Teil­leis­tun­gen - Zu­gang und Ent­gel­te

Die Deutsche Post AG ist als marktbeherrschender Briefdienstleister verpflichtet, Wettbewerbern einen Netzzugang anzubieten.

Der Begriff des Netzes kann sowohl auf eine physische Netzinfrastruktur verwendet werden, als auch Dienstleistungsnetze charakterisieren. Im Postsektor beschränkt sich die physische Komponente auf die Netzknotenpunkte, insbesondere die Briefzentren. Die Verbindung der Netzpunkte erfolgt über Dienstleistungsstrukturen, wodurch der Postsektor weniger kapital- und eher personalintensiv ist. Für ein Postunternehmen ist daher das Personal (beispielsweise bei Transport und Zustellung) ein entscheidender Faktor.

Bericht über Teilleistungen

Das Sendungsaufkommen im Briefmarkt setzt sich aus Privat- und Geschäftspost zusammen. Versender von Geschäftspost können unter bestimmten Voraussetzungen entweder selbst als Großversender oder über einen Dienstleister, sogenannte Konsolidierer, ihre Sendungen bei der DP AG oder anderen Postzustelldiensten direkt einliefern. Da in diesen Fällen nur ein Teil des Netzes der DP AG genutzt wird, wird hier von Teilleistungssendungen gesprochen. Nach Kenntnis der Bundesnetzagentur wird der bedeutendste Anteil am Sendungsaufkommen durch die Teilleistungssendungen generiert.

In 2018 wurden insgesamt 9,3 Mrd. Teilleistungssendungen bei der DP AG eingeliefert, davon stammten 1,1 Mrd. Sendungen von Wettbewerbern. Der Umsatz mit Teilleistungsendungen belief sich im Jahr 2019 auf insgesamt 4,25 Mrd. Euro. Privatpost hingegen spielt in Bezug auf das gesamte Sendungsaufkommen im Briefmarkt nur eine untergeordnete Rolle. Der in 2019 erzielte Umsatz auf dem Markt für lizenzpflichtige Postdienstleistungen betrug insgesamt 8,2 Mrd. Euro. Der Anteil der Privatkunden daran belief sich lediglich auf rund 15%.

Aufgrund der Bedeutung der Teilleistungssendungen für den Briefmarkt veröffentlicht die Bundesnetzagentur, erstmals in 2019, einen Bericht über die Bedingungen und Entgelte für Großversender und Konsolidierer. Ziel des Berichts ist die Herstellung größerer Transparenz über die Bedingungen und Entgelte, die für Teilleistungssendungen gelten. Dargestellt werden insbesondere die Entwicklung der Entgelte für Großversender und Konsolidierer, die Bedingungen für die Herstellung der Teilleistungsfähigkeit von Sendungen für die Basisprodukte der DP AG sowie die Strukturen und Akteure im Geschäftskundenbereich.

Neben der Aktualisierung der Zahlen für das Jahr 2020 enthält der aktuelle Bericht erstmals eine Darstellung der Teilleistungsverträge der beiden mit der DP AG verbundenen Konsolidierer, Deutsche Post InHaus Services GmbH sowie Compador Dienstleistungs GmbH. Zudem werden die Entgelte und Bedingungen für Teilleistungen im Zusammenhang mit Dialogpost separat vorgestellt.

Bericht über Bedingungen und Entgelte für Großversender und Konsolidierer im Briefmarkt 2022 (pdf / 2 MB)
Report 2022 - Terms and Conditions and Rates for Large Volume Mailers and Mail Consolidators on the Letters Market (pdf / 956 KB)

Bericht über Bedingungen und Entgelte für Großversender und Konsolidierer im Briefmarkt 2021 (pdf / 3 MB)

Bericht über Bedingungen und Entgelte für Großversender und Konsolidierer im Briefmarkt 2020 (pdf / 5 MB)

Teilleistung – Erbringung von Infrastrukturleistungen

Zum 01.01.2018 hat die DP AG einen Vertrag über die „Erbringung von Infrastrukturleistungen“ in den Markt eingeführt. Unternehmen, welche diese Teilleistung erbringen bzw. übernehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachlass von 3% (Stand: 01.01.2018) erhalten. Die Teilleistung erfasst Maßnahmen im Bereich der Entgeltsicherung. So sind Einlieferungen im Rahmen dieser Entgeltsicherungsleistung von verschiedenen Marktteilnehmern im sogenannten Auftragsmanagement der DP AG zu erfassen. Die Einführung der Teilleistung „Erbringung von Infrastrukturleistungen“ hat wesentliche Auswirkungen auf die Prozesse der Vertragspartner. Eine Übersicht über die Prozesse vor und nach Einführung der Entgeltsicherungsleistung sowie die weiteren Voraussetzungen und Informationen zum Umsetzungsprozess können dem folgenden Dokument „Ergebnisse der Marktbefragung zur Einführung des Infrastrukturrabatts der DP AG“ entnommen werden.

Nützliche Links zum Netzzugang:

Elektronisches Auftragsmanagement – Downloads (Internetseite der DP AG)

DV-Freimachung – Downloads (Internetseite der DP AG)

Freimachung mit Frankiermaschinen (Internetseite der DP AG)

Untersuchung "Zugang zu Teilleistungen der Deutschen Post AG für Wettbewerber"

Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2017 eine Studie zu den Zugangsmöglichkeiten der im Wettbewerb stehenden Unternehmen zu Teilleistungen der DP AG veröffentlicht.

Für die Studie wurden mehrere hundert Briefdienstleister zu Teilleistungen der Deutschen Post befragt. Knapp die Hälfte hiervon nehmen regelmäßig Leistungen in Anspruch. Die Erhebung der Bundesnetzagentur erbrachte wertvolle Hinweise zur Zufriedenheit mit den Annahmezeiten bei der Deutschen Post, den Unterschieden der Nutzung zwischen den einzelnen Teilleistungsangeboten oder der allgemeinen Beurteilung durch die Lizenznehmer. Sie gibt zudem einen guten Überblick über das Marktgeschehen in diesem Briefbereich. Die Bundesnetzagentur prüft nun, inwieweit aus den Untersuchungsergebnissen Schlussfolgerungen für ihre Regulierungsarbeit zu ziehen sind.

Einsichtnahme

Gemäß § 30 Abs. 2 PostG veröffentlicht die Bundesnetzagentur im Amtsblatt, wann und wo Entgelte und andere Bedingungen für Teilleistungen nach § 28 PostG, sowie für den Zugang zu Postfachanlagen und Adressänderungen nach § 29 PostG, die nicht in Allgemeinen Bedingungen enthalten sind, eingesehen werden können.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur in Bonn (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) im Rahmen der Bürozeiten. Aufgrund des mit der Einsichtnahme verbundenen Aufwands ist für die Einsichtnahme eine konkrete Terminabsprache erforderlich. Zur Vereinbarung eines Termins ist die Beschlusskammer 5 über die E-Mail-Adresse BK5-Postfach@BNetzA.de oder per Anschreiben an

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Postfach 8001, 53105 Bonn

zu kontaktieren.

Die Einsichtnahme kann zu den nachfolgenden Verträgen der Deutsche Post AG und der Deutsche Post Inhaus Services GmbH erfolgen:

Deutsche Post AG

  • Auftrag über die Nutzung einer Frankiermaschine
  • Vertrag über die Teilleistungen BZA gewerbsmäßige Konsolidierung Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZA Kunde Brief
  • Zusatzvereinbarung zum Teilleistungsvertrag BZA Kunde Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZE gewerbsmäßige Konsolidierung Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZE gewerbsmäßige Konsolidierung DIALOGPOST
  • Vertrag über Teilleistungen BZE Kunde Brief
  • Zusatzvereinbarung zum Teilleistungsvertrag BZE Kunde Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZE Kunde Dialogpost
  • Vertrag über die Erbringung von Infrastrukturleistungen
  • Vereinbarung über die Freimachung von Sendungen mit DV-Anlage
  • Vertrag zur Kooperation bei Dialogpost
  • Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Kooperation bei Dialogpost
  • Vertrag über den Zugang zu Adressänderungsinformationen
  • Zusatzvereinbarung zum Vertrag über den Zugang zu Adressänderungsinformationen gemäß § 29 Abs. 2 PostG
  • Vertrag über den Zugang zu Postfachanlagen
  • Zusatzvereinbarung zum Vertrag über den Zugang von Postfach-Anlagen

Deutsche Post Inhaus Services GmbH
Vertrag über Briefsendungen

Bei den Verträgen der Deutsche Post AG handelt es sich um Musterverträge. Die Verträge der Deutsche Post Inhaus Services GmbH stellen individualisierte Verträge dar, welche sich ggf. in den Bedingungen und Entgelten voneinander unterscheiden. Insgesamt liegen über 3.500 Vertragsdokumente der Deutsche Post Inhaus Services GmbH vor.

Zugang zu Postfachanlagen

Die Bundesnetzagentur hat am 11. März 2016 eine Studie zu den Zugangsmöglichkeiten der im Wettbewerb stehenden Unternehmen zu Postfachanlagen der Deutsche Post AG veröffentlicht.

Die Auswertung der Untersuchung "Zugang zu Postfachanlagen" finden Sie hier:
Studie Zugang zu Postfachanlagen (2015) (pdf / 1 MB)

Zugang zu Adressänderungsinformationen

Die Bundesnetzagentur hat im April 2016 eine Studie zu den Zugangsmöglichkeiten der im Wettbewerb stehenden Unternehmen zu den bei der Deutsche Post AG vorhandenen Informationen über Adressänderungsinformationen veröffentlicht.

Die Auswertung der Untersuchung „Zugang zu Adressänderungsinformationen“ finden Sie hier:

Studie "Zugang zu Adressänderungsinformationen" (pdf / 398 KB)

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