Fre­quenz­ge­büh­ren

Für die Zuteilung von Frequenzen werden Gebühren nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FreqZut) erhoben. Gebührenbefreiungen werden auf der Grundlage von § 8 Bundesgebührengesetz (BGebG) sowie § 4 BNetzA BGebV-Freq-Zut gewährt. Bei den Zuteilungsgebühren handelt es sich um Lenkungsgebühren. Die tatsächliche Gebührenhöhe errechnet sich in Abhängigkeit von den konkreten Zuteilungsparametern.
Mastodon