Reicht das Gas nicht aus, um die Nachfrage zu decken, hätte eine solche Gasmangellage zunächst nur indirekte Auswirkungen auf die Bevölkerung. „Geschützte Kunden“ wie Haushaltskunden werden prioritär mit Gas versorgt, ebenso Anlagen, die Fernwärme für Haushaltskunden produzieren. Es ist gesetzlich geregelt, dass Gasversorgungsunternehmen auch bei Vorliegen von Versorgungsstörungen die Sicherstellung der Erdgasversorgung für diese Kunden gewährleisten müssen (vgl. § 53a EnWG).
Das Gleiche gilt für gasbetriebene Fernwärmeanlagen, wenn sie Wärme an Haushaltskunden liefern, an ein Erdgasverteiler- oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können. Der Schutz gilt nur für den Anteil des Gasbezugs, der für die Erfüllung der Wärmelieferverpflichtung benötigt wird.
Aber:
Privatpersonen bzw. Haushaltskunden können dazu beitragen, dass die Gasversorgung in Deutschland gesichert bleibt. Je mehr Energie eingespart wird, desto wahrscheinlicher ist eine sichere Gasversorgung in der kalten Jahreszeit.
Jede Gasverbraucherin und jeder Gasverbraucher ist dazu angehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen.
Mehr Informationen zu schnell und einfach umsetzbaren Einsparmöglichkeiten.