Netz­ent­wick­lungs­pla­nung

Die Netzentwicklungsplanung der nächsten Jahre hat viele zentrale Herausforderungen. Der Kohleausstieg und ehrgeizige Ausbauziele für erneuerbare Energien. Aber auch die Transformation von einem Erdgasnetz hin zu einem Wasserstoffnetz sowie die Gewährleistung der Systemstabilität und Versorgungssicherheit für Strom und Gas stehen im Fokus.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dafür Netzentwicklungspläne vor. Die Stromübertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einerseits und die Gasfernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber (FNB/WTNB) andererseits müssen diese erstellen.

Die Pläne müssen alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten. Die Betrachtungszeiträume liegen dabei mindestens zehn Jahre in der Zukunft. So soll sichergestellt werden, dass die Netze zuverlässig und sicher betrieben werden können. Außerdem soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden.

Die übergreifende Transformation des Energiesystems erfordert aufeinander abgestimmte Planungen für die Bereiche Strom und Gas/Wasserstoff. Deshalb sind die Prozesse zeitlich synchronisiert und die Bundesnetzagentur achtet auf hinreichende inhaltliche Übereinstimmung der Prozesse. Formell handelt es sich um zwei getrennte Planungsverfahren.
Prozess Netzentwicklungsplanung

Prozess Netzentwicklungsplanung

Die Bundesnetzagentur hat in den Prozessen zur Netzentwicklungsplanung eine entscheidende Rolle. Sie stimmt sich eng mit den ÜNB und der Koordinierungsstelle für Netzentwicklungsplanung Gas/Wasserstoff (KO.NEP) ab. Die Bundesnetzagentur prüft die von den Netzbetreibern erstellten Szenariorahmen und die Netzentwicklungspläne (NEP).

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