Netzentgelte

Ist ein Baukostenzuschuss auch bei netzgekoppelten Batteriespeichern zu erheben?

Ja, nach Ansicht der Bundesnetzagentur ist ein Baukostenzuschuss (BKZ) auch für netzgekoppelte Batteriespeicher oberhalb der Niederspannung zu erheben. Für die Niederspannung richtet sich die Erhebung nach der Niederspanungsanschlussverordnung. Für die darüberliegenden Spannungsebenen gibt es keine derart ausdrückliche Regelung. Für die Erhebung oberhalb der Niederspannung hat die Bundesnetzagentur ein Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen veröffentlicht.

Das verlinkte Positionspapier erläutert auch das Leistungspreismodell, nach dem ein BKZ der Höhe nach ermittelt werden kann. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 15.07.2025 (AZ: EnVR 1/24) bestätigt, dass ein nach dem Leistungspreismodell ermittelter BKZ für einen netzgekoppelten Batteriespeicher rechtmäßig erhoben wurde.

Gibt es Ermäßigungen beim BKZ für Speicher, da diese nicht nur Strom aus dem Netz entnehmen, sondern Strom auch zeitversetzt wieder einspeisen?

Nein, allein aufgrund der Funktion des Batteriespeichers (zunächst Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung zu entnehmen, um Strom zeitversetzt wieder einzuspeisen), ist keine Ermäßigung auf den BKZ angezeigt. Der BGH hat in verschiedenen Entscheidungen die Trennung von Entnahme- und Einspeisesachverhalten bei Speichern betont. Bei der Ermittlung des BKZ der Höhe nach ist die Entnahmeseite in den Blick zu nehmen. Der BKZ ist in voller Höhe zu entrichten.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass dabei auf einen unkonditionierten Netzzugang abgestellt wird, d.h. dass die vertraglich vereinbarte Leistung jederzeit zur Verfügung steht. Sollte es zwischen Speicherbetreiber und Netzbetreiber andere Vereinbarungen geben, bspw. dass der Netzbetreiber aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zu bestimmten Zeiten den Netzbezug des Speichers einschränkt, kann dies durchaus Auswirkungen auf einen BKZ der Höhe nach haben.
Dies gilt nicht nur für Speicher. Die Beurteilung einer angemessenen Reduzierung ist eine Frage des Einzelfalls und einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung durch die Netzbetreiber.

Wie kann ich als anschlusssuchender Speicherbetreiber herausfinden, mit welcher Höhe des BKZ ich bei meinem Projekt rechnen muss?

Die konkrete Berechnung eines BKZ obliegt zunächst jedem Netzbetreiber im konkreten Einzelfall. Diese müssen angemessen, diskriminierungsfrei und transparent erhoben werden. Auf der Homepage des jeweiligen Netzbetreibers sollten hierzu Informationen veröffentlicht sein. Es eignet sich hierbei bspw. das Preisblatt.

Ist eine BKZ-Ermäßigung wegen eines FCA möglich?

Ein Baukostenzuschuss (BKZ) ist eine einmalige Aufwendung, die für den Ausbau (Erstellung, Verstärkung) des vorgelagerten Netzes bei Herstellung oder Verstärkung eines Netzanschlusses erhoben wird. Diese sind diskriminierungsfrei und transparent zu erheben. Sachlich begründete Differenzierungen sind der Höhe nach dabei möglich (vgl. hierzu auch die vorstehende Frage, ob Ermäßigungen beim BKZ für Speicher möglich sind.).

Ein weiterer Fall für mögliche Vergünstigungen bei BKZ sind flexible Netzanschlussvereinbarungen („FCA“). Diese bilateralen Vereinbarungen zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer legen flexible Leistungsgrenzen für Einspeisung oder Entnahme fest – statisch oder dynamisch. So können Anschlüsse auch dort realisiert werden, wo die volle Netzkapazität (noch) nicht bereitsteht. Solche Vereinbarungen können von den Netzbetreibern auch mit Betreibern von Speichern geschlossen werden. Die Reduzierung des BKZ kann in diesen Fällen durch die Anpassbarkeit der Einspeisungen gerechtfertigt sein. 

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