Im März 2019 wurden "Grundlegende Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens für den Bereich 3.700 MHz - 3.800 MHz für Anwendungen des drahtlosen Netzzugangs" im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht. Für lokale Zuteilungen sollen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz Frequenzen, insbesondere für 5G-Anwendungen, bereitgestellt werden. Unter Berücksichtigung der eingereichten Kommentare hat die Bundesnetzagentur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens erarbeitet.
Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen (pdf / 146 KB)
Am 31. Januar 2019 hatte die Bundesnetzagentur einen Entwurf der grundsätzlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens basierend auf der Kommentierung des Entwurfs vom August 2018 veröffentlicht und interessierte Kreise dazu angehört.
2. Anhörung Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (pdf / 67 KB)
Stellungnahmen zum 2. Entwurf Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (ZIP / 31 MB) (aktualisiert am 12. März 2019)
Im August 2018 hatte die Bundesnetzagentur bereits einen ersten Entwurf des Antragsverfahren entwickelt und interessierte Kreise dazu angehört.
1. Anhörung Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (pdf / 239 KB) (Formatierung überarbeitet am 21.08.2018)
Stellungnahmen zum Entwurf Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (ZIP / 28 MB) (aktualisiert am 29. Oktober 2018)
Weitere Informationen zur Bereitstellung des Frequenzbereichs von 3.400 MHz bis 3.700 MHz für den drahtlosen Netzzugang finden Sie unter www.bundenetzagentur.de/mobilesbreitband.