Na­tio­na­le Ri­si­ko­be­wer­tung zur Sicherstellung der Erd­gas­ver­sor­gung

Die Bundesnetzagentur erstellt derzeit die nationale Risikobewertung im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (SoS-VO). Diese Risikobewertung wird alle vier Jahre aktualisiert, und die nächste Aktualisierung steht nun an.

Rechtliche Grundlage und Ziel

Artikel 7 der SoS-VO verpflichtet die Mitgliedstaaten zur regelmäßigen Erstellung einer Risikobewertung. Abweichend von der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist gemäß § 54a Abs. 2 Nr. 1 EnWG die Bundesnetzagentur mit der Durchführung dieser Risikobewertung betraut.

Im Rahmen dieser Bewertung gewährt Artikel 7 Absatz 6 der SoS-VO der Bundesnetzagentur einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber Erdgasunternehmen, die über Informationen verfügen, die für die Risikobewertung erforderlich sind.

Inhalt der Risikobewertung

Die Risikobewertung dient der Analyse des Gasmarktes und der Identifizierung möglicher struktureller Risiken gem. Art. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 SoS-VO. Hierzu gehört unter anderem auch die individuelle Beschaffungs- und Absicherungsstrategie sowie das Risikomanagement von Marktakteuren im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen.

Erhebungsbogen und Datenanforderung

Zur Erstellung der Risikobewertung benötigen wir die im Erhebungsbogen abgefragten Informationen. Der Bogen ermöglicht es, die relevanten Daten systematisch zu erfassen und so einen fundierten Beitrag zur Analyse der Versorgungssicherheit zu leisten.

Hierzu laden Sie bitte den von der Bundesnetzagentur erstellten Erhebungsbogen herunter:
Erhebungsbogen Abfrage Risikobewertung 2026 (xlsx / 93 KB)

Bei dem Erhebungsbogen handelt es sich um eine von der Bundesnetzagentur angelegte Excel-Datei, die von Ihnen vollständig, entsprechend den jeweiligen Spaltenbezeichnungen auszufüllen ist. In der Datei finden Sie zudem Ausfüllhinweise und Angaben dazu, welche Daten/Angaben in die jeweilige Spalte gehören.

Wichtiger Hinweis

Die von Ihnen übermittelten Informationen werden zur Erstellung der Risikobewertung in aggregierter Form verwendet. Die Risikobewertung selbst wird nicht veröffentlicht. Sie haben die Möglichkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entsprechend zu kennzeichnen.

Rücksendung

Bitte senden Sie eine E-Mail an 625-postfach@bnetza.de mit dem Betreff „RisikoB26 – Freischaltung BSCW“ und erklären dort, dass Sie für den BSCW-Datenserver mit einer von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse registriert und freigeschaltet werden wollen. Nach der Registrierung dieser E-Mail-Adresse haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen ausgefüllten Erhebungsbögen sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen unmittelbar auf den BSCW-Server hochzuladen. Sie erhalten hierfür die notwendigen Informationen und Zugangsdaten an die von Ihnen zur Registrierung angemeldete E-Mail-Adresse.

Die Bundesnetzagentur ruft die von Ihnen hochgeladenen Daten auf dem BSCW-Server ab. Ein Versand des Erhebungsbogens per E-Mail an die Bundesnetzagentur ist von Ihnen nicht vorzunehmen!

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen vollständig ausgefüllte Erhebungsbogen bis zum 11. Mai 2026 auf dem BSCW-Server hochzuladen ist.

Stand:  08.04.2026

Kontakt

Referat 625
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: 625-postfach@bnetza.de

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