Anbieterverzeichnis
Die Bundesnetzagentur führt ein öffentlich einsehbares digitales Verzeichnis aller Anbieter von Postdienstleistungen. Postdienstleistungen dürfen nur noch von Anbietern erbracht werden, die in das sogenannte "Anbieterverzeichnis" eingetragen sind.
- Veröffentlichung des Anbieterverzeichnisses
- Antragsablauf
- Änderungen mitteilen
- Löschung/Streichung aus dem Verzeichnis
Seit dem 18. Juli 2024 gilt: Wer Postdienstleistungen erbringen möchte, muss vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis beantragen. Anbieter dürfen einen anderen Anbieter nur dann mit der Erbringung von Postdienstleistungen beauftragen, wenn dieser in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist.
Sie haben Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen an die Bundesnetzagentur geschickt und Ihr Antrag wurde zur weiteren Bearbeitung angenommen? Dann können Sie bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag bis zum 31. März 2027 bereits tätig werden, ohne in das Anbieterverzeichnis eingetragen zu sein. Dies wurde durch die vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen ermöglicht.
Ende der Übergangsregelung
Die Übergangsregelung für solche Postdienstleister, die nach § 36 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 die Erbringung von Postdienstleistungen angezeigt hatten, ist abgelaufen. Diese Postdienstleister dürfen keine Postdienstleistungen mehr anbieten, es sei denn, sie sind im Anbieterverzeichnis-Post eingetragen oder sie haben einen wirksamen Antrag auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis gemäß der Allgemeinverfügung Nr. 42/2026 vom 29. April 2026 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur 8/2026) gestellt.
Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß § 111 Absatz 1 Nummer 1 PostG grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Diese Information wurde zusätzlich im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (vom 26.08.2026) als Mitteilung veröffentlicht.
Veröffentlichung des Anbieterverzeichnisses
Antragsablauf
Wie Sie den Online-Antrag einreichen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens, dem Unternehmenssitz (In- oder Ausland) und davon ab, ob Sie den Antrag selbst oder als bevollmächtigter Dienstleister stellen.
Wählen Sie die passende Situation aus. Sie erfahren anschließend, welchen Anmeldeweg Sie für den Online-Antrag benötigen.
Ihr Unternehmen ist...
eine Personengesellschaft (z. B. Einzelunternehmen, GbR, OHG, e.K. oder KG; Antrag hier)
eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG, Limited, AG, UG (haftungsbeschränkt), SE, gGmbH, eG; Antrag hier)
ein Dienstleister, der den Antrag im Auftrag eines Postunternehmens einreicht
(z. B. Steuerberatung, Rechtsanwaltskanzlei oder Unternehmensberatung; Antrag hier)
im Ausland ansässig (EU-Ausland, Drittstaat)
Notwendige Dokumente
Um über die Eintragung entscheiden zu können, überprüft die Bundesnetzagentur die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Antragstellers. Dafür müssen mit dem Antrag diese Unterlagen hochgeladen werden:
- Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 Güterkraftverkehrsgesetz oder eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
oder
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes der natürlichen Person
Ohne diese Dokumente können Sie den Antrag nicht an uns übersenden. Nach der Übersendung des Antrages können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.
Nach der Antragsstellung
Nach der Übersendung des Antrages bekommen Sie eine Mitteilung (per E-Mail oder Post). In dieser Mitteilung nennen wir Ihre Stammnummer (8XXXXX), unter der wir Ihren Antrag führen.
Die Stammnummer dient auch als Aktenzeichen, mit dem Sie das „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ entweder bei Ihrer Meldebehörde oder Online über www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen können.
Erst wenn uns das Führungszeugnis durch das Bundesamt für Justiz zugestellt wurde, können wir Ihren Antrag bearbeiten und prüfen.
Prüfung des Antrags
Für die abschließende Prüfung des Antrags und der Unterlagen, kann es sein, dass wir uns mit Rückfragen bei Ihnen melden. Nach der endgültigen Entscheidung über Ihren Antrag teilen wir Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
Änderungen mitteilen
Wenn sich Ihr Name, Ihre Anschrift, Rechtsform oder die Personen der Geschäftsführung ändert, teilen Sie uns dies unverzüglich mit.
Löschung/Streichung aus dem Verzeichnis
Wenn Sie keine Postdienstleistungen mehr anbieten, müssen Sie uns das unverzüglich mitteilen. Wir löschen Sie dann aus dem Verzeichnis.
Wollen Sie nach der Löschung später wieder Postdienste anbieten, müssen Sie die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis neu beantragen.
Kontakt
Anbieterverzeichnis Post
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: +49 228 14-2160
Mo: 8:00-11:00 Uhr
Di: 13:00-15:00 Uhr
Mi: 8:00-10:00 Uhr
Do: 13:00-15:00 Uhr

