Zeitraum der Abschaltung

Wann werden die 2G-Netze in Deutschland abgeschaltet?

Die Deutsche Telekom hat bekannt gegeben, ihr 2G-Mobilfunknetz bis Ende Juni 2028 abzuschalten. Vodafone plant eine Abschaltung bis voraussichtlich Ende 2030. Telefónica hat bislang kein Abschaltdatum bekannt gegeben. Der Mobilfunkanbieter 1&1 betreibt kein eigenes 2G-Netz, Kunden können jedoch über ein sogenanntes National Roaming das 2G-Netz der Vodafone nutzen. Insofern gilt das Vodafone-Abschaltdatum zunächst auch für 1&1-Kunden.

Aktuell gibt es bei mir nur 2G-Versorgung, 4G oder 5G kann ich nicht empfangen, obwohl mein Endgerät 4G- bzw. 5G-fähig ist. Werde ich dann künftig gar keinen Empfang mehr haben?

Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass ihr Endgerät technisch in der Lage ist, 4G oder 5G auf allen in Deutschland eingesetzten Frequenzbereichen zu nutzen. Ältere 4G- und 5G-Endgeräte nutzen möglicherweise nicht alle von Ihrem Anbieter eingesetzten Frequenzbereiche. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Hersteller des Endgerätes bzw. Ihren Mobilfunkanbieter. Auch ihr Tarif und die SIM-Karte muss mindestens 4G-fähig sein, auch hier gibt Ihr Mobilfunkanbieter gerne Auskunft.
In seltenen Fällen kann es möglich sein, dass aktuell eine 2G-Versorgung, aber keine 4G- oder 5G-Versorgung möglich ist. Die Bundesnetzagentur wirkt bei den Mobilfunknetzbetreibern daraufhin, dass diese Lücken bis zur Abschaltung der 2G-Netze möglichst überall geschlossen werden.

Welche Geräte sind von der 2G-Abschaltung betroffen?

Grundsätzlich sind alle Geräte von der Abschaltung betroffen, welche nur 2G- und 3G-Mobilfunknetze nutzen können. Eine abschließende Auflistung aller Geräte kann aufgrund der enormen Vielfalt an dieser Stelle nicht erfolgen. Wichtig zu wissen: auch vereinzelte 4G- und 5G-Geräte können von der 2G-Abschaltung betroffen sein, sofern sie keine Sprachdienste im 4G-Netz, sog. Voice over LTE (VoLTE) beherrschen.

Neben klassischen Mobiltelefonen sind zum Beispiel potenziell auch folgende Geräte betroffen, sofern sie nicht 4G- oder 5G-fähig sind:

  • In Fahrzeugen verbaute Funkmodule, bspw. für Notruf oder Standheizung
  • Notruf-Funkmodule, bspw. in Aufzügen
  • Terminals für die Kartenzahlung
  • (Industrielle) Sensoren und Messgeräte

Unter welchen Umständen sind 4G / LTE Geräte von der 2G-Abschaltung betroffen?

Vereinzelt können auch Endgeräte von der 2G-Abschaltung betroffen sein, die auch 4G / LTE oder 5G nutzen können. Dies ist dann der Fall, wenn das jeweilige Endgerät keine Sprachdienste im 4G-Netz, sog. Voice over LTE (VoLTE) beherrscht. Bei diesen Endgeräten erfolgt für Sprachtelefonie ein sogenanntes Fallback in das 2G-Netz, d.h. das 4G- oder 5G-Netz wird nur für Datendienste verwendet. Sprachtelefonie und Notrufe würden in diesen Fällen nach einer 2G-Abschaltung nicht mehr funktionieren.

Von dieser Problematik sind insbesondere ältere 4G-Endgeräte betroffen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrem Endgerätehersteller oder bei Ihrem Mobilfunknetzbetreiber.

Woher weiß ich, ob mein Endgerät (z.B. Mobiltelefon, vernetzte Alarmanlage, Standheizung, etc.) von der 2G-Abschaltung betroffen sein wird?

Bitte kontaktieren Sie für Informationen zu Ihrem individuellen Endgerät den Hersteller bzw. Ihren Mobilfunknetzbetreiber.

Mein Fahrzeug ist mit einem automatischen Notrufsystem (EU eCall) ausgerüstet, welches auf 2G- bzw. 3G-Technologie basiert. Bin ich von der 2G-Abschaltung betroffen?

Ja, die 2G-Abschaltung betrifft auch das automatische Notrufsystem (EU eCall). Wenn alle 2G-Netze abgeschaltet sind, ist ein automatischer Notruf nicht mehr möglich. Eine Reihe von Fahrzeugherstellern betreiben allerdings eigene Notruf-Callcenter, diese werden gegebenenfalls über 4G- bzw. 5G-Netze kontaktiert. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu Ihrem individuellen Fahrzeugmodell an den Hersteller des Fahrzeuges.

Wer unterstützt mich, wenn ich Hilfe brauche oder weitere Fragen zur Abschaltung habe?

Bei weiteren Fragen bezüglich der 2G-Abschaltung wenden Sie sich bitte an Ihren Mobilfunknetzbetreiber. Sollten Fragen bezüglich der Kompatibilität des Endgeräts bestehen, kontaktieren Sie ggf. den Hersteller.

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