Netzreserve / Reservekraftwerksleistung
Die Netzreserveverordnung (NetzResV) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) jährlich eine sogenannte Systemanalyse durchführen, um die zukünftig erforderliche Kraftwerksreservekapazität für netzstabilisierende Redispatch-Maßnahmen festzustellen. Die Bundesnetzagentur überprüft diese Systemanalyse und veröffentlicht in einer jährlichen Feststellung den Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve.
- Aktuelle Berichte und Systemanalyse der ÜNB
- Prognose zu Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen
Aktuelle Berichte und Systemanalyse der ÜNB
Der Bericht vom 22. Mai 2026 behandelt die Ermittlung des Bedarfs an Netzreserveleistung für den Betrachtungszeitraum 2026/2027 und für den Betrachtungszeitraum 2028/2029.
Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (PDF / 25 MB) – Geschwärzte Fassung
Ergebnisse
- Für den Betrachtungszeitraum 2026/2027 beträgt der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 7.407 MW.
- Für den Betrachtungszeitraum 2028/2029 beträgt der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 8.274 MW.
- Der Netzreservebedarf kann im kommenden Winter nicht ausschließlich aus inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Netzreserveleistung aus ausländischen Kraftwerken ist daher erforderlich.
Frühere Berichte zum Netzreservebedarf 2012 bis 2025
Prognose zu Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen
(nach § 13 Abs. 10 EnWG)
Die ÜNB sind gemeinsam verpflichtet, zum 1. Juli eines jeden Kalenderjahres (Stichtag) der Bundesnetzagentur eine Prognose über den Umfang und die Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen für die nächsten fünf Jahre vorzulegen. Es erfolgt keine Prüfung der Prognosen seitens der Bundesnetzagentur.
Prognosen der ÜNB 2019 -2024
Stand: 22.05.2026