Monitoringstelle für Doppelausbau von Glasfasernetzen
Ziel der im Juli 2023 von der Bundesnetzagentur und dem Bundesdigitalministerium
eingerichteten Monitoringstelle war es, systematisch doppelte Glasfaserausbau-
vorhaben zu erfassen. Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts im Juli 2025
wurde die Monitoringstelle geschlossen.
Veröffentlichung des Abschlussberichts
Dem Abschlussbericht liegen 539 bis einschließlich 1. Juli 2025 gemeldete Fälle von Doppelausbau zugrunde. Die Monitoringstelle hat hieraus ein Gesamtbild des Ausbauwettbewerbs, inklusive möglicher Beeinträchtigungen, generiert.
Gegenüber dem Zwischenbericht vom April 2024 ergaben sich keine weiteren vertieften Erkenntnisse. Die wesentlichen Ergebnisse wurden bestätigt:
- Gemäß den Meldungen startete die Telekom − verglichen mit anderen doppelt ausbauenden Netzbetreibern – ihren Ausbau häufiger in zeitlicher Nähe zum Vertriebsstart eines zuerst aktiven Wettbewerbers oder erschloss häufiger nur lukrative Kerngebiete.
- Dass ein zweitausbauendes Unternehmen sein angekündigtes Vorhaben nicht umsetzte („leere“ Ankündigung), war sehr selten zu beobachten. Das galt auch für Fälle aus dem Zwischenbericht, zu denen seit April 2024 neue Erkenntnisse über deren weitere Entwicklung gewonnen wurden. Hierbei spielte es keine Rolle, ob das zweite Unternehmen Telekom oder einer ihrer Wettbewerber war.
Die Untersuchungen der Monitoringstelle beruhten allerdings ausschließlich auf den Angaben der sich am Monitoring beteiligenden Akteure. Belastbare Rückschlüsse waren allein hieraus nicht möglich. Zur vertieften Prüfung und rechtlichen Bewertung übergab die Monitoringstelle sieben Fälle an die Beschlusskammer 3. Der Abschlussbericht enthält auch die Ergebnisse der Prüfungen der Beschlusskammer.
Auch nach Schließung der Monitoringstelle wird die Bundesnetzagentur konkret vorgetragenen Wettbewerbsproblemen bei Doppelausbau in Zukunft weiterhin nachgehen. Direkte Ansprechpartnerin hierfür ist die Beschlusskammer 3.
Verteilung der Fälle auf die Bundesländer
Bis einschließlich 1. Juli 2025 waren 691 Meldungen bei der Monitoringstelle eingegangen. Die sich daraus ergebende Anzahl der geschilderten Fälle ist mit 539 jedoch deutlich geringer. Grund für die Abweichung zwischen diesen beiden Werten ist insbesondere, dass der gleiche Sachverhalt mitunter in mehreren Rückmeldungen aus verschiedenen Perspektiven, z. B. der TK-Unternehmen und der Gebietskörperschaften, beschrieben wird.
Stand: 1. Juli 2025 * Angaben gerundet | ||
Bundesland | Fälle (Anzahl) | Anteil (in Prozent)* |
---|---|---|
Nordrhein-Westfalen | 102 | 19 |
Bayern | 78 | 14 |
Rheinland-Pfalz | 69 | 13 |
Hessen | 68 | 13 |
Baden-Württemberg | 50 | 9 |
Niedersachsen | 30 | 6 |
Sachsen-Anhalt | 27 | 5 |
Thüringen | 26 | 5 |
Brandenburg | 25 | 5 |
Schleswig-Holstein | 24 | 4 |
Sachsen | 17 | 3 |
Saarland | 9 | 2 |
Berlin | 6 | 1 |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 | 1 |
Bremen | 2 | 0 |
Hamburg | 1 | 0 |
Summe | 539 | 100 |
Hintergrund
Vor dem Hintergrund des derzeit dynamischen Glasfaserausbaus konkurrieren Unternehmen zunehmend um die Versorgung derselben Gebiete. Dieser Wettbewerb sorgt für eine Beschleunigung des Ausbaus. Er kann jedoch auch dazu führen, dass einzelne Unternehmen ihre Ausbauplanungen anpassen, wenn ein Konkurrent einen Ausbau in demselben Gebiet anstrebt. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit im derzeit stattfindenden Ausbauwettbewerb Verhaltensweisen zur Anwendung kommen, die möglicherweise in wettbewerblicher Hinsicht als kritisch anzusehen sind, weil sie etwa darauf abzielen, Konkurrenten abzuschrecken und so Investitionen in den Glasfaserausbau beeinträchtigen könnten.
Ziel der Monitoringstelle war es, die Debatte auf eine breite Basis mit umfangreichen Erkenntnissen aus der Praxis zu stellen. Im April 2024 veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Zwischenbericht.
Zwischenbericht der Monitoringstelle für Glasfaser-Doppelausbau (pdf / 929 KB)