Für das Betreiben von drahtlosen regionalen Netzen zum Angebot von Telekommunikationsdiensten (wie bspw. Realisierung von Internetanschlüssen) stehen in Deutschland verschiedene Frequenzbereiche zur Verfügung. Dabei ist zwischen Frequenzen, die der Allgemeinheit zugeteilt sind und individuell zugeteilten Frequenzen zu unterscheiden.
Für drahtlose Netzzugänge (Breitbandzugänge) in regionalen Versorgungsbereichen stehen allgemein zugeteilte Frequenzen für WLAN in den Bereichen bei 2,4 GHz und 5 GHz zur Verfügung.
Allgemeinzuteilung WLAN bei 2,4 GHz (pdf / 49 KB)
Allgemeinzuteilung Allgemeinzuteilung von Frequenzen in den Bereichen 5150 MHz - 5250 MHz, 5250 - 5350 MHz und 5470 MHz - 5725 MHz für drahtlose Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze (WAS/Funk-LANs) (Vfg. 136 / 2022, geändert durch Vfg. 49 / 2023) (pdf / 384 KB)
Des Weiteren steht der Frequenzbereich bei 5,8 GHz für gewerblich öffentliche, breitbandige, ortsfeste Verteilsysteme (Broadband Fixed Wireless Access - BFWA) zur Verfügung.
Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 5755 MHz – 5875 MHz für gewerblich öffentliche Funkanwendungen für breitbandige ortsfeste Verteilsysteme; Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) (Vfg. 34/2017) (pdf / 26 KB)