Vereinzelt können auch Endgeräte von der 2G-Abschaltung betroffen sein, die auch 4G / LTE oder 5G nutzen können. Dies ist dann der Fall, wenn das jeweilige Endgerät keine Sprachdienste im 4G-Netz, sog. Voice over LTE (VoLTE) beherrscht. Bei diesen Endgeräten erfolgt für Sprachtelefonie ein sogenanntes Fallback in das 2G-Netz, d.h. das 4G- oder 5G-Netz wird nur für Datendienste verwendet. Sprachtelefonie und Notrufe würden in diesen Fällen nach einer 2G-Abschaltung nicht mehr funktionieren.
Von dieser Problematik sind insbesondere ältere 4G-Endgeräte betroffen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrem Endgerätehersteller oder bei Ihrem Mobilfunknetzbetreiber.