An­bie­ter­ver­zeich­nis

Die Bundesnetzagentur führt ein öffentlich einsehbares digitales Verzeichnis aller Anbieter von Postdienstleistungen. Postdienstleistungen dürfen nur noch von Anbietern erbracht werden, die in das sogenannte "Anbieterverzeichnis" eingetragen sind.

Seit dem 18. Juli 2024 gilt: Wer Postdienstleistungen erbringen möchte, muss vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis beantragen. Anbieter dürfen einen anderen Anbieter nur dann mit der Erbringung von Postdienstleistungen beauftragen, wenn dieser in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist.

Sie haben Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen an die Bundesnetzagentur geschickt und Ihr Antrag wurde zur weiteren Bearbeitung angenommen? Dann können Sie bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag bis zum 31. März 2027 bereits tätig werden, ohne in das Anbieterverzeichnis eingetragen zu sein. Dies wurde durch die vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen ermöglicht.

Ende der Übergangsregelung

Zum 19. August 2026 ist die Übergangsregelung (nach § 112 Abs. 1 Satz 2 PostG) ausgelaufen. Die Erbringung von Postdienstleistungen ohne einen bereits eingereichten Antrag oder ohne Eintragung in das Anbieterverzeichnis ist unzulässig.

Die Übergangsregelung für solche Postdienstleister, die nach § 36 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 die Erbringung von Postdienstleistungen angezeigt hatten, ist abgelaufen. Diese Postdienstleister dürfen keine Postdienstleistungen mehr anbieten, es sei denn, sie sind im Anbieterverzeichnis-Post eingetragen oder sie haben einen wirksamen Antrag auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis gemäß der Allgemeinverfügung Nr. 42/2026 vom 29. April 2026 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur 8/2026) gestellt.

Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß § 111 Absatz 1 Nummer 1 PostG grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Diese Information wurde zusätzlich im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (vom 26.08.2026) als Mitteilung veröffentlicht.

Veröffentlichung des Anbieterverzeichnisses

Antragsablauf

Wie Sie den Online-Antrag einreichen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens, dem Unternehmenssitz (In- oder Ausland) und davon ab, ob Sie den Antrag selbst oder als bevollmächtigter Dienstleister stellen.

Wählen Sie die passende Situation aus. Sie erfahren anschließend, welchen Anmeldeweg Sie für den Online-Antrag benötigen.

Ihr Unternehmen ist...

eine Personengesellschaft (z. B. Einzelunternehmen, GbR, OHG, e.K. oder KG; Antrag hier)

Für den Antrag benötigen Sie ein BundID-Konto. Die Anmeldung zum Online-Formular ist für Personengesellschaften mit folgenden Online-Ausweisfunktionen möglich:

  • dt. Personalausweis
  • EU-Ausweis / Unionsbürgerkarte
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • persönliches ELSTER-Zertifikat

Wenn Sie noch kein BundID-Konto haben, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie ein Erklärvideo zur Einrichtung.

Anschließend können Sie den digitalen Antrag zur Aufnahme in das Anbieterverzeichnis über das Online-Formular starten.

Wählen Sie im ersten Schritt des Online-Formulars die Option „als Privatperson“ aus:

Login für Personengesellschaften

eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbHGmbH & Co. KG, Limited, AG, UG (haftungsbeschränkt), SE, gGmbHeG; Antrag hier)

Für den Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto. Die Anmeldung zum Online-Formular ist für Kapitalgesellschaften ausschließlich mit dem ELSTER-Zertifikat des Unternehmens möglich.

Wenn Sie noch kein ELSTER-Unternehmenskonto haben, finden Sie auf der Informationsseite eine Anleitung zur Registrierung.

Anschließend können Sie den digitalen Antrag zur Aufnahme in das Anbieterverzeichnis über das Online-Formular starten.

Wählen Sie im ersten Schritt des Online-Formulars die Option „im Namen einer Organisation“ aus:

Login für Kapitalgesellschaften

ein Dienstleister, der den Antrag im Auftrag eines Postunternehmens einreicht
(z. B. Steuerberatung, Rechtsanwaltskanzlei oder Unternehmensberatung; Antrag hier)

Demnächst können Sie als Dienstleister auch den Antrag für ein Postunternehmen einreichen, wenn Sie hierzu bevollmächtigt wurden. Eine entsprechende schriftliche Vollmacht muss im Online-Formular hochgeladen werden.

Welchen Anmeldeweg Sie für den Antrag benötigen, richtet sich nach der Rechtsform Ihres eigenen Unternehmens:

  • Personengesellschaft: Anmeldung mit einem BundID-Konto.
  • Kapitalgesellschaft: Anmeldung mit einem ELSTER-Unternehmenskonto.

Wenn Sie noch kein BundID-Konto haben, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie ein Erklärvideo zur Einrichtung.
Falls Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto benötigen, finden Sie auf der Informationsseite eine Anleitung zur Registrierung.

Anschließend können Sie den digitalen Antrag zur Aufnahme in das Anbieterverzeichnis über das Online-Formular starten.

Wählen Sie im ersten Schritt des Online-Formulars die passende Option aus:

  • „als Privatperson“, wenn Ihr Unternehmen eine Personengesellschaft ist.
  • „im Namen einer Organisation“, wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist.

im Ausland ansässig (EU-Ausland, Drittstaat)

Bitte kontaktieren Sie uns zu den angegebenen Erreichbarkeitszeiten über die Hotline (siehe Kontaktbox).
Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen bei der Antragstellung.

Notwendige Dokumente

Um über die Eintragung entscheiden zu können, überprüft die Bundesnetzagentur die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Antragstellers. Dafür müssen mit dem Antrag diese Unterlagen hochgeladen werden:

oder

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes der natürlichen Person

Ohne diese Dokumente können Sie den Antrag nicht an uns übersenden. Nach der Übersendung des Antrages können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.

Nach der Antragsstellung

Nach der Übersendung des Antrages bekommen Sie eine Mitteilung (per E-Mail oder Post). In dieser Mitteilung nennen wir Ihre Stammnummer (8XXXXX), unter der wir Ihren Antrag führen.

Die Stammnummer dient auch als Aktenzeichen, mit dem Sie das „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ entweder bei Ihrer Meldebehörde oder Online über www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen können.

Erst wenn uns das Führungszeugnis durch das Bundesamt für Justiz zugestellt wurde, können wir Ihren Antrag bearbeiten und prüfen.

Prüfung des Antrags

Für die abschließende Prüfung des Antrags und der Unterlagen, kann es sein, dass wir uns mit Rückfragen bei Ihnen melden. Nach der endgültigen Entscheidung über Ihren Antrag teilen wir Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Einzelheiten zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde können Sie § 5 PostG entnehmen.

Änderungen mitteilen

Wenn sich Ihr Name, Ihre Anschrift, Rechtsform oder die Personen der Geschäftsführung ändert, teilen Sie uns dies unverzüglich mit.

Löschung/Streichung aus dem Verzeichnis

Wenn Sie keine Postdienstleistungen mehr anbieten, müssen Sie uns das unverzüglich mitteilen. Wir löschen Sie dann aus dem Verzeichnis.

Wollen Sie nach der Löschung später wieder Postdienste anbieten, müssen Sie die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis neu beantragen.

Mastodon