Effizienzvergleich Verteilernetzbetreiber
- Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren
- Effizienzvergleichsverfahren
- Fünfte Regulierungsperiode - Veröffentlichung aktueller Datenstand
- Effizienzvergleich vierte Regulierungsperiode
- Gutachten
Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren
Veröffentlichung des Schwellenwertes für das vereinfachte Verfahren
Als Teilnahmevoraussetzung für das vereinfachte Verfahren ab der fünften Regulierungsperiode gilt nach Tenorziffer 16.2 und 16.3 der Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas, GBK-25-01-2#1 vom 8.12.2025) ein wirtschaftlicher Schwellenwert. Als Schwellenwert ist ein Betrag in Euro anzusetzen, der sich bei der Einbeziehung aller Verteilernetzbetreiber bis zum Erreichen von 84 Prozent aller angepassten Erlösobergrenzen des Basisjahres ergibt, bereinigt um vorgelagerte Netzkosten. Bei der Bestimmung der Marktabdeckung ist auf die für das Basisjahr bundesweit veröffentlichten angepassten Erlösobergrenzen gemäß § 23b EnWG abzustellen.
Es haben sich Datenänderungen bei vierzehn Netzbetreibern ergeben (im Datensatz rot markiert). Die Änderungen hatten keinen Einfluss auf den Schwellenwert. Der Schwellenwert für die fünfte Regulierungsperiode beträgt 5.947.725,00 Euro.
Veröffentlichung des Effizienzwerts für das vereinfachte Verfahren
Gemäß Tenorziffer 16.4 S. 1 RAMEN Gas wird ab der fünften Regulierungsperiode Gas der Effizienzwert der Gasverteilernetzbetreiber als gewichtetes arithmetisches Mittel aller im bundesweiten Effizienzvergleich für die vierte Regulierungsperiode ermittelten und bereinigten Effizienzwerte angesetzt (pauschaler Effizienzwert).
Gemäß Tenorziffer 16.4 Seite 3 RAMEN Gas wird bei der Gewichtung den Effizienzwerten der kleineren Netzbetreiber im Regelverfahren besonders Rechnung getragen. Als Gewichtungsfaktor wurde der Kehrwert des jeweiligen Aufwandsparameters mit nicht standardisierten Kapitalkosten (d.h. die Ausgangsbasis nach Abzug der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile) herangezogen, da dieser direkt in die Erlösobergrenzen einfließt und deren Höhe unmittelbar bestimmt. Durch die umgekehrte Gewichtung steigt der Wert des Gewichtungsfaktors für kleinere Ausgangswerte und erhöht somit deren Einfluss auf den Durchschnitt.
| * In der ersten Regulierungsperiode wurde der Effizienzwert durch § 24 Abs. 2 S. 1 ARegV vorgegeben. In der zweiten bis vierten Regulierungsperiode bestimmte sich die Ermittlung nach § 24 Abs. 2 S. 2 ARegV. | ||
| Regulierungsperiode | Zeitraum (Jahr) | Effizienzwert (in Prozent) |
|---|---|---|
| 5. Regulierungsperiode | 2028 - 2032 | 95,19 |
| 4. Regulierungsperiode | 2023 - 2027 | 92,55 |
| 3. Regulierungsperiode | 2018 - 2022 | 93,46 |
| 2. Regulierungsperiode | 2013 - 2017 | 89,97 |
| 1. Regulierungsperiode | 2009 - 2012 | 87,50 |
Effizienzvergleichsverfahren
| SUMICSID - Development of benchmarking models for German electricity and gas distribution - 29.09.2008 (pdf / 2 MB) | |
| Dateneinhüllungsanalyse (Data Envelopment Analysis – DEA) | Im Sinne der Anlage 3 ARegV ist die DEA eine Methode, in der die optimalen Kombinationen von Aufwand (Input) und Leistung (Output) aus einem linearen Optimierungsproblem resultieren. Durch die DEA erfolgt die Bestimmung einer Effizienzgrenze aus den Daten aller in den Effizienzvergleich einzubeziehenden Unternehmen und die Ermittlung der relativen Positionen der einzelnen Unternehmen gegenüber dieser Effizienzgrenze. Die DEA zählt zu den nicht-parametrischen Methoden, d.h. es ist a priori kein funktionaler Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) zu unterstellen. |
| Stochastische Effizienzgrenzenanalyse (Stochastic Frontier Analysis – SFA) | Die SFA ist eine parametrische, stochastische Methode, d.h. es muss a priori ein funktionaler Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) unterstellt werden. Hierzu ist eine Regressionsanalyse durchzuführen, mit der ein statistischer Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) identifiziert und die Stärke dieses Zusammenhangs bestimmt werden kann. Auf Basis der Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den regressionsanalytisch geschätzten Kosten werden im Anschluss die Ineffizienzen der Netzbetreiber ermittelt. |
Fünfte Regulierungsperiode - Veröffentlichung aktueller Datenstand
Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2026 bei den Verteilnetzbetreiber Gas zur Durchführung des anstehenden Effizienzvergleichs zur fünften Regulierungsperiode (gem. Beschluss BK9-25/603) Strukturdaten erhoben. Eine vollständige und korrekte Datenbasis bildet die notwendige Grundlage für die daraus ermittelten Effizienzwerte.
Aus diesem Grund wurden die erhobenen Strukturdaten durch die Bundesnetzagentur plausibilisiert und zusammen mit den Netzbetreibern Auffälligkeiten überprüft und im Bedarfsfall korrigiert. Als einen weiteren Schritt der Plausibilisierung veröffentlicht die Bundesnetzagentur nun den derzeitigen Datenstand der erhobenen und geprüften Strukturdaten. Die Verteilernetzbetreiber Gas erhalten so die Möglichkeit, die Datenqualität aller Daten zu prüfen. Das EnWG schreibt diese Veröffentlichung durch die Regulierungsbehörde in § 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EnWG vor.
| Nr. der Veröffentlichung | Datum | Blankotabelle | Datentabelle | Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1. | 10. September 2026 | Blanko-Datentabelle (xlsx / 27 KB) |
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Stand: 10.09.2026