Netzreserve / Reservekraftwerksleistung
Die Netzreserveverordnung (NetzResV) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) jährlich eine sogenannte Systemanalyse durchführen, um die zukünftig erforderliche Kraftwerksreservekapazität für netzstabilisierende Redispatch-Maßnahmen festzustellen. Die Bundesnetzagentur überprüft diese Systemanalyse und veröffentlicht in einer jährlichen Feststellung den Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve.
- Aktuelle Berichte und Systemanalyse der ÜNB
- Prognose zu Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen
Aktuelle Berichte und Systemanalyse der ÜNB
Der Bericht vom 28. April 2025 behandelt die Ermittlung des Bedarfs an Netzreservekraftwerken für den Winter 2025/2026 und für den Betrachtungszeitraum 2027/2028.
Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (PDF / 19 MB) – Geschwärzte Fassung
Ergebnisse
- Für den Winter 2025/2026 beträgt der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 6.493 MW.
- Für den Betrachtungszeitraum 2027/2028 beträgt nach vorläufigem Stand der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 6.525 MW.
- Der Netzreservebedarf kann im kommenden Winter nicht ausschließlich aus inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Netzreserveleistung aus ausländischen Kraftwerken ist daher erforderlich.
Frühere Berichte zum Netzreservebedarf 2012 bis 2024
Prognose zu Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen
(nach § 13 Abs. 10 EnWG)
Die ÜNB sind gemeinsam verpflichtet, zum 1. Juli eines jeden Kalenderjahres (Stichtag) der Bundesnetzagentur eine Prognose über den Umfang und die Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen für die nächsten fünf Jahre vorzulegen. Es erfolgt keine Prüfung der Prognosen seitens der Bundesnetzagentur.
Prognosen der ÜNB 2019 -2024
Stand: 28.07.2025