Jähr­li­che Da­te­ner­he­bung

Die Bundesnetzagentur erstattet dem Bundestag und dem Bundesrat über die Lage und die Entwicklung auf dem Gebiet des Postwesen Bericht (§ 47 Abs. 1 PostG).

Zu der Erfüllung dieser Aufgabe darf die Bundesnetzagentur von den im Postwesen tätigen Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere über Umsatzzahlen verlangen (§ 45 I Nr. 2 PostG).

Zu der Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe führt die Bundesnetzagentur jährlich eine Markterhebung durch. Es werden Angaben zur Beförderung von Briefen bis 1.000 Gramm als auch zu übrigen Postdienstleistungen erhoben.

Zu diesem Zweck wurde ein Online-Portal eingerichtet, das eine schnelle, einfache und sichere Datenerhebung und Datenübermittlung ermöglicht. Zu dem Beginn der Markterhebung werden alle Postdienstleister per Brief angeschrieben und aufgefordert, ihre Daten zu übermitteln.

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