Sze­na­riorah­men und Netz­ent­wick­lungs­plan Strom

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechnen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre. Als Grundlage dafür dient der Szenariorahmen, den sie zuvor erstellt haben und den die Bundesnetzagentur genehmigt. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netzentwicklungsplan Strom (NEP).

Aktuelles

Start der Konsultation und Möglichkeit zur Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2025-2037/2045

Start der Konsultation des Netzentwicklungsplans Strom 2025-2037/2045

Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans zum Ausbau des Stromnetzes bis zu den Jahren 2037 und 2045 sowie ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse.

Die Bundesnetzagentur sieht von den insgesamt 159 vorgeschlagenen Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber 118 als vorläufig bestätigungsfähig an. 76 Maßnahmen davon sind schon im Bundesbedarfsplangesetz bzw. in der derzeit laufenden Überarbeitung des Gesetzes enthalten.

Im Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber sind jedoch große Engpässe verblieben. Die Bundesnetzagentur hat daher Maßnahmen, welche erst für das Zieljahr 2045 vorgeschlagen wurden, bereits für das Jahr 2037 untersucht. So wurden fünf besonders wirksame Maßnahmen als vorläufig bestätigungsfähig ausgewiesen.

Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans führt für einen vorgesehenen Ausbau der Windenergie auf See bis zu acht weitere Offshore-Anbindungssysteme bis 2037 auf. Aus Sicht der Bundesnetzagentur wird dies notwendig sein, um die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgeschriebenen Ausbauziele für Offshore-Windenergie zu erreichen.

Offen zur Konsultation stellt die Bundesnetzagentur insbesondere die beiden bis 2037 beantragten Interkonnektoren sowie eine zusätzliche Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung, die über die Vorschläge der Übertragungsnetzbetreiber hinaus geht.

Öffentlichkeitsbeteiligung und Online-Informationstage

Die Bundesnetzagentur startet am 12. Juni 2026 mit der Konsultation des zweiten Entwurfs des NEP Strom 2025-2037/2045. Die zugehörigen Dokumente werden auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht und liegen zudem bis zum 24. Juli 2026 am Standort der Bundesnetzagentur in Bonn aus, wo sie nach vorheriger Anmeldung (per E-Mail an nep-2025@bnetza.de) eingesehen werden können. Die betroffenen Behörden sowie die interessierte Öffentlichkeit haben die Möglichkeit sich bis zum 24. August 2026 zu beteiligen und Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur wird die Ergebnisse der Konsultation bei ihrer weiteren Prüfung be­rücksichtigen. Erst danach wird sie den NEP Strom 2025-2037/2045 endgültig bestätigen.

Der Entwurf des Umweltberichts wird in einem eigenen Verfahren konsultiert.

Auch in diesem Durchgang wird die Bundesnetzagentur wieder Online-Informations­veranstaltungen zur Bedarfsermittlung durchführen. Die Termine finden am 6. August 2026, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am 11. August 2026, 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Über den Link zu den Veranstaltungstagen können Sie sich direkt anmelden. Ziel der Termine ist es, einen möglichst breiten Dialog über den Netz­ausbau zu führen.

Ihre Konsultationsbeiträge können Sie bis zum 24. August 2026 vorzugsweise über das Online-Formular einreichen. Alternativ können Sie Ihren Beitrag per E-Mail an nep-2025@bnetza.de oder postalisch an die folgende Adresse übermitteln:

Bundesnetzagentur
Stichwort: Konsultation NEP Strom 2025-2037/2045
Postfach 80 01
53105 Bonn

Genehmigung Szenariorahmen Strom 2025-2037/2045

Die Bundesnetzagentur hat den Szenariorahmen am 30. April 2025 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt. Auf dieser Grundlage erarbeiten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) nun den 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2025-2037/2045. Die Netzbetreiber haben darauf hin den ersten Entwurf zum NEP Strom 2025-2037/2045 erstellt und veröffentlicht.

Die ÜNB haben am 30. Juni 2024 den Entwurf des Szenariorahmens der Bundesnetzagentur vorgelegt. Dieser wurde vom 2. bis 30. September 2024 durch die Bundesnetzagentur konsultiert und unter Berücksichtigung der energiewirtschaftlichen Ziele und im Sinne gemeinsamer Grundannahmen geprüft. Sie hat 58 Stellungnahmen zum Szenariorahmen Strom erhalten.

Szenarien

Die Genehmigung enthält für die Jahre 2037 und 2045 jeweils drei Szenarien. Die Szenarien müssen nach § 12a EnWG die mittel- und langfristigen klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung berücksichtigen.

Die Szenarien zeigen viele mögliche Entwicklungen, mit dem Ziel der Dekarbonisierung auf. Sie bilden ab, wie und in welcher Geschwindigkeit sich der weitere Umbau des Stromsystems vollziehen könnte. So kann besser beurteilt und entschieden werden, welcher Ausbaubedarf im Übertragungsnetz besteht. Die verschiedenen möglichen Entwicklungen werden dabei berücksichtigt.

Zum ersten Mal sind im Szenario für Strom und Gas/Wasserstoff gemeinsame Annahmen, z.B. zu Standorten von Kraftwerken und Elektrolyseuren enthalten. Dadurch gibt es eine einheitliche Planungsgrundlage für das Stromübertragungs- und Gas-/Wasserstoffnetz.

A-Szenarien

In den Szenarien A 2037 und A 2045 wird ein deutlicher geringerer Stromverbrauch angenommen als in den anderen Szenarien. In den A-Szenarien wird verhältnismäßig viel Wasserstoff genutzt. Aufgrund des verzögerten Ausbaus, gibt es noch nicht genug erneuerbaren Strom in Deutschland. Das bremst den Ausbau der heimischen Elektrolysekapazität weshalb Deutschland viel Wasserstoff importieren muss. In Szenario A kann CCS in Kraftwerken zur Dekarbonisierung beitragen. Der Stromverbrauch wird flexibler, aber nicht so stark wie in den anderen Szenarien. Der Verkehrssektor und Wärmeerzeugung werden hauptsächlich durch Strom dekarbonisiert. Wasserstoff kommt jedoch ebenfalls zum Einsatz.

B-Szenarien

Die Szenarien B 2037 und B 2045 stimmen weitestgehend mit dem Szenario 2 des Szenariorahmens Gas/Wasserstoff überein. Dabei sind die Entwicklungspfade und die Annahmen zu den unterschiedlichen Sektoren aufeinander abgestimmt. Das Szenario ist größtenteils deckungsgleich mit der Systementwicklungsstrategie. Die direkte Elektrifizierung ist dabei der wichtigste Schritt für die Transformation. Es wird davon ausgegangen, dass das Energiesystem effizient umgebaut wird. Der Stromverbrauch steigt jedoch in allen Bereichen durch die umfassende Elektrifizierung. In diesem Szenario wird der durch Gesetze festgelegte Ausbaupfad der erneuerbaren Energien genau eingehalten.

C-Szenarien

Die Szenarien C 2037 und C 2045 bilden den ambitioniertesten Umbau des Energiesystems ab. Hierzu gehört die größtmögliche Elektrifizierung über alle Sektoren und zusätzlich ein starker Ausbau der heimischen Elektrolysekapazität. Dadurch wird in diesem Szenario der geringste Wasserstoffimport angenommen und die höchste Energiesouveränität erreicht. Der Stromverbrauch ist in diesen beiden Szenarien am höchsten von allen. Im Vergleich zu den B-Szenarien steigt der Stromverbauch in allen Sektoren, mit Ausnahme der Elektrolyse, jedoch nur langsam an. Auch wird im Szenariopfad C die höchste Flexibilisierung des Stromverbrauchs und eine zusätzliche Netzorientierung der flexiblen Verbraucher angenommen. Erneuerbare Energien werden am stärksten ausgebaut und die gesetzlichen Ziele teilweise sogar leicht übertroffen.

Prozess

1. Szenariorahmen

Die ÜNB erstellen am Anfang des Prozesses einen Szenariorahmen.

Es müssen mindestens drei Szenarien für die nächsten zehn bis 15 Jahre erstellt werden. Drei weitere Szenarien zeigen das Jahr 2045. Die Szenarien zeigen wie sich der Stromsektor entwickeln kann. Dabei werden Ziele der Bundesregierung für Klima und Energie berücksichtigt. In den Szenarien werden u.a. Annahmen getroffen über die zukünftige Entwicklung

  • der Stromerzeugung durch erneuerbare und konventionelle Energien,
  • des Verbrauchs in der Industrie,
  • des Verbrauchs im privaten Bereich (Wärmepumpen und Elektromobilität),
  • der Wasserstoffinfrastruktur und
  • unterschiedlicher Technologien.

Vom Entwurf zur Genehmigung

  1. Übermittlung an die Bundesnetzagentur
    Die ÜNB legen den Entwurf des Szenariorahmens der Bundesnetzagentur vor.
  2. Konsultation durch die Bundesnetzagentur
    Die Bundesnetzagentur beteiligt die Öffentlichkeit und führt Informationsveranstaltungen durch.
  3. Genehmigung durch die Bundesnetzagentur
    Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt den Szenariorahmen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden dabei berücksichtigt.

2. Netzentwicklungsplan (NEP)

Es folgt die Erstellung des Netzentwicklungsplans. Auf Grundlage des Szenariorahmens ermitteln die ÜNB und die Bundesnetzagentur den Netzausbaubedarf für den Betrachtungszeitraum von zehn bis 15 Jahren.

Der Netzausbaubedarf umfasst alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze. Bei der Ermittlung des Netzausbaubedarfs werden zwei wichtige Kriterien angewendet:

  • (n-1)-Sicherheit
    Ein Stromnetz ist (n-1)-sicher, wenn es auch bei Ausfall eines Betriebsmittels sicher betrieben werden kann. Das im NEP ermittelte Stromnetz der Zukunft muss (n-1)-sicher sein.
  • NOVA-Kriterium
    Welche Maßnahmen zum Beheben von Überlastungen notwendig sind, wird abgestuft nach dem NOVA-Prinzip berechnet. Zunächst werden Maßnahmen berücksichtigt mit denen das bestehende Netz optimiert werden kann. Erst danach kommen Maßnahmen mit denen das bestehende Netz verstärkt wird. Dann erst folgen Maßnahmen, mit denen das bestehende Netz ausgebaut wird (NOVA=Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau).

Vom Entwurf zur Genehmigung

  1. Erster Entwurf NEP
    Die ÜNB stellen den Entwurf des Netzentwicklungsplans zur öffentlichen Konsultation.
  2. Zweiter Entwurf NEP
    Die ÜNB reichen den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans bei der Bundesnetzagentur ein.
  3. Vorläufige Prüfungsergebnisse NEP
    Die Bundesnetzagentur veröffentlicht ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse zusammen mit dem zweiten Entwurf der ÜNB.
  4. Konsultation NEP
    Die Bundesnetzagentur beteiligt die Öffentlichkeit und führt Informationsveranstaltungen durch.
  5. Bestätigung durch die Bundesnetzagentur
    Die Bundesnetzagentur prüft und bestätigt den Netzentwicklungsplan. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden berücksichtigt. Die Umweltbelastungen durch Ausbaumaßnahmen untersucht die Bundesnetzagentur im Umweltbericht.

Stand:  12.06.2026

Kontakt

Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: info@netzausbau.de

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