezug auf das Fernleitungsnetz ab. Es geht - abweichend vom Stromszenariorahmen – davon aus, dass eine Vielzahl neuer Gaskraftwerke an das Netz angeschlossen werden und Kohlekraftwerke aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit schon nach 40 Jahren vom Netz gehen.
Die Annahmen über den Gasbedarf der Endenergieverbraucher liegen in den drei Szenarien bei neun, 15 bzw. 23 Prozent.
Obwohl der gesamte Gasbedarf in allen drei Szenarien sinkt, kann daraus nicht geschlossen werden, dass in den nächsten zehn Jahren kein Netzausbau erforderlich ist. So gibt es beim Gasverbrauch regional deutliche Unterschiede aufgrund unterschiedlicher demographischer und wirtschaftlicher Entwicklungen. Auch der Anschluss neuer Gaskraftwerke und Speicher und die dauerhafte Kapazitätsknappheit durch die Zusammenlegung der Marktgebiete können einen Ausbau des Gasnetzes notwendig machen. Endgültige Gewissheit darüber, ob und an welchen Stellen ein Gasnetzausbau erforderlich sein wird, werden die Netzsimulationen geben, die die FNB im Rahmen der Netzentwicklungsplanung vornehmen.
Für den Gasimportbedarf von Deutschland wird im mittleren und niedrigen Szenario ein Rückgang angenommen, im hohen Szenario wird vor dem Hintergrund der zunehmend erschöpften inländischen Quellen und des unterstellten überdurchschnittlich steigenden Gasbedarfs zur Stromerzeugung von steigenden Gasimporten ausgegangen.
Entscheidung Szenariorahmen NEP-Gas (pdf / 1 MB)
Endgültiger NEP-Szenariorahmen (pdf / 247 KB)
Veröffentlichung der detaillierten Speicherliste (Speicher in Planung) zum bestätigten Szenariorahmen Gas
§ 15a Absatz 1 Satz 4 EnWG verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB), bei der Erstellung des Szenariorahmens geplante Investitionsvorhaben in die Netz- und Speicherinfrastruktur zu berücksichtigen. Nach Vorgabe der Bundesnetzagentur in der Bestätigung zum Szenariorahmen Gas vom 6. Februar 2012 berücksichtigen die FNB im Rahmen des Szenario I ("hohes Gasbedarfsszenario") sämtliche Anfragen nach Einspeise- und Ausspeisekapazitäten für Speicher, die bei ihnen entweder unter Berufung auf §§ 38, 39 GasNZV eingegangen sind oder die „unverbindlich“ gegenüber den FNB z. B. im Rahmen der Konsultation zum Szenariorahmen geltend gemacht worden sind. Analog zur Gaskraftwerksliste werden im Belastungsszenario alle verbindlich und unverbindlich angefragten Speicher einbezogen. In Szenario I wird die Netzberechnung unter der Prämisse erfolgen, dass alle angefragten Kapazitäten als feste frei zuordenbare Kapazitäten (FZK) ausgewiesen werden. In Szenario II ("mittleres Gasbedarfsszenario") erfolgt dagegen nur eine Berücksichtigung sämtlicher Speicheranfragen nach §§ 38, 39 GasNZV, aber keine Berücksichtigung unverbindlicher Anfragen. Die Netzberechnung erfolgt in diesem Szenario unter der Prämisse, dass alle Kapazitäten für diese Anfragen in vollem Umfang als feste frei zuordenbare Kapazitäten ausgewiesen werden ("Variante 100% FZK"). Die Netzbetreiber führen zudem eine alternative Netzberechnung durch, mit dem Ziel, ein angemessenes Verhältnis zwischen Projektrealisierung und Ausbaubedarf herzustellen und der Gegebenheit Rechnung zu tragen, dass das Zugangsmodell aktuell häufig Einschränkungen der freien Zuordenbarkeit von Kapazitäten erfordert.
Im Szenariorahmen der FNB wurde die Summe der bei den FNB bis Ende November 2011 eingegangenen Kapazitätsreservierungen für Ein- und Ausspeisekapazitäten nach §§ 38, 39 GasNZV einerseits und die unverbindlichen Anfragen andererseits, summarisch aufgeführt. Der Szenariorahmen wurde von der Bundesnetzagentur am 6. Februar 2012 bestätigt, wobei die Bundesnetzagentur Kenntnis der zugrundeliegenden Speicherliste hatte. Diese summarische Auflistung wurde in der laufenden Konsultation der FNB zum NEP Gas, die am 9. März 2012 endet, kritisiert. Seitens der Speicherbetreiber als auch anderer Marktteilnehmer wurde bemängelt, dass ohne Darlegung der einzelnen Projekte der von den FNB ermittelte Ausbaubedarf nicht nachvollziehbar sei.
Vor diesem Hintergrund und unter Abwägung möglicher Vertraulichkeitsaspekte hat sich die Bundesnetzagentur entschlossen, kurzfristig die in Summe aufgeführte Speicherliste (siehe Anlage 3 der Bestätigung zum Szenariorahmen) analog der Gaskraftwerksliste auch projektscharf zu veröffentlichen. Nicht veröffentlicht werden die konkreten Projektantragsteller. Damit kann gewährleistet werden, dass Speicherbetreiber die einen Antrag nach §§ 38 oder 39 GasNZV oder unverbindliche Anfragen gestellt haben, die Einordnung der Projekte in die jeweiligen Szenarien, sowie deren Auswirkungen auf Ausbaubedarfe nachvollziehen können.
Speicherliste-NEP-Gas (xls / 40 KB) Stand: 27.03.2012
- Die "Speicherliste - Projektscharf" wurde aufgrund eines in der Konsultation festgestellten Fehlers aktualisiert. -
Stand: 26.04.2012