Re­ge­l­ener­gie

In einem elektrischen Energieversorgungssystem müssen sich Erzeugung und Verbrauch elektrischer Energie immer die Waage halten, da sich Energie nur sehr geringfügig in einem elektrischen Energieversorgungssystem speichern lässt. Abweichungen zwischen Erzeugung und Entnahme müssen durch den Einsatz von Regelenergie ausgeglichen werden, damit es zu keiner Gefährdung der Systemstabilität kommt.

Mit Regelenergie (auch „Regelleistung“ genannt) bezeichnet man die Energie, die ein Netzbetreiber benötigt, um unvorhergesehene Leistungsschwankungen in seinem Stromnetz auszugleichen.

Es wird zwischen positiver und negativer Regelenergie unterschieden. Wenn die ins Netz eingespeiste Energie die zum selben Zeitpunkt entnommene Energie übersteigt, liegt ein Leistungsüberschuss im Netz vor. In diesem Fall benötigt der Netzbetreiber negative Regelenergie durch Stromabnehmer, die dem Netz kurzfristig Strom entziehen. Bei nicht prognostizierter, erhöhter Stromnachfrage ist positive Regelenergie erforderlich. Der Netzbetreiber benötigt in diesem Fall kurzfristig zusätzliche Einspeisung von Energie in sein Netz.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.smard.de der Bundesnetzagentur.
Im Bereich Marktdaten visualisieren werden ausführliche Daten zur Regelleistung unter der Überschrift "Systemstabilität" dargestellt. Für die Primärregelleistung sind zum Beispiel sowohl der Leistungspreis als auch die vorgehaltene Menge angegeben. Bei der Sekundärregelleistung und der Minutenreserve sind die Daten noch detaillierter: Hier wird auch der Arbeitspreis dargestellt.
Die Daten werden eine Stunde nach dem Ablauf des jeweiligen Einsatzzeitraumes veröffentlicht.

Für den Ausgleich des Leistungsungleichgewichts sind die Übertragungsnetzbetreiber in ihrer jeweiligen Regelzone verantwortlich.

Arten der Regelenergie

Den Übertragungsnetzbetreibern stehen drei Regelenergiequalitäten zur Verfügung:

  • Primärregelenergie - wird zur schnellen Stabilisierung des Netzes innerhalb von 30 Sekunden benötigt
  • Sekundärregelenergie muss innerhalb von fünf Minuten in voller Höhe zur Verfügung stehen
  • Minutenreserve wird zur Ablösung der Sekundärregelenergie eingesetzt, ist mit einer Vorlaufzeit von bis hinunter zu 7,5 Minuten zur erbringen und wird mindestens 15 Minuten lang in konstanter Höhe abgerufen

Ausschreibungsverfahren

Die Beschlusskammer 6 hat Festlegungen zu Verfahren der Ausschreibung von Regelenergie für alle drei Regelenergie-Qualitäten getroffen. Die Beschlüsse finden Sie auf der Internetseite der Beschlusskammer 6.

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