Aus­bau der Gas­fern­lei­tungs­net­ze

Der Szenariorahmen und der darauf aufbauende Netzentwicklungsplan bilden die Hauptkomponenten des rollierenden Verfahrens zur Entwicklung der Netze. Gesetzliche Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz.

Update vom 21. Dezember 2023:
Änderungsverlangen zum NEP Gas 2022-2032 durch die Bundesnetzagentur

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Verfahrensschritte der Netzentwicklungsplanung

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB), in jedem geraden Jahr einen gemeinsamen, deutschlandweiten Netzentwicklungsplan (NEP) zu erstellen. Der Plan muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb netztechnisch erforderlich sind. In den ungeraden Jahren ist von den FNB bis zum 1. April ein gemeinsam erarbeiteter Umsetzungsbericht vorzulegen.

Die drei Phasen des Netzentwicklungsplans

1. Phase: Szenariorahmen

Am Anfang des Prozesses erstellen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) einen Szenariorahmen. Die Szenarien sollen die möglichen Entwicklungen im Gassektor in den nächsten zehn Jahren darstellen. Dafür werden unter anderem Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung, Versorgung und des Verbrauchs von Gas, aber auch über geplante Investitionsvorhaben in die Netze und Speicher sowie denkbare Versorgungsstörungen getroffen.

  • Konsultation durch die FNB

    Die Fernleitungsnetzbetreiber geben der Öffentlichkeit und den nachgelagerten Netzbetreibern nach der Veröffentlichung des Szenariorahmens Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens legen die FNB den Entwurf des Szenariorahmens der Bundesnetzagentur vor.

  • Bestätigung durch die Bundesnetzagentur
    Die Bundesnetzagentur prüft und bestätigt den Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung.

2. Phase: Netzentwicklungsplan (NEP)

Es folgt die Erstellung des eigentlichen Netzentwicklungsplans: Auf Grundlage des Szenariorahmens modellieren die Fernleitungsnetzbetreiber den Netzausbaubedarf für die folgenden zehn Jahre.

  • Konsultation durch die FNB

    In jedem geraden Kalenderjahr erstellen die Fernleitungsnetzbetreiber einen NEP-Entwurf und geben der Öffentlichkeit und den nachgelagerten Netzbetreibern – vor der Vorlage des Entwurfs des Netzentwicklungsplans bei der Bundesnetzagentur – Gelegenheit zur Äußerung. Die erforderlichen Informationen werden auf der Homepage der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. zur Verfügung gestellt.

  • Übergabe des erweiterten NEP-Entwurfs an die Bundesnetzagentur
    Nach der Überarbeitung wird der erweiterte Entwurf des Netzentwicklungsplans an die Bundesnetzagentur übergeben, die ihrerseits eine Konsultation durchführt. Dafür werden alle tatsächlichen und potenziellen Netznutzer angehört und das Ergebnis wird veröffentlicht.
  • Prüfung des NEP Gas und ggf. Änderungsverlangen

    Die Bundesnetzagentur kann von den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses Änderungen des Netzentwicklungsplans verlangen. Die FNB müssen die Änderungen innerhalb von drei Monaten umsetzen. Die Bundesnetzagentur kann bestimmen, welcher FNB für die Durchführung einer Maßnahme aus dem NEP Gas verantwortlich ist. Verlangt die Bundesnetzagentur keine Änderungen innerhalb der Frist, ist der Netzentwicklungsplan für die Fernleitungsnetzbetreiber verbindlich.

3. Phase: Umsetzungsbericht zum Netzentwicklungsplan

Die Fernleitungsnetzbetreiber legen der Bundesnetzagentur in jedem ungeraden Kalenderjahr zum 1. April einen gemeinsam erarbeiteten Umsetzungsbericht vor.

  • Veröffentlichung durch die FNB

    Die FNB müssen darin Angaben zum Stand der Umsetzung des zuletzt veröffentlichten Netzentwicklungsplans machen. Sollte sich der Netzausbau verzögern, müssen die Fernleitungsnetzbetreiber Angaben zu den maßgeblichen Gründen machen.

  • Prüfung und Konsultation durch die Bundesnetzagentur

    Die Bundesnetzagentur prüft und veröffentlicht den Umsetzungsbericht und gibt allen potentiellen Netznutzern Gelegenheit zur Stellungnahme.

Ergänzend dazu sieht der NC CAM ein Verfahren zur marktbasierten Ermittlung des Bedarfs und ggf. Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten an Grenzübergangspunkten (sog. Incremental-Capacity-Verfahren) vor. Die Ergebnisse des Verfahrens dienen als gesicherte Grundlage zur Ermittlung des Netzausbaubedarfs durch die FNB.

Änderungsverlangen zum NEP Gas 2022-2032

Phase 2

Der Infrastrukturplan muss alle wirksamen Maßnahmen enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb netztechnisch erforderlich sind. Hierunter fallen die bedarfsgerechte Optimierung und Verstärkung des Netzes, der bedarfsgerechte Ausbau des Netzes sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Die Bundesnetzagentur kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses von den FNB Änderungen am Entwurf des Netzentwicklungsplan verlangen.

Sie hat am 21. Dezember 2023 davon Gebrauch gemacht und ein Änderungsverlangen an die FNB gerichtet.

Das Änderungsverlangen bestätigt mit 133 Maßnahmen und einem Investitionsvolumen von 4,1 Milliarden Euro den überwiegenden Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen der FNB.

Die bestätigten Maßnahmen beziehen sich auf:

  • Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund der sich veränderten Flusssituation.
  • Den Abtransport von zusätzlichen LNG-Mengen.
  • Die Deckung von Bedarfen von Gaskraftwerken.
  • Die L-/H-Gas-Umstellung.
  • Die perspektivische Umstellung von Erdgasinfrastrukturen auf Wasserstoff durch Ausbaumaßnahmen des Erdgasnetzes im geringfügigen Umfang (erdgasverstärkende Maßnahmen).

Mit Veröffentlichung des Änderungsverlangens entsteht für die FNB die Verpflichtung, den aktuellen Netzentwicklungsplan entsprechend der ausgegebenen Änderungen innerhalb der nächsten drei Monate anzupassen.

Gesetzliche Grundlage: § 15a EnWG; § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG

Konsultationsergebnisse des NEP Gas 2022-2032

Phase 2

Den tatsächlichen und potenziellen Netznutzern wurde im Zeitraum vom 16. Mai bis 13. Juni 2023 bei der Konsultation durch die Bundesnetzagentur Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des NEP Gas 2022-2032 Stellung zu nehmen.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen 25 Stellungnahmen ein.

Diese Konsultationsergebnisse finden Sie nachfolgend.

Gesetzliche Grundlage: § 15a Abs. 3 S. 1 EnWG

Konsultation des NEP

Phase 2

Nach Vorlage des Entwurfs zum NEP 2022-2032 durch die Fernleitungsnetzbetreiber hat die Bundesnetzagentur alle potentiellen und tatsächlichen Netznutzer im Rahmen einer schriftlichen Konsultation angehört.

Szenariorahmen NEP Gas 2022-2032

Phase 1

Zu Beginn der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas, steht die Erarbeitung eines Szenariorahmens durch die FNB.

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) legen Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung, der Versorgung, des Verbrauchs von Gas und seinem Austausch mit anderen Ländern zugrunde.

Darüber hinaus berücksichtigt der in jedem ungeraden Jahr veröffentlichte Szenariorahmen geplante Investitionsvorhaben in regionale und gemeinschaftsweite Netzinfrastruktur, Speicher- und LNG-Wiederverdampfungsanlagen sowie denkbare Störungen der Versorgung.

Der Szenariorahmen bildet damit die Grundlage des nationalen NEP Gas, den die FNB im zweijährigen Turnus erstellen und der Bundesnetzagentur vorlegen müssen.

Gesetzliche Grundlage: § 15a S. 4 EnWG

Konsultationsdokument zum Szenariorahmen

Die Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichten am 21. Juni 2021 das Konsultationsdokument des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032. Ein zentrales Thema bildet die Thematik Wasserstoff und grüne Gase sowie die damit verbundene Marktabfrage „Wasserstoff Bedarf und Erzeugung“ (WEB).

Bis zum 16. Juli 2021 hatten die Marktteilnehmer die Möglichkeit zur Stellungnahme. Zur Fortführung des Dialogs veranstalteten die FNB am 1. Juli 2021 einen webbasierten Workshop.

Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas) veröffentlichte im Anschluss die Konsultationsergebnisse. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeiteten die Gasnetzbetreiber den Szenariorahmen und legten ihn anschließend der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vor. Der FNB Gas erstellte und publizierte zudem aus den Rückmeldungen der Marktabfrage „Wasserstoff Bedarf und Erzeugung“ (WEB) kartografische Darstellungen der gemeldeten Ein- und Ausspeisungen von Wasserstoff (pdf / 619 KB) .

Bestätigung des Szenariorahmens

Die Bundesnetzagentur hat am 20. Januar 2022 den am 16. August 2021 vorgelegten Szenariorahmen der Fernleitungsnetzbetreiber zum Netzentwicklungsplan 2022-2032 (PDF / 6 MB) bestätigt.

Nach Maßgabe der im bestätigten Szenariorahmen festgelegten Annahmen werden die FNB im nachfolgenden Verfahrensabschnitt den NEP Gas ausarbeiten.

Gesetzliche Grundlage: § 15a Abs. 1 S. 7 EnWG

Teilneubescheidung der Bestätigung des Szenariorahmens

Die Bundesnetzagentur hat am 11. November 2022 die Bestätigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 teilweise widerrufen und neu beschieden: Die ursprüngliche Bestätigung vom 20. Januar 2022 des von den Fernleitungsnetzbetreibern eingereichten Szenariorahmens wird darin um drei Modellierungsvarianten (Versorgungssicherheitsvarianten LNGplus) ergänzt. Dadurch können die Auswirkungen des Ukrainekriegs noch im aktuellen NEP-Zyklus berücksichtigt und die für die Versorgungssicherheit dringend benötigte Infrastruktur schnellstmöglich realisiert werden.

Gesetzliche Grundlage: § 49 VwVfG; § 15a Abs. 1 S. 7 i.V.m. § 15a Abs. 1 S. 4 und S. 6 EnWG

Nebenentscheidungen zur Bestätigung

Die Bundesnetzagentur hat folgende Nebenentscheidungen zur Bestätigung getroffen:

Gesetzliche Grundlage: § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG

Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen

Die Bundesnetzagentur hat folgende Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen getroffen:

Gesetzliche Grundlage: § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG

Netzentwicklungspläne Gas 2012-2020

Die Szenariorahmen, Konsultationsergebnisse, Änderungsverlangen und verbindlichen Netzentwicklungspläne Gas der Jahre 2012 bis 2020 finden Sie unter folgenden Links:

Netzentwicklungsplan Gas 2020
Netzentwicklungsplan Gas 2018
Netzentwicklungsplan Gas 2016
Netzentwicklungsplan Gas 2015
Netzentwicklungsplan Gas 2014
Netzentwicklungsplan Gas 2013
Netzentwicklungsplan Gas 2012

Stand: 21.12.2023

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