Meldeverfahren zum Netzengpassmanagement
Netzbetreiber sind zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems berechtigt und verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Sie müssen die Regulierungsbehörden über die einzelnen Maßnahmen und die Gründe dafür unterrichten.
Redispatch 2.0
Wer ist betroffen? | Das Verfahren betrifft alle Netzbetreiber mit Erzeugungsanlagen ab 100 kW. |
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Wie läuft eine Meldung ab? | Schritt 1: Formular (zu finden unter dem Reiter Fragebogen in der Excel-Datei) ausfüllen Schritt 2: Upload und Übermittlung der ausgefüllten Formulare via MonEDA. Bei den Zugangsdaten handelt es sich um dieselben wie bei der Monitoring-Erhebung. |
Wo finde ich die neuen Formulare? | Übertragungsnetzbetreiber Verteilernetzbetreiber
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Ad-hoc Meldung: Anpassung von Stromabnahmen
Die Meldung der Stromabnahmen erfolgt, sobald eine entsprechende Maßnahme im jeweiligen Netzgebiet ergriffen wurde (sog. Ad-hoc-Meldungen). Die Übermittlung muss bis 16:00 Uhr des Folgetages an die E-Mail-Adresse 13.2EnWG@bnetza.de erfolgen (keine Werktagsregelung). Der Erhebungsbogen darf nicht verändert werden. Leermeldungen sind nicht erforderlich.
Ad-hoc-Meldung Stromabnahmen (Stand: Mai 2025) (xlsx / 601 KB)
Ausfüllhinweise Stromabnahmen (Stand: Mai 2025) (pdf / 152 KB)
Gesetzliche Grundlagen
§ 13 Abs. 7 EnWG Meldepflicht ÜNB
§ 14 Abs. 1 EnWG Meldepflicht VNB
Ausnahmen zur Aufrechterhaltung einer Mindesteinspeisung aus Anlagen zur Gewährleistung des netztechnisch erforderlichen Minimums §13 Abs. 3 S.6 EnWG