Grundsätzlich sind FCAs vertragliche Vorab-Einschränkungen des Netzanschlusses. Redispatch hingegen ist eine Maßnahme im Rahmen der Netznutzung.
Bei einer konstanten („statischen“) oder zeitweise wirkenden („dynamischen“) anschlussseitigen Beschränkung nach vorab definierten Zeitfenstern (z.B. für bestimmte Stunden um die Mittagszeit) können Überschneidungen mit den Redispatch-Prozessen von vornherein weitestgehend vermieden werden.
Eine Nutzung „volldynamischer“ Konzepte setzt voraus, dass vorher geeignete, netzebenübergreifende Prozesse entwickelt und vorgehalten werden, die gewährleisten, dass keine negativen Auswirkungen auf die bestehenden Redispatch-Prozesse und die Systemsicherheit entstehen. Von Seiten der Netzbetreiber sind insbesondere auch der Datenaustausch und die Prozesse zwischen vor- und nachgelagerten Netzbetreibern zu beherrschen.
Es ist sicherzustellen, dass FCA-Einschränkungen für alle Betroffenen jederzeit eindeutig von Redispatch-Abrufen unterschieden werden können.
Wichtig ist, die FCA-Einschränkungen zeitlich vor dem Day-Ahead-Handel vorzunehmen, damit sich Fragen eines bilanziellen Ausgleichs - der im Übrigen durch den Anschlussnehmer zu erfolgen hätte - gar nicht erst stellen.