Steuerbarkeit von Anlagen
- Bericht der Übertragungsnetzbetreiber zur Steuerbarkeit von Anlagen
- Einordnung durch die Bundesnetzagentur
Bericht der Übertragungsnetzbetreiber zur Steuerbarkeit von Anlagen
(gem. § 12 Abs. 2c EnWG)
Der erstmalig erstellte Bericht der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Steuerbarkeit von Anlagen gemäß § 12 Abs. 2c EnWG enthält die Ergebnisse der durch die Netzbetreiber in ihren jeweiligen Netzgebieten durchgeführten Steuerbarkeitschecks und abschließende Handlungsempfehlungen der ÜNB.
Im Jahr 2025 wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Summe über alle Regelzonen ca. 120.000 Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie mit einer Nennleistung ab 100 kW überprüft. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW sind erst im Jahr 2026 in die Testpflicht einbezogen.
Die Steuerbarkeit wird im Bericht differenziert nach den verschiedenen Energieträgern und in verschiedenen Anlagengrößen aufbereitet. Anlagen werden als „steuerbar“ definiert, wenn sie ihre Steuerbarkeit innerhalb des vorgegebenen Testzeitraums entweder durch ein erfolgreiches Testergebnis nachgewiesen haben oder diese Funktionalität im Rahmen des Netzbetriebes erfolgreich genutzt wurde. Anlagen, bei denen kein Funktionstest möglich war, oder ein negatives Testergebnis erzielt wurde, wurde als „nicht steuerbar“ gewertet.
Mit Blick auf die Gesamtsteuerquoten kommt der Bericht zu einem heterogenen Bild. Die Steuerbarkeitsquote wurde aus der steuerbaren Leistung im Verhältnis zur installierten Netto-Nennleistung berechnet. Die Prüfung der Netzbetreiber ergab z.B. eine gewichtete Gesamt-Steuerbarkeitsquote über alle getesteten Leistungsklassen
- bei Solaranlagen von 73 Prozent,
- bei Wind von 86 Prozent oder
- Biomasse von 47 Prozent.
Konventionelle Anlagen weisen eine gewichtete Gesamt-Steuerbarkeitsquote von 77 Prozent auf.
Die Netzbetreiber sehen die Gefahr, dass durch bestehende Defizite bei der Steuerbarkeit von Anlagen vermehrt kritische Netzsituationen entstehen können. Als Herausforderung werden Netzsituationen wie Netzengpässe oder hohe EE-Einspeisung angesehen. Für die Beherrschung solcher Szenarien sei eine verlässliche Steuerbarkeit der Erzeugungsanlagen über alle Netzebenen essenziell.
Der erstmalig erstellte Bericht der Übertragungsnetzbetreiber wird durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht:
Einordnung durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur unterstreicht die im Bericht vorgenommene Bewertung, dass eine verlässliche Steuerbarkeit der Erzeugungsanlagen essenziell ist und bei festgestellter, unzureichender Steuerbarkeit entsprechende Maßnahmen angestoßen werden müssen.
Alle Netzbetreiber mit einer Steuerungsquote unter 100 Prozent werden von der Bundesnetzagentur unter Verweis auf ihre Verpflichtung nach § 12 Abs. 2a EnWG angeschrieben und Netzbetreiber mit besonders niedrigen Quoten auf ihren mangelnden Steuerbarkeitsstatus hingewiesen.
Kontakt
Referat 626
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn