Effizienzvergleich Verteilernetzbetreiber
- Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren
- Effizienzvergleichsverfahren
- Vierte Regulierungsperiode - Veröffentlichung aktueller Datenstand
- Branchenkonsultation
Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren
Veröffentlichung des Schwellenwertes für das vereinfachte Verfahren
Als Teilnahmevoraussetzung für das vereinfachte Verfahren ab der fünften Regulierungsperiode gilt nach Tenorziffer 16.2 und 16.3 der Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas, GBK-25-01-2#1 vom 8.12.2025) ein wirtschaftlicher Schwellenwert. Als Schwellenwert ist ein Betrag in Euro anzusetzen, der sich bei der Einbeziehung aller Verteilernetzbetreiber bis zum Erreichen von 84 Prozent aller angepassten Erlösobergrenzen des Basisjahres ergibt, bereinigt um vorgelagerte Netzkosten. Bei der Bestimmung der Marktabdeckung ist auf die für das Basisjahr bundesweit veröffentlichten angepassten Erlösobergrenzen gemäß § 23b EnWG abzustellen.
Der Schwellenwert für die fünfte Regulierungsperiode beträgt 5.920.892,00 Euro.
Veröffentlichung des Effizienzwerts für das vereinfachte Verfahren
Gemäß Tenorziffer 16.4 S. 1 RAMEN Gas wird ab der fünften Regulierungsperiode Gas der Effizienzwert der Gasverteilernetzbetreiber als gewichtetes arithmetisches Mittel aller im bundesweiten Effizienzvergleich für die vierte Regulierungsperiode ermittelten und bereinigten Effizienzwerte angesetzt (pauschaler Effizienzwert).
Gemäß Tenorziffer 16.4 S. 3 RAMEN Gas wird bei der Gewichtung den Effizienzwerten der kleineren Netzbetreiber im Regelverfahren besonders Rechnung getragen. Als Gewichtungsfaktor wurde der Kehrwert des jeweiligen Aufwandsparameters mit nicht standardisierten Kapitalkosten (d.h. die Ausgangsbasis nach Abzug der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile) herangezogen, da dieser direkt in die Erlösobergrenzen einfließt und deren Höhe unmittelbar bestimmt. Durch die umgekehrte Gewichtung steigt der Wert des Gewichtungsfaktors für kleinere Ausgangswerte und erhöht somit deren Einfluss auf den Durchschnitt.
| * In der ersten Regulierungsperiode wurde der Effizienzwert durch § 24 Abs. 2 S. 1 ARegV vorgegeben. In der zweiten bis vierten Regulierungsperiode bestimmte sich die Ermittlung nach § 24 Abs. 2 S. 2 ARegV. | ||
| Regulierungsperiode | Zeitraum (Jahr) | Effizienzwert (in Prozent) |
|---|---|---|
| 5. Regulierungsperiode | 2028 - 2032 | 95,19 |
| 4. Regulierungsperiode | 2023 - 2027 | 92,55 |
| 3. Regulierungsperiode | 2018 - 2022 | 93,46 |
| 2. Regulierungsperiode | 2013 - 2017 | 89,97 |
| 1. Regulierungsperiode | 2009 - 2012 | 87,50 |
Effizienzvergleichsverfahren
| SUMICSID - Development of benchmarking models for German electricity and gas distribution - 29.09.2008 (pdf / 2 MB) | |
| Dateneinhüllungsanalyse (Data Envelopment Analysis – DEA) | Im Sinne der Anlage 3 ARegV ist die DEA eine Methode, in der die optimalen Kombinationen von Aufwand (Input) und Leistung (Output) aus einem linearen Optimierungsproblem resultieren. Durch die DEA erfolgt die Bestimmung einer Effizienzgrenze aus den Daten aller in den Effizienzvergleich einzubeziehenden Unternehmen und die Ermittlung der relativen Positionen der einzelnen Unternehmen gegenüber dieser Effizienzgrenze. Die DEA zählt zu den nicht-parametrischen Methoden, d.h. es ist a priori kein funktionaler Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) zu unterstellen. |
| Stochastische Effizienzgrenzenanalyse (Stochastic Frontier Analysis – SFA) | Die SFA ist eine parametrische, stochastische Methode, d.h. es muss a priori ein funktionaler Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) unterstellt werden. Hierzu ist eine Regressionsanalyse durchzuführen, mit der ein statistischer Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) identifiziert und die Stärke dieses Zusammenhangs bestimmt werden kann. Auf Basis der Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den regressionsanalytisch geschätzten Kosten werden im Anschluss die Ineffizienzen der Netzbetreiber ermittelt. |
Vierte Regulierungsperiode - Veröffentlichung aktueller Datenstand
Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2021 bei den VNB Gas zur Durchführung des anstehenden Effizienzvergleichs zur vierten Regulierungsperiode (gem. Beschluss BK9-20/603) Strukturdaten erhoben. Eine vollständige und korrekte Datenbasis bildet die notwendige Grundlage für die daraus ermittelten Effizienzwerte.
Aus diesem Grund wurden die erhobenen Strukturdaten durch die Bundesnetzagentur plausibilisiert und zusammen mit den Netzbetreibern Auffälligkeiten überprüft und im Bedarfsfall korrigiert. Als einen weiteren Schritt der Plausibilisierung veröffentlicht die Bundesnetzagentur nun den derzeitigen Datenstand der erhobenen und geprüften Strukturdaten. Die Verteilernetzbetreiber Gas erhalten so die Möglichkeit, die Datenqualität aller Daten zu prüfen. Das EnWG schreibt diese Veröffentlichung durch die Regulierungsbehörde in § 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EnWG vor.
| Datum | Blankotabelle | Datentabelle | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| 19. Oktober 2021 | Blanko-Datentabelle (xlsx / 40 KB) | Datenveröffentlichung VNB (Stand: 15. Oktober 2021) (xlsx / 182 KB) | |
| 30. November 2021 | Zweite Datenveröffentlichung (Blankotabelle) (xlsx / 52 KB) | Datenveröffentlichung VNB (Stand Strukturdaten: 26. November 2021/ Stand gebietsstrukturelle Daten: 24. November 2021) (xlsx / 557 KB) | Um gebietsstrukturelle Daten erweitert. Aufgrund einer Forderung aus der Branche wurden die internen Ausspeisepunkte, die Netzlängen und das Rohrvolumen differenziert nach Durchmesserklassen und Druckstufen in die Veröffentlichung aufgenommen. |
| 21. Oktober 2022 | Dritte Datenveröffentlichung (Blankotabelle) (xlsx / 61 KB) | Datenveröffentlichung VNB (xlsx / 566 KB) | Um Aufwandsparameter erweiterte Daten. |
| 21. Juni 2023 | Vierte Datenveröffentlichung VNB (xlsx / 566 KB) | Aktualisierung der Datenveröffentlichung aus Oktober 2022 | |
| 19. September 2024 | Fünfte Datenveröffentlichung (xlsx / 566 KB) | veröffentlicht am 12.12.2024 |
Branchenkonsultation
Die Bundesnetzagentur hat am 16. Dezember 2022 die Branchenkonsultation zum Effizienzvergleich Gas durchgeführt. Nachfolgend stehen die Präsentationen zum Download bereit.
- Konsultation Bundesnetzagentur (pdf / 148 KB)
- Konsultation Polynomics (pdf / 965 KB)
- Konsultation Frontier (pdf / 2 MB)
Hinweis: Auf Folie 53 ist in der Fußnote die Berechnung der Anteile von Bodenklassen und Grabbarkeiten in der Tiefe 0-2m erläutert. - Westnetz Effizienzvergleich Gas (pdf / 426 KB)
- Konsultation BCE (pdf / 3 MB)
- EWE Netz Effizienzvergleich Gas (pdf / 1 MB)
Der Vergleichsparameter „NLv2BK456“ [Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 4, 5 und 6 (Tiefenstufe 0-2m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)] wurde hierbei, entgegen zum Vorgehen des Effizienzvergleichs der dritten Regulierungsperiode, mit Berücksichtigung der Bodenklasse 7 in der Anteilsberechnung gebildet.
Im aktualisierten Frontier Modellvorschlag (pdf / 167 KB) werden die finalen Kostendaten (n=185) sowie der Vergleichsparameters „NLv2BK456“ ohne Berücksichtigung der Bodenklasse 7 in der Anteilsberechnung verwendet. Den Vergleichsparameter „NLv2BK456“ mit und ohne Berücksichtigung der Bodenklasse 7 in der Anteilsberechnung ist in der Datei NLv2BK456 (xlsx / 18 KB) zu finden.
Stellungnahmen
Folgende Stellungnahmen sind zur Branchenkonsultation eingegangen:
Gutachten
4. Regulierungsperiode
3. Regulierungsperiode
2. Regulierungsperiode
1. Regulierungsperiode
Stand: 08.01.2026