Ausbau der Gasfernleitungsnetze
Der Szenariorahmen und der darauf aufbauende Netzentwicklungsplan bilden die Hauptkomponenten des rollierenden Verfahrens zur Entwicklung der Netze. Gesetzliche Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz.
- Verfahrensschritte der Netzentwicklungsplanung
- Änderungsverlangen zum NEP Gas 2022-2032
- Konsultationsergebnisse des NEP Gas 2022-2032
- Konsultation des NEP
- Szenariorahmen NEP Gas 2022-2032
- Netzentwicklungspläne Gas 2012-2020
Update vom 21. Dezember 2023:
Änderungsverlangen zum NEP Gas 2022-2032 durch die Bundesnetzagentur
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Verfahrensschritte der Netzentwicklungsplanung
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB), in jedem geraden Jahr einen gemeinsamen, deutschlandweiten Netzentwicklungsplan (NEP) zu erstellen. Der Plan muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb netztechnisch erforderlich sind. In den ungeraden Jahren ist von den FNB bis zum 1. April ein gemeinsam erarbeiteter Umsetzungsbericht vorzulegen.
Die drei Phasen des Netzentwicklungsplans
1. Phase: Szenariorahmen
2. Phase: Netzentwicklungsplan (NEP)
3. Phase: Umsetzungsbericht zum Netzentwicklungsplan
Änderungsverlangen zum NEP Gas 2022-2032
Phase 2
Der Infrastrukturplan muss alle wirksamen Maßnahmen enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb netztechnisch erforderlich sind. Hierunter fallen die bedarfsgerechte Optimierung und Verstärkung des Netzes, der bedarfsgerechte Ausbau des Netzes sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Die Bundesnetzagentur kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses von den FNB Änderungen am Entwurf des Netzentwicklungsplan verlangen.
Sie hat am 21. Dezember 2023 davon Gebrauch gemacht und ein Änderungsverlangen an die FNB gerichtet.
Das Änderungsverlangen bestätigt mit 133 Maßnahmen und einem Investitionsvolumen von 4,1 Milliarden Euro den überwiegenden Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen der FNB.
Die bestätigten Maßnahmen beziehen sich auf:
- Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund der sich veränderten Flusssituation.
- Den Abtransport von zusätzlichen LNG-Mengen.
- Die Deckung von Bedarfen von Gaskraftwerken.
- Die L-/H-Gas-Umstellung.
- Die perspektivische Umstellung von Erdgasinfrastrukturen auf Wasserstoff durch Ausbaumaßnahmen des Erdgasnetzes im geringfügigen Umfang (erdgasverstärkende Maßnahmen).
Mit Veröffentlichung des Änderungsverlangens entsteht für die FNB die Verpflichtung, den aktuellen Netzentwicklungsplan entsprechend der ausgegebenen Änderungen innerhalb der nächsten drei Monate anzupassen.
Gesetzliche Grundlage: § 15a EnWG; § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG
Konsultationsergebnisse des NEP Gas 2022-2032
Phase 2
Den tatsächlichen und potenziellen Netznutzern wurde im Zeitraum vom 16. Mai bis 13. Juni 2023 bei der Konsultation durch die Bundesnetzagentur Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des NEP Gas 2022-2032 Stellung zu nehmen.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen 25 Stellungnahmen ein.
Diese Konsultationsergebnisse finden Sie nachfolgend.
Gesetzliche Grundlage: § 15a Abs. 3 S. 1 EnWG
Konsultation des NEP
Phase 2
Nach Vorlage des Entwurfs zum NEP 2022-2032 durch die Fernleitungsnetzbetreiber hat die Bundesnetzagentur alle potentiellen und tatsächlichen Netznutzer im Rahmen einer schriftlichen Konsultation angehört.
Consultation questionnaire for the draft Gas Network Development Plan 2022-2032 (pdf / 185 KB) English version
Entwurf NEP Gas 2022-2032 (PDF / 15 MB)
Szenariorahmen NEP Gas 2022-2032
Phase 1
Zu Beginn der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas, steht die Erarbeitung eines Szenariorahmens durch die FNB.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) legen Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung, der Versorgung, des Verbrauchs von Gas und seinem Austausch mit anderen Ländern zugrunde.
Darüber hinaus berücksichtigt der in jedem ungeraden Jahr veröffentlichte Szenariorahmen geplante Investitionsvorhaben in regionale und gemeinschaftsweite Netzinfrastruktur, Speicher- und LNG-Wiederverdampfungsanlagen sowie denkbare Störungen der Versorgung.
Der Szenariorahmen bildet damit die Grundlage des nationalen NEP Gas, den die FNB im zweijährigen Turnus erstellen und der Bundesnetzagentur vorlegen müssen.
Gesetzliche Grundlage: § 15a S. 4 EnWG
Konsultationsdokument zum Szenariorahmen
Die Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichten am 21. Juni 2021 das Konsultationsdokument des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032. Ein zentrales Thema bildet die Thematik Wasserstoff und grüne Gase sowie die damit verbundene Marktabfrage „Wasserstoff Bedarf und Erzeugung“ (WEB).
Bis zum 16. Juli 2021 hatten die Marktteilnehmer die Möglichkeit zur Stellungnahme. Zur Fortführung des Dialogs veranstalteten die FNB am 1. Juli 2021 einen webbasierten Workshop.
Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas) veröffentlichte im Anschluss die Konsultationsergebnisse. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeiteten die Gasnetzbetreiber den Szenariorahmen und legten ihn anschließend der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vor. Der FNB Gas erstellte und publizierte zudem aus den Rückmeldungen der Marktabfrage „Wasserstoff Bedarf und Erzeugung“ (WEB) kartografische Darstellungen der gemeldeten Ein- und Ausspeisungen von Wasserstoff (pdf / 619 KB) .
Bestätigung des Szenariorahmens
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Januar 2022 den am 16. August 2021 vorgelegten Szenariorahmen der Fernleitungsnetzbetreiber zum Netzentwicklungsplan 2022-2032 (PDF / 6 MB) bestätigt.
Nach Maßgabe der im bestätigten Szenariorahmen festgelegten Annahmen werden die FNB im nachfolgenden Verfahrensabschnitt den NEP Gas ausarbeiten.
Gesetzliche Grundlage: § 15a Abs. 1 S. 7 EnWG
Teilneubescheidung der Bestätigung des Szenariorahmens
Die Bundesnetzagentur hat am 11. November 2022 die Bestätigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 teilweise widerrufen und neu beschieden: Die ursprüngliche Bestätigung vom 20. Januar 2022 des von den Fernleitungsnetzbetreibern eingereichten Szenariorahmens wird darin um drei Modellierungsvarianten (Versorgungssicherheitsvarianten LNGplus) ergänzt. Dadurch können die Auswirkungen des Ukrainekriegs noch im aktuellen NEP-Zyklus berücksichtigt und die für die Versorgungssicherheit dringend benötigte Infrastruktur schnellstmöglich realisiert werden.
Gesetzliche Grundlage: § 49 VwVfG; § 15a Abs. 1 S. 7 i.V.m. § 15a Abs. 1 S. 4 und S. 6 EnWG
Nebenentscheidungen zur Bestätigung
Die Bundesnetzagentur hat folgende Nebenentscheidungen zur Bestätigung getroffen:
Az. 4.13.01/005#1
Gesetzliche Grundlage: § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG
Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen
Die Bundesnetzagentur hat folgende Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen getroffen:
Az. 4.13.01/8#1
Gesetzliche Grundlage: § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG
Netzentwicklungspläne Gas 2012-2020
Die Szenariorahmen, Konsultationsergebnisse, Änderungsverlangen und verbindlichen Netzentwicklungspläne Gas der Jahre 2012 bis 2020 finden Sie unter folgenden Links:
Netzentwicklungsplan Gas 2020
Netzentwicklungsplan Gas 2018
Netzentwicklungsplan Gas 2016
Netzentwicklungsplan Gas 2015
Netzentwicklungsplan Gas 2014
Netzentwicklungsplan Gas 2013
Netzentwicklungsplan Gas 2012
Stand: 21.12.2023