Kraft­werks­lis­te

In der Kraftwerksliste sind aufgeführt:

  • Stromerzeugungseinheiten (SEE) in Deutschland mit einer elektrischen Nettonennleistung von mindestens 10 MW pro Standort (Einzelnennung, in Summe >10 MW)
  • In das deutsche Netz einspeisende Kraftwerksleistungen aus Dänemark, Luxemburg, Österreich und der Schweiz
  • Stromerzeugungseinheiten, < 10 MW je Standort sind unter „Kleinanlagen_aggregiert“ zusammengefasst, summiert nach Energieträger, Bundesland und Betriebsstatus
  • Wind- und PV-Anlagen sind ebenfalls unter „Kleinanlagen_aggregiert“ zusammengefasst, summiert nach Energieträger, Bundesland und Betriebsstatus
  • Nicht enthalten: Kleinspeicher (< 13.2 kW) und Notstromaggregate, die überwiegend nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen.

Aktuelle Erzeugungsanlagen / Erwarteter Zu- und Rückbau konventioneller Energieträger

Die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur und die Veröffentlichung zum Zu- und Rückbau von Kraftwerken werden regelmäßig aktualisiert.

Nettonennleistung außerhalb des Strommarktes

Veränderung von konventionellen zu erneuerbaren Energieträgern

Entwicklung Nettonennleistung

Erwarteter Zu- und Rückbau an Kraftwerksleistung bis 2029

Erzeugungsanlagen (Datenstand: 26. Juni 2026)
Nettonennleistung (gesamt)davon am Strommarktdavon Erneuerbare Energieträger
294,7 GW279,8 GW206,5 GW

Datenquelle

Die einzelnen Kraftwerksdaten basierten bis 2020 auf den Monitoringerhebungen der Bundesnetzagentur. Seit 2021 beruhen die Daten auf dem Marktstammdatenregister (MaStR) und werden für sämtliche Auswertungen, auch auf historisch zurückliegende, verwendet. Unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden wesentliche Kenndaten einzelner Kraftwerke veröffentlicht.

Zusammenfassende Auswertungen in der Kraftwerksliste

Neben der Liste mit Informationen zu Standort und Kenndaten der einzelnen Kraftwerke (u. a. Energieträger, Leistung, Netzbetreiber, Spannungsebene) enthält die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur folgende zusammenfassende Auswertungen nach

  • Energieträgern, unterschieden in erneuerbare Energieträger und nicht erneuerbare Energieträger.
  • Kraftwerksstatus (in Betrieb / vorläufig stillgelegt / gesetzlich an Stilllegung gehindert (Netzreserve)1 / Kapazitätsreserve2 / endgültig stillgelegt / besonderes netztechnisches Betriebsmittel/ zeitlich gestreckte Stilllegung).
  • Bundesland je Energieträger.
  • Jahren sowie je Energieträger seit 2011.

Zu- und Rückbau von Kraftwerken

Im Zuge des Monitorings erhebt die Bundesnetzagentur ebenfalls Daten zum erwarteten Zu- und Rückbau konventioneller Stromerzeugungseinheiten mit einer Nettonennleistung von mindestens 10 MW pro Standort.

Aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgungssicherheit veröffentlicht die Bundesnetzagentur dabei wesentliche Kenndaten von

  • im Probebetrieb und im Bau befindlichen dargebotsunabhängigen3 Kraftwerken,
  • erwarteten Stilllegungen dargebotsunabhängiger Kraftwerke (endgültige Stilllegungen mit Anzeige gemäß §13b EnWG),
  • Stilllegungen von Braunkohleanlagen ab 150 MW gem. KVBG,
  • voraussichtlichen Stilllegungen nach Beendigung der Ausweisung der Systemrelevanz oder nach Inbetriebnahme eines Ersatzneubaus,
  • weiteren geplante Stilllegungen ohne § 13b EnWG.
Dargebotsunabhängige Erzeugungskapazitäten (Datenstand 26. Juni 2026)
In Bau / Im ProbebetriebErwartete Stilllegungen bis 2029
Formale Stilllegungsanzeigen sind neben dem Verstreichen einer - in der Regel zwölfmonatigen - Wartefrist die Voraussetzung für eine Realisierung von Stilllegungsplanungen (nach § 13b EnWG).

5,6 GW

Endgültige Stilllegungen mit StA0,0 GW
Stilllegung von Braunkohleanlagen gem. KVBG-Reduktionspfad- 4,7 GW
Voraussichtliche Stilllegungen nach Beendigung der Ausweisung der Systemrelevanz oder nach Inbetriebnahme eines Ersatzneubaus- 2,1 GW
Weitere geplante Stilllegungen ohne § 13b EnWG- 1,2 GW

Erläuterungen

1 Gesetzlich an Stilllegung gehinderte Kraftwerke sind Kraftwerke, deren Stilllegung (vorrübergehend) untersagt wurde. Diese Kraftwerke werden nur auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit betrieben.

2 In der Kapazitätsreserve werden Kraftwerke vorgehalten, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen. Hierbei handelt es sich um mit Erdgas befeuerte Kraftwerke.

3 Dargebotsunabhängige Energieträger sind alle Energieträger mit Ausnahme der erneuerbaren Energieträger wie z. B. Wasserkraft, Photovoltaik und Wind.

Stand:  10.07.2026

Kontakt

Kraftwerksliste

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

E-Mail: monitoring.energie@bnetza.de

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