An­zei­ge­pflicht

Wer Postdienstleistungen erbringt und dafür keine Lizenz benötigt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Ergänzende Informationen werden durch die Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste festgelegt.

Nutzen Sie für Ihre Anzeige bitte das Online-Formular, das Sie am PC mit jedem aktuellen Browser ausfüllen können.
Ihre dort eingegebenen Daten sowie etwaige Anlagen können Sie direkt an die Bundesnetzagentur online übermitteln. Mit einem "Bund.de"-Nutzerkonto muss der Antrag zudem nicht mehr ausgedruckt und unterschrieben werden. Alle erforderlichen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
Alternativ steht Ihnen auch das Papier-Formular zur Verfügung. Anzeige gemäß § 36 Postgesetz (pdf / 709 KB)

Anzeigepflichtige Tätigkeiten

Beförderung von

  • Briefsendungen über 1.000 Gramm
  • briefkastenfähigen Warensendungen
  • adressierten Paketen bis 31,5 Kilogramm
  • Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften (wenn diese durch Unternehmen erfolgt, die auch Briefsendungen, briefkastenfähige Warensendungen oder adressierte Pakete bis 31,5 kg befördern)

Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ("Subunternehmer")

Wer Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von 1.000 Gramm nur im Auftrag eines oder mehrerer Lizenznehmer befördert, benötigt hierfür keine eigene Lizenz, die Tätigkeit ist jedoch anzeigepflichtig.

Kurierdienst

  • gemäß § 5 PostG - Diese Kuriersendungen werden ständig begleitet und es kann jederzeit auf die einzelne Sendung für eine erforderliche Disposition zugegriffen werden.
Wichtig: Auch einzelne Bearbeitungsschritte der Beförderungskette sind anzeigepflichtig. Dies sind z.B. Annahme oder Ausgabe, Sortierung, Weiterleitung, Transport oder Auslieferung bzw. Zustellung von Postsendungen. Die Postdienstleistung kann in einer Filiale, einem Paketshop oder Ähnlichem erbracht werden oder es kann sich um reine Transportdienste handeln.

Kontakt

Anzeigepflicht
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Tel.: +49 941 4626-333
Fax: +49 228 14 - 6215
E-Mail: 314.Postfach@bnetza.de

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