Ja, die 2G-Abschaltung betrifft auch das automatische Notrufsystem (EU eCall). Wenn alle 2G-Netze abgeschaltet sind, ist ein automatischer Notruf nicht mehr möglich. Eine Reihe von Fahrzeugherstellern betreiben allerdings eigene Notruf-Callcenter, diese werden gegebenenfalls über 4G- bzw. 5G-Netze kontaktiert. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu Ihrem individuellen Fahrzeugmodell an den Hersteller des Fahrzeuges.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat mitgeteilt: Auch wenn eCall nach dem Ende von 2G in den Fahrzeugen nicht mehr funktioniert, stellt dies keine Nichtkonformität des Fahrzeugs mit den Genehmigungsvorschriften dar. Weder Betriebserlaubnis noch Zulassung werden dadurch berührt. Auch bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird ein eCall-System, welches auf Grund fehlender Infrastruktur nicht mehr funktioniert, nicht bemängelt werden; die Hauptuntersuchung kann dennoch bestanden werden.