Roll-out in­tel­li­gen­te Mess­sys­te­me: Quar­tals­wei­se Er­he­bun­gen

Die Roll-out-Quoten der Messstellenbetreiber (MSB) werden regelmäßig im Rahmen des quartalsweisen Monitorings zur Einführung intelligenter Messsysteme (iMSys) veröffentlicht.

Quartalserhebung Q2/2025

Für alle Messstellenbetreiber
Erhebungsbogen Messstellenbetrieb 2. Quartal 2025 (xlsx / 62 KB)

Ausschließlich Unternehmen, die die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nach § 41 MsbG übertragen bekommen haben
Erhebungsbogen Messstellenbetrieb - ausschließlich Unternehmen, die die Grundzuständigkeit nach § 41 MsbG übertragen bekommen haben (2. Quartal 2025) (xlsx / 69 KB)

Beachten Sie, dass der Erhebungsbogen zwei Registerkarten enthält, wobei eine für die Tätigkeit als gMSB und die andere für die als wMSB separat voneinander auszufüllen sind.
Sind Sie nur als gMSB tätig, müssen Sie demnach auch nur die erste Registerkarte ausfüllen.
Rückmeldefrist für beide Bögen ist der 5. August 2025.

Unternehmen, deren Übermittlung der Daten für Q1/2025 noch aussteht

Unternehmen, deren Übermittlung der Daten aus Q1/2025 noch aussteht, bitten wir, zusätzlich noch den folgenden Erhebungsbogen für Q1 auszufüllen und über MonEDa zu übersenden.
Erhebungsbogen Messstellenbetrieb 1. Quartal 2025 (xlsx / 45 KB)
Erhebungsbogen Messstellenbetrieb - ausschließlich Unternehmen, die die Grundzuständigkeit nach § 41 MsbG übertragen bekommen haben (1. Quartal 2025)

Datenübermittlung

Die Übermittlung der ausgefüllten Excel-Datei erfolgt über MonEDa.

Zu MonEDa gelangen Sie hier: https://monitoring.bundesnetzagentur.de/moneda
Weitere Informationen zum MonEDa-Portal finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/moneda.

Ergebnisse der Datenauswertung Q1/2025

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht aggregierte unternehmensindividuelle Kennzahlen zum Fortschritt der Ausstattungsziele des Rollouts (§ 45 Abs. 4 S. 1 MsbG).

Am 25. Februar 2025 ist eine novellierte Fassung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in Kraft getreten. In diesem Rahmen wurden auch die Roll-out-Quoten in § 45 MsbG angepasst. Die bisher veröffentlichten Werte sind daher nicht unmittelbar mit den neuen Quoten vergleichbar.

Maßgebliche Norm ist hier insbesondere § 45 Abs. 1 Nr. 4 MsbG. Ab sofort bezieht sich die 20 Prozent-Quote demnach ausschließlich auf verpflichtende Einbaufälle von Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.

Die Daten basieren auf der Erfassung von 835 der insgesamt 851 Messstellenbetreiber. Die Datenauswertung für das erste Quartal 2025 hat ergeben, dass bislang 15,1 Prozent der Pflichteinbaufälle mit einem Verbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh bzw. einschließlich steuerbare 14a-Anlagen mit iMSys ausgestattet wurden.

Pflichteinbaufälle iMSys in Deutschland / Stichtag 31. März 2025
Rechtsgrundlage Pflichteinbaufälle
Ziele
Quotenrelevante Pflichteinbaufälle zur Ausstattung mit iMSys
Erreichte Anzahl an iMSys über alle gMSB
Über alle gMSB erreichte Ausstattungsquote [Prozent]
§45 Abs. 1 Nr. 4 MsbG
Verbrauch zwischen 6 MWh und 100 MWh sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
20 Prozent bis 31. Dezember 20254.636.895700.62415,1

Weitere Ergebnisse

  • Bei den 18 Messstellenbetreibern mit mehr als 500.000 Messlokationen liegt die Einbauquote bereits bei durchschnittlich 20,4 Prozent.
  • Bei den 67 Messstellenbetreibern, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen betreiben, beträgt die Einbauquote im Durchschnitt 10,1 Prozent.
  • Bei den 126 Messstellenbetreibern mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen wurde eine Einbauquote von durchschnittlich 7,5 Prozent ermittelt.
  • Bei den 578 Messstellenbetreibern mit weniger als 30.000 Messlokationen wurde im Durchschnitt lediglich 4,6 Prozent der Messlokationen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Da es sich um eine Durchschnittsbetrachtung handelt, ist nicht ausgeschlossen, dass z. B. einzelne, kleine Messstellenbetreiber auch deutlich höhere Quoten aufweisen.
  • Die Umsetzung der Einbauverpflichtung nach Größenklassen der Messstellenbetreiber (siehe Grafik) offenbart signifikante Unterschiede hinsichtlich der Erfüllungsquote in Bezug auf die Größe der Messstellenbetreiber.
  • Betrachtet man die Einbauquote aller Messlokationen in Deutschland (siehe Tabelle unten), also nicht nur die Pflichteinbaufälle, liegt diese für intelligente Messsystemen bei 2,8 Prozent. Moderne Messeinrichtungen sind bereits bei 49,2 Prozent der Messstellen verbaut. Intelligente Messsysteme mit Steuereinrichtung gemäß MsbG sind an insgesamt 1.928 Messlokationen installiert.

Einbauquote von Messlokationen der Messstellenbetreiber in Prozent Stand der Umsetzung der Einbauverpflichtung nach Größenklassen

Messlokationen in Deutschland / Stichtag 31. März 2025
AnzahlAnteil in Prozent
Gesamtanzahl Messlokationen54.754.313100
Moderne Messeinrichtungen26.926.02649,2
Intelligente Messsysteme1.534.5772,8

Die Zahlen auf dieser Seite wurden am 9.7.2025 aufgrund notwendiger Datenkorrekturen aktualisiert.

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