Um­set­zungs­be­richt der FNB zum NEP Gas

Das EnWG (§ 15b S. 1) verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB), in jedem ungeraden Jahr einen gemeinsamen Umsetzungsbericht zu erstellen.

Der von den FNB gemeinsam erstellte Umsetzungsbericht muss enthalten:

  • Angaben zum Stand der Umsetzung des zuletzt veröffentlichten Netzentwicklungsplans
  • bei Verzögerungen der Umsetzung die dafür maßgeblichen Gründe

Konsultation des Umsetzungsberichts 2019

Die Bundesnetzagentur stellt den Umsetzungsbericht zum Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028 zur Konsultation (§ 15b S. 3 EnWG). 

Im Zeitraum vom 10. Mai bis 12. Juni 2019 hatten alle tatsächlichen und potenziellen Netznutzer die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zum Umsetzungsbericht 2019 der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Zur Begleitung der Konsultation stellte die Bundesnetzagentur einen Fragebogen zur Verfügung.

Im Rahmen der Konsultation des Umsetzungsberichts durch die Bundesnetzagentur gingen insgesamt sechs Stellungnahmen ein. Die Bundesnetzagentur hat die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen zusammengefasst und veröffentlicht die Zusammenfassung sowie auch die einzelnen Stellungnahmen an dieser Stelle.

Stand: 18.07.2019

Kontakt

Referat 623

Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: NetzentwicklungsplanGas@bnetza.de

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