Gemäß der Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) sind neben dem Flugfunkzeugnis Kenntnisse der englischen Sprache (Language Proficiency – LP) nachzuweisen, wenn im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland der Flugfunk in englischer Sprache ausgeübt wird.
Bei der Bundesnetzagentur wird die LP-Prüfung nur auf Stufe 4 (Level 4) durchgeführt.
Die Anmeldung zur Prüfung ist an einen der Standorte der Bundesnetzagentur für Flugfunkzeugnisse zu richten. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur dann, wenn die vollständigen Anmeldeunterlagen und die Gebühr eingegangen sind.
Bewerberinnen und Bewerber, die die LP-Prüfung nicht bestehen, können sich erneut zur LP-Prüfung anmelden. Diese ist stets in allen Teilen abzulegen.
Gebühren
Für die Abnahme von Prüfungen werden Gebühren gemäß der Verordnung über Flugfunkzeugnisse in der gültigen Fassung erhoben. Über die Höhe der Gebühren wird in den entsprechenden Anträgen hingewiesen. Die Gebührenschuld entsteht mit der Antragstellung und ist im Voraus fällig.
Zeitpunkt und Ort der Prüfung
Die Prüfung findet an einem der Standorte der Bundesnetzagentur für Flugfunkzeugnisse statt. Zeitpunkt und Ort der Prüfung teilt die Prüfungsbehörde mit. Eine Verlegung des Prüfungstermins ist kostenpflichtig.
Bestimmungen
Die Prüfungsbestimmungen ergeben sich aus der Verordnung über Flugfunkzeugnisse in der gültigen Fassung. Zusätzliche Informationen können auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes nachgelesen werden.
Ablauf der Prüfung
Die LP-Prüfung besteht aus dem Teil Hörverstehen und dem Teil Sprachfertigkeiten. Im Teil Hörverstehen werden von einem Tonträger zehn Texte aus der Luftfahrt in englischer Sprache zweimal vorgespielt. Aus einem dazugehörigen Prüfungsbogen in deutscher Sprache ist von den vier Möglichkeiten (Multiple-Choice-Verfahren) eine Antwort zuzuordnen. Außerdem sind zwei Lückentexte (ATIS-Meldungen) zu vervollständigen. Im Teil Sprachfertigkeiten findet ein Dialog in englischer Sprache statt. Dabei werden Aussprache, Struktur, Wortschatz, Sprachgewandtheit, Verständnis und Verhalten im Gespräch geprüft.
Nach bestandener Erstprüfung wird eine Bescheinigung über die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache ausgehändigt. Diese ist bei der lizenzführenden Luftfahrtbehörde vorzulegen, die die Geltungsdauer gemäß der LuftPersV festlegt. Nach bestandener Verlängerungsprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen die neue Frist im Luftfahrerschein eingetragen.
Antrag auf Zulassung zur Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache
Antrag LP (pdf / 624 KB)