Dem Anschlussnehmenden können Kosten für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses und durch den Baukostenzuschuss entstehen.
Netzanschlusskosten einer Ladeeinrichtung in der Niederspannung können sich sowohl bei einem neu zu errichtenden Netzanschluss als auch bei der Verstärkung eines bestehenden Netzanschlusses ergeben. So könnte möglicherweise ein neues Anschlussstromkabel mit größerem Querschnitt oder eine größere Anschlusssicherung erforderlich sein.
Im Zuge der Herstellung oder einer Leistungserhöhung des Netzanschlusses für die Ladeeinrichtung in der Niederspannung kann der Netzbetreiber vom Anschlussnehmenden auch einen Baukostenzuschuss verlangen. Er ist einmalig für die dauerhafte Bereitstellung der Anschlussleistung aus dem Stromnetz zu entrichten.
In der Niederspannung darf ein Baukostenzuschuss jedoch nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben werden, der eine Leistungsanforderung von 30 kW übersteigt.
Die Erhebung eines Baukostenzuschusses ist nicht davon abhängig, ob tatsächliche bauliche Maßnahmen am Stromnetz oder am Netzanschluss durch die Installation der Ladeeinrichtung erforderlich geworden sind.