Teil­leis­tun­gen - Zu­gang und Ent­gel­te

Die Deutsche Post AG ist als marktbeherrschender Briefdienstleister verpflichtet, Wettbewerbern einen Netzzugang anzubieten.

Der Begriff des Netzes kann sowohl auf eine physische Netzinfrastruktur verwendet werden, als auch Dienstleistungsnetze charakterisieren. Im Postsektor beschränkt sich die physische Komponente auf die Netzknotenpunkte, insbesondere die Briefzentren. Die Verbindung der Netzpunkte erfolgt über Dienstleistungsstrukturen, wodurch der Postsektor weniger kapital- und eher personalintensiv ist. Für ein Postunternehmen ist daher das Personal (beispielsweise bei Transport und Zustellung) ein entscheidender Faktor.

Bericht über Teilleistungen

Das Sendungsaufkommen im Briefmarkt setzt sich aus Privat- und Geschäftspost zusammen. Versenderinnen bzw. Versender von Geschäftspost können unter bestimmten Voraussetzungen entweder selbst als Großversendende oder über ein Dienstleistungsunternehmen, so genanntes konsolidierendes Unternehmen, ihre Sendungen bei der DP AG oder anderen Postzustelldiensten direkt einliefern. Da in diesen Fällen nur ein Teil des Netzes der DP AG genutzt wird, wird hier von Teilleistungssendungen gesprochen. Nach Kenntnis der Bundesnetzagentur wird der bedeutendste Anteil am Sendungsaufkommen durch die Teilleistungssendungen generiert.

Aufgrund der Bedeutung der Teilleistungssendungen für den Briefmarkt veröffentlicht die Bundesnetzagentur seit 2019 einen Bericht über die Bedingungen und Entgelte für den Großversand und die Konsolidierung. Ziel des Berichts ist die Herstellung größerer Transparenz über die Bedingungen und Entgelte, die für Teilleistungssendungen gelten. Dargestellt werden insbesondere die Entwicklung der Entgelte für den Großversand und die Konsolidierung, die Bedingungen für die Herstellung der Teilleistungsfähigkeit von Sendungen für die Basisprodukte der DP AG sowie die Strukturen und Akteure im Bereich der Geschäftspost.

Bericht 2023 - Bedingungen und Entgelte für den Großversand und Konsolidierung im Briefmarkt (pdf / 2 MB)
Report 2023 - Terms and Conditions and Rates for Large Volume Mail and Mail Consolidation on the Letters Market (pdf / 927 KB)

Bericht 2022 - Bedingungen und Entgelte für Großversender und Konsolidierer im Briefmarkt (pdf / 2 MB)
Bericht 2021 - Bedingungen und Entgelte für Großversender und Konsolidierer im Briefmarkt (pdf / 3 MB)
Bericht 2020 - Bedingungen und Entgelte für Großversender und Konsolidierer im Briefmarkt (pdf / 5 MB)

Teilleistung – Erbringung von Infrastrukturleistungen

Zum 01.01.2018 hat die DP AG einen Vertrag über die „Erbringung von Infrastrukturleistungen“ in den Markt eingeführt. Unternehmen, welche diese Teilleistung erbringen bzw. übernehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachlass von 3% (Stand: 01.01.2018) erhalten. Die Teilleistung erfasst Maßnahmen im Bereich der Entgeltsicherung. So sind Einlieferungen im Rahmen dieser Entgeltsicherungsleistung von verschiedenen Marktteilnehmern im sogenannten Auftragsmanagement der DP AG zu erfassen. Die Einführung der Teilleistung „Erbringung von Infrastrukturleistungen“ hat wesentliche Auswirkungen auf die Prozesse der Vertragspartner. Eine Übersicht über die Prozesse vor und nach Einführung der Entgeltsicherungsleistung sowie die weiteren Voraussetzungen und Informationen zum Umsetzungsprozess können dem folgenden Dokument „Ergebnisse der Marktbefragung zur Einführung des Infrastrukturrabatts der DP AG“ entnommen werden.

Nützliche Links zum Netzzugang

Elektronisches Auftragsmanagement – Downloads (Internetseite der DP AG)

DV-Freimachung – Downloads (Internetseite der DP AG)

Freimachung mit Frankiermaschinen (Internetseite der DP AG)

Untersuchung "Zugang zu Teilleistungen der Deutschen Post AG für Wettbewerber"

Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2017 eine Studie zu den Zugangsmöglichkeiten der im Wettbewerb stehenden Unternehmen zu Teilleistungen der DP AG veröffentlicht.

Für die Studie wurden mehrere hundert Briefdienstleister zu Teilleistungen der Deutschen Post befragt. Knapp die Hälfte hiervon nehmen regelmäßig Leistungen in Anspruch. Die Erhebung der Bundesnetzagentur erbrachte wertvolle Hinweise zur Zufriedenheit mit den Annahmezeiten bei der Deutschen Post, den Unterschieden der Nutzung zwischen den einzelnen Teilleistungsangeboten oder der allgemeinen Beurteilung durch die Lizenznehmer. Sie gibt zudem einen guten Überblick über das Marktgeschehen in diesem Briefbereich. Die Bundesnetzagentur prüft nun, inwieweit aus den Untersuchungsergebnissen Schlussfolgerungen für ihre Regulierungsarbeit zu ziehen sind.

Einsichtnahme

Gemäß § 30 Abs. 2 PostG veröffentlicht die Bundesnetzagentur im Amtsblatt, wann und wo Entgelte und andere Bedingungen für Teilleistungen nach § 28 PostG, sowie für den Zugang zu Postfachanlagen und Adressänderungen nach § 29 PostG, die nicht in Allgemeinen Bedingungen enthalten sind, eingesehen werden können.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur in Bonn (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) im Rahmen der Bürozeiten. Für die Einsichtnahme ist eine Terminabsprache notwendig. Dafür ist die Beschlusskammer 5 erreichbar per E-Mail über bk5-postfach@bnetza.de oder schriftlich an

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Postfach 8001
53105 Bonn

Die Einsichtnahme ist zu folgenden Verträgen der Deutsche Post AG und der Deutsche Post Inhaus Services GmbH möglich:

Deutsche Post AG

  • Auftrag über die Nutzung einer Frankiermaschine
  • Vertrag über die Teilleistungen BZA gewerbsmäßige Konsolidierung Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZA Kunde Brief
  • Zusatzvereinbarung zum Teilleistungsvertrag BZA Kunde Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZE gewerbsmäßige Konsolidierung Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZE gewerbsmäßige Konsolidierung DIALOGPOST
  • Vertrag über Teilleistungen BZE Kunde Brief
  • Zusatzvereinbarung zum Teilleistungsvertrag BZE Kunde Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZE Kunde Dialogpost
  • Vertrag über die Erbringung von Infrastrukturleistungen
  • Vereinbarung über die Freimachung von Sendungen mit DV-Anlage
  • Vertrag zur Kooperation bei Dialogpost
  • Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Kooperation bei Dialogpost
  • Vertrag über den Zugang zu Adressänderungsinformationen
  • Zusatzvereinbarung zum Vertrag über den Zugang zu Adressänderungsinformationen gemäß § 29 Abs. 2 PostG
  • Vertrag über den Zugang zu Postfachanlagen
  • Zusatzvereinbarung zum Vertrag über den Zugang von Postfach-Anlagen

Deutsche Post Inhaus Services GmbH

  • Vertrag über Briefsendungen

Bei den Verträgen der Deutsche Post AG handelt es sich um Musterverträge. Die Verträge der Deutsche Post Inhaus Services GmbH stellen individualisierte Verträge dar, die sich ggf. in den Bedingungen und Entgelten voneinander unterscheiden. Insgesamt liegen über 3.500 Vertragsdokumente der Deutsche Post Inhaus Services GmbH vor.

Zugang zu Postfachanlagen

Die Bundesnetzagentur hat am 11. März 2016 eine Studie zu den Zugangsmöglichkeiten der im Wettbewerb stehenden Unternehmen zu Postfachanlagen der Deutsche Post AG veröffentlicht.

Die Auswertung der Untersuchung "Zugang zu Postfachanlagen" finden Sie hier:
Studie Zugang zu Postfachanlagen (2015) (pdf / 1 MB)

Zugang zu Adressänderungsinformationen

Die Bundesnetzagentur hat im April 2016 eine Studie zu den Zugangsmöglichkeiten der im Wettbewerb stehenden Unternehmen zu den bei der Deutsche Post AG vorhandenen Informationen über Adressänderungsinformationen veröffentlicht.

Die Auswertung der Untersuchung „Zugang zu Adressänderungsinformationen“ finden Sie hier:

Studie "Zugang zu Adressänderungsinformationen" (pdf / 398 KB)

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