Mo­bi­les Breit­band Mobilfunkfrequenzen

Laufende Verfahren

Umsetzung Verlängerungsverfahren

Anhörung zur Anordnung einer kooperativen, gemeinsamen Nutzung von Frequenzen

Die Bundesnetzagentur hört die interessierten Kreise zu einer Änderung der Frequenzzuteilungen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz durch Änderung der Nebenbestimmung zur kooperativen, gemeinsamen Mitnutzung von Frequenzen an. Diese Anhörung dient der Transparenz über die Inhalte der Frequenzzuteilungen der öffentlichen Mobilfunknetze. Sie setzt den Anordnungsvorbehalt der Entscheidung zur Verlängerung von Frequenzen vom 24. März 2025 (BK1-22/001) um.

Stellungnahmen sind bis zum 18. März 2026 in Schriftform in deutscher Sprache bei der

Bundesnetzagentur
Referat 212
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch im PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an E-Mail: referat212@bnetza.de zu richten.

Falls die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, ist zusätzlich eine „geschwärzte Fassung“ mit einer Liste, in der die Schwärzungen substanziiert begründet sind, einzureichen.

Neubescheidung 5G

Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz soll neu entschieden werden. Grund ist der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Entscheidung aus dem Jahr 2024 zurückgewiesen wurden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die 5G-Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig erklärt. Zugleich hatte es die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet. Diese Urteile des Verwaltungsgerichts sind nunmehr rechtskräftig.

Die bestehenden Frequenzzuteilungen behalten ihre Gültigkeit, bis sie infolge einer Neubescheidung entweder angepasst oder aufgehoben und neu erlassen werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat somit für die Mobilfunkkunden keine negativen Folgen.

Die Bundesnetzagentur hat im Januar 2026 eine erste schriftliche Anhörung zum weiteren Vorgehen durchgeführt. Interessierte Kreise waren aufgerufen, sich bis zum 12. Januar 2026 zu beteiligen und ihre Belange einzubringen. Diese Anhörung bildet den ersten Verfahrensschritt für den Neustart im 5G-Verfahren. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, schnellstmöglich Klarheit über das weitere Vorgehen zu schaffen.

Anhörungspapier (pdf / 6 MB)

Übersicht der derzeit zugeteilten Frequenzbereiche

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der derzeit zugeteilten Mobilfunkfrequenzen ab 2026

Übersicht der zugeteilten Mobilfunkfrequenzen (pdf / 65 KB)

Abgeschlossene Vergabeverfahren

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