Netzreserve / Reservekraftwerksleistung
Die Netzreserveverordnung (NetzResV) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) jährlich eine sogenannte Systemanalyse durchführen, um die zukünftig erforderliche Kraftwerksreservekapazität für netzstabilisierende Redispatch-Maßnahmen festzustellen. Die Bundesnetzagentur überprüft diese Systemanalyse und veröffentlicht in einer jährlichen Feststellung den Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve.
- Aktueller Bericht und Systemanalyse der ÜNB
- Prognose zu Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen
- Bedarfsermittlung von Netzstabilitätsanlagen
- Analysen zum Bedarf an Netzstabilitätsanlagen der ÜNB
- Bericht über Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Elektrizitätsversorgungsnetze
Aktueller Bericht und Systemanalyse der ÜNB
Dieser Bericht vom 28. April 2023 behandelt die Ermittlung des Bedarfs an Netzreservekraftwerken für den Winter 2023/2024.
- Für den Winter 2023/2024 beträgt der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 4.616 MW.
Der Netzreservebedarf kann im kommenden Winter nicht ausschließlich aus inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Netzreserveleistung aus ausländischen Kraftwerken ist daher erforderlich.
Feststellung des Netzreservebedarfs für den Winter 2023/2024 (pdf / 2 MB)
Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (pdf / 7 MB) – Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzte Fassung –
Festgestellter Bedarf an Reservekraftwerksleistung
Für die Winter bzw. Jahre (in MW)
Frühere Berichte zum Netzreservebedarf 2012 bis 2022
Berichte zum Netzausbau, Kernkraftwerks-Moratorium und Versorgungsstörungen
Prognose zu Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen
(nach § 13 Abs. 10 EnWG)
Die ÜNB sind gemeinsam verpflichtet zum 1. Juli eines jeden Kalenderjahres (Stichtag) der Bundesnetzagentur eine Prognose über den Umfang und die Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen für die nächsten fünf Jahre vorzulegen. Es erfolgt keine Prüfung der Prognosen seitens der BNetzA.
Prognose der ÜNB über Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen nach § 13 Abs. 10 EnWG (2021) (pdf / 141 KB)
Prognose der ÜNB über Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen nach § 13 Abs. 10 EnWG (2020) (pdf / 181 KB)
Prognose der ÜNB über Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen nach § 13 Abs. 10 EnWG (2019) (pdf / 385 KB)
Bedarfsermittlung von Netzstabilitätsanlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Bedarfsermittlung der ÜNB vom Februar 2017 überprüft, in der eine Errichtung von „etwa 2 GW“ Netzstabilitätsanlagen für sinnvoll erachtet wurde. Solche Netzstabilisierungsanlagen sind auch nach Einschätzung der Bundesnetzagentur erforderlich, um den besonderen Herausforderungen in der Zeit zwischen der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke und der Fertigstellung der großen Gleichstromtrassen zu begegnen.
Die Bundesnetzagentur hat einen Bedarf in Höhe von 1,2 GW bestätigt. Die quantitativen Unterschiede zu den Berechnungen der ÜNB beruhen nicht auf grundsätzlichen Differenzen, sondern auf modelltechnischen Korrekturen.
Analysen zum Bedarf an Netzstabilitätsanlagen der ÜNB
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht aus Transparenzgründen die sog. Langfristanalysen 2016 der ÜNB (Executive Summary) (pdf / 987 KB) / Ergebnisbericht Langfristanalysen 2016 der ÜNB (Langfassung) (pdf / 3 MB) (gem. § 3 Abs. 2 S.3 2. Hs. NetzResV) und den Bericht der ÜNB - Bedarf an Netzstabilitätsanlagen nach § 13k EnWG (pdf / 1 MB) (gem. § 13k Abs. 2 S.2 1. Hs. EnWG).
Die Bundesnetzagentur macht sich den Inhalt und die Ergebnisse der von den ÜNB vorgelegten Analysen nicht zu Eigen.
Die Überprüfung der Analyse zur Ermittlung des Bedarfs an Netzstabilitätsanlagen und ggf. die Bestätigung eines ermittelten Bedarfs erfolgt gem. § 13k Abs. 2 S.2 2 Hs. EnWG durch die Bundesnetzagentur bis zum Ablauf des zweiten auf die Vorlage bei der Bundesnetzagentur folgenden Monats.
Bericht über Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Elektrizitätsversorgungsnetze
Die Bundesnetzagentur ist gemäß § 51 Abs. 4b Satz 4 EnWG verpflichtet, einmalig einen Bericht über die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Elektrizitätsversorgungsnetze zu erstellen. In dieser Bestandsaufnahme wird die Versorgungssicherheit in Bezug auf das Stromnetz betrachtet. Hierzu erfolgt ein Überblick über bestehende Prozesse und Erkenntnisse, sowie ein Ausblick auf zukünftige Analysen.
Stand: 28.04.2023