Ent­gelt­maß­stä­be der Mit­nut­zung und Mit­ver­le­gung

Das am 10. November 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) hat der Bundesnetzagentur zahlreiche Aufgaben übertragen bzw. bestehende Aufgaben erweitert. Insbesondere die nationale Streitbeilegungsstelle (Beschlusskammer 11) übernimmt in dieser Hinsicht eine zentrale Rolle. Sie schlichtet unter anderem bei Streitigkeiten über die Mitnutzung oder die Koordinierung von Bauarbeiten bzw. Mitverlegung und trifft ggf. verbindliche Entscheidungen, insbesondere auch hinsichtlich der entsprechenden Entgelte.

Konsultationsdokument zu Fragen der Entgeltbestimmung im Hinblick auf Mitnutzung und Mitverlegung

Das im Februar 2018 veröffentlichte Konsultationsdokument markiert den Startpunkt für eine Diskussion über die Bestimmung der Entgelte für die im DigiNetzG normierten Ansprüche der Mitnutzung und der koordinierten Mitverlegung. Es soll das allgemeine Verständnis aller beteiligten Parteien hinsichtlich der anzuwendenden Maßstäbe und Prinzipien fördern und einen möglichst strukturierten und zielgerichteten Dialog anstoßen. Übergeordnetes Ziel ist es, mit Hilfe der im Konsultationsdokument angestellten ökonomischen Überlegungen freiwillige Verhandlungen über Mitnutzung oder Mitverlegung zwischen beteiligten Marktakteuren zu erleichtern und ggf. notwendige Entgeltentscheidungen der nationalen Streitbeilegungsstelle zu unterstützen.

In diesem Sinne wurde im Februar 2018 ein Konsultationsdokument zu Fragen der Entgeltbestimmung auf Grundlage des DigiNetzG veröffentlicht:

Konsultationsdokument zu den Entgeltmaßstäben des DigiNetzG (pdf / 2 MB)

Consultation Pricing Principles DigiNetzG (English version / courtesy translation) (pdf / 566 KB)

Alle interessierten Kreise konnten zu den im Dokument adressierten Fragestellungen Stellung nehmen. Insgesamt sind 52 Stellungnahmen eingegangen:

Stellungnahmen Entgeltmaßstäbe DigiNetzG Stand 27.04.2018 (ZIP / 85 MB)

Ein zeitnaher Abschluss des im Jahr 2018 gestarteten Konsultationsprozesses zu den Entgeltmaßstäben der Mitnutzung und Mitverlegung ist vorgesehen.

Konsultation des Entwurfs der Grundsätze zur Kostenumlegung bei Mitverlegung gemäß § 77i Abs. 4 TKG

Der Gesetzgeber hat die Bundesnetzagentur in Bezug auf die koordinierte Mitverlegung gemäß § 77i Abs. 4 TKG explizit beauftragt, Grundsätze der Kostenumlegung oder -teilung zu veröffentlichen. Am 5. August 2020 hat die Bundesnetzagentur einen entsprechenden Entwurf dieser Grundsätze sowie ein Begleitdokument zur Konsultation gestellt. In diesem Begleitdokument werden die Ergebnisse der dem Konsultationsentwurf der Grundsätze nach § 77i Abs. 4 TKG vorausgegangenen umfangreichen Überlegungen zum besseren Verständnis dargelegt. In beide Veröffentlichungen – Konsultationsentwurf und Begleitdokument – sind die Spruchpraxis der nationalen Streitbeilegungsstelle sowie Überlegungen aus der im Februar 2018 veröffentlichten Konsultation nebst den dazu eingegangenen Stellungnahmen eingeflossen.

Das Konsultationsverfahren der Grundsätze zur Kostenumlegung bei Mitverlegung ist nunmehr abgeschlossen. Neben einer Auswertungssynopse der eingegangenen Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf der Grundsätze hat die Bundesnetzagentur die finale Fassung der im Sommer 2020 konsultierten Grundsätze nach § 77i Abs. 4 TKG zur Umlegung der mit der Koordinierung von Bauarbeiten verbundenen Kosten veröffentlicht.

Stand: 27.11.2020

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