Eng­pas­ser­lös­be­richt

Der Bericht gibt Auskunft über die Höhe und Verwendung der Erlöse nationaler Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) beim Engpassmanagement.

Bericht 2022

Mit Beginn des Jahres 2020 hat die Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt Geltung erlangt. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht seitdem jährlich einen Bericht über die Höhe und die Verwendung der Erlöse der nationalen ÜNB aus dem Engpassmanagement [Art. 19 Abs. 5 S. 2 Verordnung (EU) 2019/943].

Zum Engpassmanagement zählen alle eingesetzten Maßnahmen eines Netzbetreibenden, die darauf abzielen Leitungsüberlastungen durch Netzengpässe zu vermeiden oder zu beheben. Details dazu sowie zu den Erlösen aus dem grenzüberschreitenden Engpassmanagement finden Sie hier.

Frühere Engpasserlösberichte

Einige vergangene Berichte beziehen sich noch auf die alte Rechtsgrundlage für den Bericht (Punkt 6.5 der Engpassmanagement-Leitlinien im Anhang I zur Stromhandelsverordnung EG/714/2009). Der Berichtszeitraum war ursprünglich der 1. Juli bis 30. Juni des jeweiligen Vorjahres.

Stand: 01.03.2023

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