Be­triebs- und Bün­del­funk

Der Betriebsfunk dient der Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten in Form von Sprache und Daten innerhalb eines in der Frequenzzuteilung beschriebenen regionalen Einsatzgebiets. Der Bündelfunk ist ein zellularer Mobilfunkdienst für Sprach- oder Datenübertragung unter Nutzung von Technologien wie MPT1327, Tetrapol oder TETRA.

Betriebsfunk

Für den Betriebsfunk stehen insbesondere Frequenzen in den folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • 34,75 bis 34,95 MHz
  • 68 bis 87,5 MHz
  • 146 bis 156 MHz
  • 156 bis 174 MHz
  • 440 bis 470 MHz

Im Betriebsfunk werden Frequenzen zur eigenen Nutzung in Funknetzen zugeteilt, die aus einer oder mehreren ortsfesten und/oder mobilen Landfunkstellen bestehen. Für Funknetze ohne ortsfeste Funkstelle wird als Versorgungsgebiet ein geografisches Gebiet festgelegt, z.B. "Stadtbereich Frankfurt". Für eine effizientere Frequenznutzung werden Frequenzen im Betriebsfunk grundsätzlich mehreren Nutzern zur gemeinschaftlichen Nutzung zugeteilt.

Antragsformulare

Für einen Betriebsfunkantrag und den dazu benötigten separaten Anlagen, entnehmen Sie bitte weitere Informationen den Ausfüllhinweisen.

Umstellung des Kanalrasters im Betriebsfunk sowie nachträgliche Befristung sämtlicher bisher unbefristeter Frequenzzuteilungen

Sämtliche bisher unbefristeten Zuteilungen im Bereich des nichtöffentlichen mobilen Landfunks wurden durch eine Allgemeinverfügung nachträglich befristet: Einzelne Zuteilungen zum 31. Dezember 2025, die Mehrheit der Zuteilungen bis zum 31. Dezember 2028. Dies hängt unter anderem mit der Ablösung der 20-kHz-Kanalbandbreite und der Umstellung auf das 12,5-kHz-Kanalraster im Betriebsfunk zusammen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter Umstellung/Befristung

Gebühren

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten.
Mehr dazu: Gebühren und Beiträge

Kontakt

Die Frequenzzuteilung erfolgt in der Regel in den Außenstellen der Bundesnetzagentur.
Welches Dienstleitungszentrum für Sie zuständig ist, können Sie dieser Karte entnehmen:
Dienstleistungszentren für Frequenzzuteilung (DLZ 4) (Stand Januar 2026) (jpeg / 877 KB)

Bündelfunk

Bereiche 410-430 / 440-443 / 445-448 MHz

Bündelfunk wird für betriebsinterne Kommunikation zur Steuerung betrieblicher Abläufe mit hohen Anforderungen an Verfügbarkeit, Individualität und Sicherheit genutzt. Zuteilungsinhaber und Nutzer kommen insbesondere aus den Bereichen Energie, Chemie, Industrie, Flughäfen, Hafenanlagen, Verkehrsbetrieben und öffentlichen Großnetzen.

Bündelfunkfrequenzen werden auf Antrag standortbezogen mit konkreten funktechnischen Parametern zugeteilt, woraus sich das konkrete Zuteilungsgebiet ergibt. Die konkrete Frequenznutzung bedarf daher immer der Genehmigung für jeden Senderstandort (sog. Festsetzung der funktechnischen Parameter). Um eine effiziente Frequenznutzung zu gewährleisten und funktechnische Störungen zu verhindern, werden im Bereich des Bündelfunks die Frequenzen einzeln zugeteilt. Bei einer Nutzung in Grenznähe kann eine einzelfallbezogene Koordinierung mit den Nachbarstaaten erforderlich werden.

Weitere Details können Sie den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk (VVBüfu (pdf / 494 KB) ) entnehmen.

Allgemeinzuteilung

Wichtiger Hinweis:
Leider ist uns bei der Veröffentlichung der Verfügung 34/2026 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur am 25.03.2026 ein Fehler unterlaufen, wodurch der Text dort unvollständig veröffentlicht wurde. Wir korrigieren das natürlich und veröffentlichen die vollständige Fassung im nächsten Amtsblatt am 15.04.2026. Erst nach der vollständigen Bekanntmachung ist die neue Allgemeinzuteilung anzuwenden. Wir bitten um Entschuldigung für die durch die Verzögerung entstandenen Umstände. Nachfolgend stellen wir Ihnen bereits vorab die neue „Allgemeinzuteilung von Frequenznutzungen in Bündelfunknetzen“ vor.

Die bisherigen Allgemeinzuteilungen für die Nutzung für Anrufmelder und Direktruf sowie für Objektversorgungen im Zusammenhang mit Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk sollen im Sinne des Bürokratieabbaus überarbeitet und in einer Allgemeinzuteilungen von Frequenznutzungen in Bündelfunknetzen (Entwurf) (pdf / 94 KB) mit einer einheitlichen Befristung bis 31.12.2035 zusammengefasst werden. Die vollständige Veröffentlichung und damit Bekanntgabe wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur am 15.04.2026 erfolgen.

Die bisherigen Regelungen werden alle übernommen. Zusätzlich wird es eine Erweiterung geben: Bei der Objektversorgung entfällt die Feldstärkebegrenzung, solange und soweit in Gebäuden bzw. unter Tage die gleiche Frequenz im Versorgungsbereich der oberirdisch zugeteilten Basisstation genutzt wird.

Inhaber einer bestehenden Frequenzzuteilung können künftig eine Änderung ihrer individuellen Frequenzzuteilung mit Wirkung für die Zukunft beantragen, sollte eine noch vorhandene individuelle Festlegung zu Anrufmeldern und Direktruf oder Objektversorgung mit der aktuellen Allgemeinzuteilung nicht mehr benötigt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass individuelle Regelungen vorrangig vor den Festlegungen der Allgemeinzuteilung gelten und die jährlichen Frequenzschutzbeiträge unter anderem auf Grundlage der individuellen Frequenzzuteilung ermittelt werden.

Bei (erneuten) Anträgen auf Zuteilung von Frequenzen für Bündelfunknetze erfolgen künftig individuelle Festlegungen zu Anrufmeldern und Direktruf sowie zur Objektversorgung nur, wenn der Antragsteller in seinem Frequenznutzungskonzept darlegt, dass die Nutzung auf Grundlage der aktuellen Allgemeinzuteilung im konkreten Fall nicht zweckmäßig ist.

Antragsformulare

Bündelfunk Antragsverfahren und allgemeine Informationen (pdf / 190 KB)

Anträge auf Frequenzzuteilung senden Sie bitte an buendelfunk@bnetza.de.

Gebühren

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten.
Mehr dazu: Gebühren und Beiträge

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