Aktuelles
Der Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025-2037/2045 wurde durch die Bundesnetzagentur geprüft und mit Änderungen am 30. April 2025 genehmigt. Auf dieser Grundlage erarbeiten die Fernleitungsnetzbetreiber (
FNB) und die regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber (
WTNB) nun den 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff 2025-2037/2045.
Genehmigung Szenariorahmen Gas/Wasserstoff 2025-2037/2045
Die Koordinierungsstelle für die Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) hat im Sommer 2024 den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025-2037/2045 vorgelegt.
Dieser wurde gemeinsam mit dem Szenariorahmen Strom vom 2. bis 30. September 2024 durch die Bundesnetzagentur konsultiert. Dabei sind 65 Stellungnahmen zum Szenariorahmen Gas und Wasserstoff eingegangen.
Unter Berücksichtigung der energiewirtschaftlichen Ziele und im Sinne gemeinsamer Grundannahmen wurde der Szenariorahmen anschließend geprüft.
Mittels den nun von der Bundesnetzagentur in der Genehmigung angepassten Szenarien wird eine große Brandbreite möglicher Entwicklungen mit dem Ziel der Dekarbonisierung aufgezeigt. Im Szenariorahmen werden für die Jahre 2037 und 2045 jeweils drei Szenarien betrachtet. Ein zusätzliches Szenario bezieht sich im Szenariorahmen Gas und Wasserstoff auf das Jahr 2030 als Stützjahr auf dem Weg hin zum Erdgasausstieg.
Die Szenariorahmen enthalten erstmals gemeinsame, übergreifende Annahmen - beispielsweise zu Standorten von Kraftwerken und Elektrolyseuren - anhand derer die Netzentwicklungsplanungen für das Übertragungsnetz einerseits und für das Gas- und Wasserstoffnetz andererseits konsistent zueinander erfolgen können.
Prozessablauf
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) gemeinsam mit den regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen, alle zwei Jahre einen deutschlandweiten Netzentwicklungsplan (NEP) Gas und Wasserstoff zu erstellen.
Der Plan muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.
Die Betrachtungszeiträume liegen zwischen zehn und 15 Jahren. Hierbei sind besonders die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und die Versorgungssicherheit zu beachten. Ebenfalls wird das Jahr 2045 betrachtet werden.
Gesetzliche Grundlage: §§15a ff EnWG
1. Szenariorahmen
Am Anfang des Prozesses erstellen die FNB gemeinsam mit den regulierten Wasserstofftransportnetzbetreibern einen Szenariorahmen.
Es müssen mindestens drei Szenarien erstellt werden, die die wahrscheinlichen Entwicklungen im Gas- und Wasserstoffsektor im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung für die nächsten zehn bis 15 Jahre darstellen. Dafür werden u.a. Annahmen getroffen über
- die Entwicklung der Gewinnung, Erzeugung, Versorgung und des Verbrauchs von Gas und Wasserstoff,
- geplante Investitionsvorhaben in die Netze und Speicher sowie
- denkbare Versorgungsstörungen.
Drei weitere Szenarien müssen das Jahr 2045 betrachten und dabei eine Bandbreite von wahrscheinlichen Entwicklungen darstellen, die sich an den gesetzlich festgelegten sowie weiteren klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung ausrichten.
Vom Entwurf zur Genehmigung
- Übermittlung an die Koordinierungsstelle
Die FNB und die regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber übermitteln der Koordinierungsstelle den Entwurf des Szenariorahmens. Diese legt anschließend den Entwurf, bis zum Ablauf des 30. Juni eines jeden geraden Jahres, der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vor. Konsultation durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur gibt der Öffentlichkeit - einschließlich tatsächlichen oder potenziellen Netznutzern - und betroffenen Netzbetreibern vor der Genehmigung Gelegenheit zur Stellungnahme.
- Genehmigung durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt den Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung.
2. Netzentwicklungsplan (NEP)
Es folgt die Erstellung des Netzentwicklungsplans: Auf Grundlage des Szenariorahmens modellieren die FNB und die regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber den Netzausbaubedarf für den jeweiligen Betrachtungszeitraum von zehn bis 15 Jahren.
Der Netzausbaubedarf umfasst alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze, die für den jeweiligen Betrachtungszeitraum für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Die Umstellung von vorhandenen Leitungsinfrastrukturen auf Wasserstoff hat grundsätzlich Vorrang gegenüber dem Neubau von Leitungen.
In Abstimmung mit den Gasverteilernetzbetreibern, den Betreibern von Wasserstoffnetzen, die keine Transportnetze darstellen, und den Betreibern von sonstigen Leitungsinfrastrukturen, die auf Wasserstoff umgestellt werden können, schlagen die FNB und die regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber ein oder mehrere Unternehmen vor, die für die Durchführung der Maßnahme verantwortlich sind.
Vom Entwurf zur Genehmigung
Übermittlung an die Koordinierungsstelle
In jedem ungeraden Kalenderjahr erstellen die FNB und die regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber einen NEP-Entwurf und übermitteln diesen der Koordinierungsstelle.
Konsultation der Öffentlichkeit
Die Koordinierungsstelle gibt bis zum Ablauf des 31. Mai eines jeden ungeraden Kalenderjahres der Öffentlichkeit vor der Vorlage des Entwurfs des NEP bei der Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Äußerung. Die erforderlichen Informationen werden auf der Internetseite der Koordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff e.V. zur Verfügung gestellt.
Übergabe des überarbeiteten NEP-Entwurfs an die Bundesnetzagentur
Anschließend wird der konsultierte Entwurf überarbeitet. Die Koordinierungsstelle legt dann den überarbeiteten NEP-Entwurf unverzüglich nach Fertigstellung, jedoch spätestens zehn Monate nach Genehmigung des Szenariorahmens, der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vor.
Erneute Konsultation der Öffentlichkeit und Bestätigung
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den überarbeiteten Entwurf und gibt der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung. Anschließend überprüft die Bundesnetzagentur den überarbeiteten Entwurf und bestätigt diesen unter Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni eines jeden geraden Kalenderjahres den NEP.
Ergänzend dazu sieht der NC CAM ein
Verfahren zur marktbasierten Ermittlung des Bedarfs und ggf. Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten an Grenzübergangspunkten vor. Die Ergebnisse des Verfahrens dienen als gesicherte Grundlage zur Ermittlung des Netzausbaubedarfs durch die
FNB. (
Incremental-Capacity-Verfahren)
Koordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff
Das EnWG schreibt eine Koordinierungsstelle vor. Die FNB und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen haben sie eingerichtet.
Diese übernimmt folgende Aufgaben:
- Koordinierung der Erarbeitung des Szenariorahmens nach § 15b Abs. 1 EnWG
- Vorlage des Entwurfs des Szenariorahmens nach § 15b Abs. 4 S. 1 EnWG zur Genehmigung durch die Bundesnetzagentur
- Koordinierung der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff nach § 15c Abs. 1 EnWG und
- Vorlage des Entwurfs des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff nach § 15c Abs. 5 S. 1 EnWG zur Bestätigung durch die Bundesnetzagentur