Ge­samt­kon­zept 410 bis 470 MHz

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, ein Gesamtkonzept 410 - 470 MHz zu erstellen, um auch zukünftig eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Frequenzen in diesem Bereich durch die verschiedenen Funkanwendungen zu gewährleisten.

Der Frequenzbereich 410 - 470 MHz ist nach der Frequenzverordnung überwiegend der Primärnutzung „Mobilfunkdienst“ bzw. „Mobiler Landfunkdienst“ zugewiesen.

Dieser Primärnutzung zuzurechnen sind die Funkanwendungen

  • drahtloser Netzzugang,
  • öffentlicher Funkruf,
  • nichtöffentlicher mobiler Landfunk,
  • allgemeine und spezielle Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie
  • Funkanwendungen der Eisenbahnen.

Das Gesamtkonzept soll Grundlage für die zukünftige Widmung und Bereitstellung dieser Frequenzen sein. Dabei sollen die Bedarfe der einzelnen Funkanwendungen, denen diese Frequenzen nach der Frequenzverordnung zugewiesen sind, unter Berücksichtigung technologischer Entwicklungen berücksichtigt werden.

Erste Überlegungen für ein Gesamtkonzept

Die Bundesnetzagentur hat im Zeitraum vom 21. März 2025 bis zum 21. Mai 2025 "Erste Überlegungen für ein Gesamtkonzept 410 – 470 MHz" zur Konsultation gestellt. Ziel der Konsultation war es, den relevanten Sachverhalt und die betroffenen Belange zu ermitteln. Es sind 86 Stellungnahmen eingegangen. Diese sind teilweise in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogener Daten geschwärzten Fassung abrufbar.

Ergänzende Konsultation notwendig

Die erste Auswertung der Stellungnahmen zu den "Ersten Überlegungen für ein Gesamtkonzept 410 - 470 MHz" hat gezeigt, dass eine ergänzende Konsultation zur Ermittlung des relevanten Sachverhalts notwendig ist. Im Rahmen der weitergehenden Ermittlung des relevanten Sachverhalts und der zu berücksichtigen Belange bitten wir insbesondere um Rückmeldung zu den in der ergänzenden Konsultation enthalten Fragen.

Die interessierten Kreise haben Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme. Bereits vorliegende Stellungnahmen müssen nicht erneut eingereicht werden. Für die Würdigung werden sämtliche Stellungnahmen berücksichtigt, nämlich sowohl die bereits eingereichten Stellungnahmen aus der ersten Konsultation als auch die weiteren Stellungnahmen zu der vorliegenden ergänzenden Konsultation.

Die Stellungnahmen sind in deutscher Sprache bis zum 1. August 2025 vorrangig elektronisch im PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an 225-anhoerung@bnetza.de zu senden.

Schriftliche Stellungnahmen können an die folgende Adresse geschickt werden:
Bundesnetzagentur, Referat 225, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Das Gesamtkonzept 410 – 470 MHz soll Grundlage für die zukünftige Widmung und Bereitstellung dieser Frequenzen sein. § 87 Abs. 1 Nr. 2 TKG legt u.a. objektive, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren für die Frequenzzuweisung, die Frequenznutzung und die Frequenzzuteilung als Ziele der Frequenzregulierung fest. Dies bezieht sich nicht nur auf die konkrete Entscheidung, sondern – wie hier – auch auf die vorbereitenden Verfahrensschritte.

Ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren setzt voraus, dass die bei der Abwägung der Kriterien betroffenen Belange und die hierzu eingebrachten Stellungnahmen offengelegt werden, soweit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dies erlauben.

Aus diesem Grund werden die Stellungnahmen im Original auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Soweit erforderlich, ist daher eine hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogener Daten geschwärzte Fassung mit einer Liste, in der die Schwärzungen substantiiert begründet sind, beizufügen.

Im Anschluss an die Konsultation werden die Stellungnahmen der interessierten Kreise zu den künftigen Bedarfen und technologischer Entwicklungen sowie der Entwicklungen in den Märkten der Funkdienste und Funkanwendungen im Frequenzbereich 410 – 470 MHz ausgewertet und gewürdigt.

Es ist beabsichtigt, anschließend auf dieser Basis das Gesamtkonzept 410 – 470 MHz zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies soll voraussichtlich noch im Jahr 2025 erfolgen.

Auf Grundlage dieses Gesamtkonzepts erfolgen dann die weiteren Schritte. Zum einen ist der Frequenzplan entsprechend anzupassen. Zum anderen sind auf Grundlage des Gesamtkonzepts und des geänderten Frequenzplans für die einzelnen betroffenen Funkdienste weitere Schritte notwendig.

Entwurf einer neuen Zusatzvereinbarung für die Grenzkoordinierung von Breitbandsystemen im Frequenzbereich 450 - 470 MHz

Um eine störungsfreie Frequenznutzung in Grenznähe sicherzustellen, bedarf es einer Grenzkoordinierung der Frequenznutzungen. Diese basiert auf internationalen Vereinbarungen sowie auf bi- bzw. multilateralen Verwaltungsabkommen zwischen den betroffenen Staaten.

Im Hinblick auf die Grenzkoordinierung von Breitbandsystemen im Frequenzbereich 450 – 470 MHz strebt die Bundesnetzagentur an, die bestehende Grenzkoordinierung anzupassen. Sie hat hierzu einen Vorschlag für eine Zusatzvereinbarung zu den bestehenden Verwaltungsabkommen erarbeitet, über den sie mit den Verwaltungen der betroffenen Staaten in den nächsten Monaten diskutieren wird.

Der Vorschlag verfolgt einen einheitlichen Koordinierungsansatz gegenüber allen Nachbarländern Deutschlands, basierend auf der ECC-Empfehlung T/R 25–08. Diese beschreibt die Planungskriterien für die grenzüberschreitende Koordination von Frequenzen für den mobilen Landfunkdienst im Frequenzbereich 29,7 bis 470 MHz. Deutschland hat mit seinen Nachbarländern existierende Präferenzvereinbarungen für die Grenzkoordinierung von Schmalbandsystemen im Frequenzbereich 450 – 470 MHz. Die neue Vereinbarung soll eine Ergänzung für Breitbandsysteme zu den derzeit gültigen Schmalband-Präferenzvereinbarungen in diesem Frequenzbereich sein.

Die Bundesnetzagentur sucht das Gespräch mit allen betroffenen Staaten und befindet sich zum Teil bereits in Verhandlungen über die vorgeschlagene Zusatzvereinbarung.

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