Treu­hand­ver­wal­tung SE­FE Se­cu­ring Ener­gy for Eu­ro­pe GmbH

Information der Bundesnetzagentur als Treuhänderin der SEFE Securing Energy for Europe GmbH nach § 17 EnSiG

Mit Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 4. April 2022 ist die Bundesnetzagentur als unabhängige deutsche Regulierungsbehörde auf Grundlage von § 6 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) als Treuhänderin über die Gazprom Germania GmbH, jetzt SEFE Securing Energy for Europe GmbH, eingesetzt worden. Der Anlass hierfür war die ungeklärte Übertragung der Gesellschafteranteile an eine im Ausland ansässige Gesellschaft. Eine solche Übertragung ist nach deutschem Recht ohne vorherige Anzeige und Prüfung verboten.

Mit Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 17. Juni 2022 wurde die Bundesnetzagentur sodann auf Grundlage des § 17 Absatz 1 bis 5 und Absatz 8 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) bis zum 15. Dezember 2022 als Treuhänderin über die Gazprom Germania GmbH eingesetzt; damit endete die Treuhandverwaltung nach AWG. Um im Markt bestehende Unsicherheiten seitens Geschäftspartnern, Banken, Dienstleistern und Kunden zu begegnen, hat die Bundesnetzagentur einen sog. Letter of Comfort (pdf / 186 KB) verfasst.

Im Zuge der Neuausrichtung des Unternehmens firmiert die ehemalige Gazprom Germania GmbH seit dem 20. Juni 2022 unter dem Namen „SEFE Securing Energy for Europe GmbH“ (SEFE).

Mit Anordnung vom 14. November 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kapitalmaßnahmen gemäß § 17a EnSiG getroffen, die zu einem vollständigen Eigentümerwechsel bei der SEFE führen. Eigentümer der SEFE ist nun nicht mehr eine russische Gesellschaft des Gazprom-Konzerns, sondern der Bund. Der Eigentümerwechsel sichert die Zukunft der SEFE, damit diese ihrem regulären Geschäft im Interesse der Versorgungssicherheit weiterhin nachkommen kann. Somit stehen alle Geschäftsbeziehungen der Unternehmensgruppe nun auf einer stabilen Grundlage.

Die Klagefrist gegen die Anordnung ist ungenutzt verstrichen. Damit ist die Verstaatlichung der SEFE GmbH abgeschlossen. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission vom 20. Dezember 2022 kann diese auch vollzogen werden.

Die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur endete mit Ablauf des 15. Dezembers 2022.

Aktuelles

EU-Kommission genehmigt Eigenkapital für Neuausrichtung des staatlichen Gashändlers SEFE (20. Dezember 2022)

Sicherung der Gasversorgung: Bundesregierung überführt Gasunternehmen SEFE ins Eigentum des Bundes – Kapitalmaßnahmen angeordnet (14. November 2022)

Bundesregierung sichert Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig ab und gewährt KfW-Darlehen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten (14. Juni 2022)

Bundesnetzagentur bestellt Geschäftsführer bei Gazprom Germania (3. Juni 2022)

Bundesnetzagentur beschließt Bestellung von Generalbevollmächtigtem bei Gazprom Germania (8. April 2022)

Mastodon