Funkan­wen­dun­gen für Be­hör­den und Or­ga­ni­sa­tio­nen mit Si­cher­heits­auf­ga­ben (BOS-Funk)

Allgemeines

Der BOS-Funk teilt sich in zwei Bereiche auf. Das bundesweite digitale Sprech- und Datenfunknetz für BOS (Digitalfunk BOS) und die allgemeinen sowie spezialisierten Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Funkanwendungen BOS, früher analoger BOS-Funk).

Funkanwendungen BOS

Für Funkanwendungen der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (Funkanwendungen BOS) sind im Frequenzplan bestimmte Frequenzbereiche des nichtöffentlichen mobilen Landfunks, des nichtöffentlichen Festfunks und des Richtfunks ausgewiesen.

Frequenzen der Funkanwendungen BOS werden ausschließlich anerkannten Berechtigten zur Teilnahme am BOS-Funk zugeteilt. Die Berechtigten werden vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und / oder den zuständigen obersten Landesbehörden festgelegt.

Die zugeteilten Frequenzen dürfen nur zur Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben, die dem anerkannten Berechtigten zur Teilnahme am BOS-Funk durch Gesetz, aufgrund eines Gesetzes oder durch öffentlich rechtliche Vereinbarung übertragen worden sind, genutzt werden. Mit der Frequenzzuteilung werden die auf den Verwendungszweck bezogenen
Parameter wie Sendeleistung, Kanalbandbreite, Übertragungsverfahren, Standort- und Antennendaten und ggf. weitere Nutzungsbedingungen festgelegt, um die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen sicherzustellen. Zuständigkeitsbereiche und Kontaktadressen der für Frequenzzuteilungen der Funkanwendungen BOS zuständigen Außensteilen der Bundesnetzagentur sind im Internet abrufbar und in der VV BOS-Funk (pdf / 487 KB)  aufgeführt.

Funkanwendungen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL) für die analoge Sprach- und Datenübertragung und die digitale Alarmierung der BOS

Eine oder mehrere Frequenzen können zur eigenen Nutzung eines Funknetzes der BOS zugeteilt werden. Ein Funknetz für die analoge Sprach- und Datenübertragung kann aus einer oder mehreren ortsfesten Landfunkstellen und den dazugehörigen mobilen Landfunkstellen oder nur aus einer unbestimmten Anzahl von mobilen Landfunkstellen bestehen. Ein Funknetz für die Digitale Alarmierung wird in der Regel innerhalb eines bestimmten Gebietes zur Übertragung von Fernwirksignalen und Daten genutzt. Sie dienen der Alarmierung von Einsatzkräften und zu Fernwirkzwecken, insbesondere zur Steuerung von Sirenen und Alarmierung über Meldeempfänger.

Funkanwendungen des nichtöffentlichen Festfunks (nöF) der BOS

Die Frequenzzuteilung erfolgt für einen Kanal zur eigenen Nutzung mit einem oder mehreren Festfunkzubringern, die ortsfeste Funkstellen miteinander verbinden.

Verwaltungsvorschriften

Die Verwaltungsvorschriften der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen zur Nutzung der Funkanwendungen BOS (VV BOS-Funk (pdf / 487 KB) ) enthält weitere Bestimmungen, beispielsweise über die Antragstellung und -bearbeitung.

Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS

Das Verfahren und die Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Anträgen auf Frequenzzuteilung innerhalb der BOS sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Nutzung und den Betrieb allgemeiner und spezieller Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS) Bundesministeriums des Inneren und für Heimat geregelt. Die aktuelle Fassung der wurde am 17.07.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Auskünfte über die Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS und insbesondere die darin enthaltenen BOS-Internen Regelungen erteilen die zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen.

Gebühren und Beiträge

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (mehr dazu: Gebühren und Beiträge).

Bestimmte Organisationen können auf Antrag von den Gebühren befreit werden, wenn sie die zugeteilten Frequenzen für Aufgaben nutzen, die ihnen auf Grund eines Gesetzes oder durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung übertragen worden sind.

Antragsformblätter

Die zwischen der Bundesnetzagentur, dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat und den obersten Bundes-/Landesbehörden abgestimmten Antragsformblätter werden unterschieden nach Funkanwendungen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks, den Funkanwendungen des nichtöffentlichen Festfunks und den Funkanwendungen zum Übertragen von Video- und Datensignalen (2,3 GHz und 5,1 GHz). Der Ablauf der Antragstellung ist im Dokument Prozessablauf BOS-Frequenzanträge beschrieben und sollte möglichst per E-Mail erfolgen.

Prozessablauf BOS-Frequenzanträge (pdf / 119 KB) BOS-Frequenzanträge

Nachträgliche Befristung sämtlicher bisher unbefristeter Frequenzzuteilungen des BOS-Funks

§ 21 Abs. 2 S. 2 der Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS vom 08.07.2024 legt fest, dass die Berechtigungen zur Teilnahme am an-Funk bei unbefristeten Frequenzzuteilungen zehn Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie enden. Die Richtlinie wurde am 17.07.2024 veröffentlicht und trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Berechtigungen enden folglich am 18.07.2034.

Zu diesem Datum liegen demnach nicht mehr alle Voraussetzungen für die Nutzung und den Betrieb allgemeiner sowie spezialisierter Funkanwendungen der BOS vor.

Daher plant die Bundesnetzagentur die noch vorhandenen unbefristeten Frequenzzuteilungen nachträglich auf den 18.07.2034 zu befristen.

Hierzu hat die Bundesnetzagentur eine Anhörung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Siehe hierzu die Mitteilung 114/2025 im Amtsblatt 09/2025 (pdf / 2 MB) .

Bundesweit einheitlicher digitaler Sprech- und Datenfunk für BOS (Digitalfunk BOS)

Für den Digitalfunk BOS sind im Frequenzplan die Frequenzbereiche 380-385 MHz, 390-395 MHz und 406,1-410 MHz ausgewiesen. Diese werden seit 2007 ausschließlich der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BD BOS) zugewiesen.

Weiterführende Auskünfte zum Aufbau, dem Betrieb und der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit erteilt die BD BOS (http://www.bdbos.bund.de/).

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