Re­gio­na­le und lo­ka­le Net­ze

Frequenzen für das Betreiben regionaler und lokaler drahtloser Netze zum Angebot von Telekommunikationsdiensten

Frequenzen im Bereich 26 GHz

Antragsunterlagen für lokale, breitbandige Frequenznutzungen

Die Verwaltungsvorschrift und die Antragsformblätter können hier heruntergeladen werden:

Verwaltungsvorschrift 26 GHz (pdf / 362 KB)

Antragsformblätter für lokale, breitbandige Frequenznutzungen (zip / 97 KB)

Administrative rules 26 GHz (pdf / 717 KB)

Eine zügige Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung kann nur sichergestellt werden, wenn die Anträge in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse

226.lokalesbreitband@bnetza.de

gesandt werden. Dabei ist insbesondere das Excel-Antragsformblatt in der jeweils aktuellen Form zu verwenden.

Liste der Frequenzzuteilungsinhaber

Informationen über Frequenzzuteilungen werden von der Bundesnetzagentur als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse behandelt. Die Zuteilungsinhaber für den Frequenzbereich 24,25 - 27,5 GHz werden bei der Antragstellung daher befragt, ob sie einer Veröffentlichung von Namen und Adresse zustimmen. Die in der Liste aufgeführten Zuteilungsinhaber haben hierzu ihre Zustimmung gegeben. Diese Angaben sollen der Öffentlichkeit dienen, zum einen mehr über die Zuteilungsnehmer zu erfahren und zum anderen einen Überblick über die Branchen zu erhalten, in denen Frequenzen für lokale, breitbandige 5G-Netze eingesetzt werden.

Die Übersicht enthält die aktuellen Zahlen über Anträge und Frequenzzuteilungen.

Übersicht der Zuteilungsinhaber (pdf / 115 KB)

Gebührenformel für lokale, breitbandige Frequenznutzungen

Die Bundesnetzagentur hat die Gebühren für Frequenzen im Bereich von 24,25 GHz bis 27,5 GHz für lokale, breitbandige Anwendungen in der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur – Frequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FreqZut) vom 01. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4515) festgelegt.

Die Gebühr wird in jedem Einzelfall nach folgender Gebührenformel errechnet:

Gebühr = 1000 + B * t * 0,63 * (6a1 + a2).

  • 1.000 gibt den Grundbetrag in Euro an,
  • B bezeichnet die Bandbreite in MHz (min. 50 MHz),
  • t die Laufzeit der Zuteilung in Jahren (z.B. 15 Jahre),
  • a die Fläche in km² mit einer Differenzierung zwischen der Siedlungs- und Verkehrsfläche (a1) und anderen Flächen (a2).

Gebührenfaktoren im Frequenzbereich 24,25 - 27,5 GHz im Einzelnen (pdf / 94 KB)

Anhörung

Die interessierten Kreise waren bis zum 31.08.2020 aufgerufen, den Entwurf der "Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für lokale, breitbandige Frequenznutzungen im Frequenzbereich 24,25 27,5 GHz (VV Lokales Breitband 26 GHz)" zu kommentieren.

Konsultationsentwurf der Verwaltungsvorschrift im Bereich 26 GHz (pdf / 348 KB)
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf der Verwaltungsvorschrift im Bereich 26 GHz (ZIP / 7 MB)

Auf Basis der im September 2018 veröffentlichten Erwägungen für den 26 GHz-Bereich (24,25 - 27,5 GHz) hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf für die zukünftigen Rahmenbedingungen für 5G Anwendungen in diesem Bereich entwickelt. Die interessierten Kreise waren bis zum 21. Februar 2020 aufgerufen, den Entwurf der grundlegenden Rahmenbedingungen für den 26 GHz-Bereich (24,25 - 27,5 GHz) zu kommentieren.

Entwurf grundlegender Rahmenbedingungen im Bereich 26 GHz (pdf / 503 KB)
Stellungnahmen zum Entwurf grundlegender Rahmenbedingungen im Bereich 26 GHz (ZIP / 28 MB)

Interessierte Kreise waren bis zum 19. Oktober 2018 aufgerufen, die Erwägungen für die zukünftige Nutzung des 26-GHz-Bandes (24,25 - 27,5 GHz) zu kommentieren und Informationen zu den aufgeführten Fragen einzureichen.

Erwägungen Antragsverfahren 26 GHz (pdf / 36 KB)
Stellungnahmen zu Erwägungen Antragsverfahren 26 GHz (ZIP / 7 MB) (aktualisiert am 21. November 2018)

Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz

Antragsunterlagen für lokale Campusnetze

Die Verwaltungsvorschrift und die Antragsformblätter können hier heruntergeladen werden:

Verwaltungsvorschrift zu 3.7-3.8 GHz (pdf / 221 KB)

Antragsformblätter für lokales Breitband (zip / 93 KB)

Administrative rules 3.7 - 3.8 GHz (pdf / 455 KB)

Eine zügige Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung kann nur sichergestellt werden, wenn die Anträge in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse

226.lokalesbreitband@bnetza.de

gesandt werden. Dabei ist insbesondere das Excel-Antragsformblatt in der jeweils aktuellen Form zu verwenden.

Liste der Frequenzzuteilungsinhaber

Informationen über Frequenzzuteilungen werden von der Bundesnetzagentur als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse behandelt. Die Zuteilungsinhaber für den Frequenzbereich 3700-3800 MHz wurden daher befragt, ob sie einer Veröffentlichung von Namen und Adresse zustimmen. Die in der Liste aufgeführten Zuteilungsinhaber haben hierzu ihre Zustimmung gegeben. Diese Angaben sollen der Öffentlichkeit dienen, zum einen mehr über die Zuteilungsnehmer zu erfahren und zum anderen einen Überblick über die Branchen zu erhalten, in denen Frequenzen für lokale 5G-Netze eingesetzt werden.

Die Übersicht enthält die aktuellen Zahlen über Anträge und Frequenzzuteilungen.

Übersicht der Zuteilungsinhaber (pdf / 257 KB)

Gebührenformel für lokales Breitband

Die Bundesnetzagentur hat die Gebühren für Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen in der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur – Frequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FreqZut) vom 01. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4515) festgelegt.

Die Gebühr wird in jedem Einzelfall nach folgender Gebührenformel errechnet:

Gebühr = 1000 + B * t * 5 * (6a1 + a2).

  • 1.000 gibt den Grundbetrag in € an,
  • B bezeichnet die Bandbreite in MHz (min. 10 bis max. 100 MHz),
  • t die Laufzeit der Zuteilung in Jahren (z.B. 10 Jahre),
  • a die Fläche in km² mit einer Differenzierung zwischen der Siedlungs- und Verkehrsfläche (a1) und anderen Flächen (a2).

Gebührenfaktoren im Frequenzbereich 3,7-3,8 GHz im Einzelnen (pdf / 20 KB) .

Anhörung

Im März 2019 wurden "Grundlegende Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens für den Bereich 3.700 MHz - 3.800 MHz für Anwendungen des drahtlosen Netzzugangs" im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht. Für lokale Zuteilungen sollen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz Frequenzen, insbesondere für 5G-Anwendungen, bereitgestellt werden. Unter Berücksichtigung der eingereichten Kommentare hat die Bundesnetzagentur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens erarbeitet.

Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen (pdf / 146 KB)

Am 31. Januar 2019 hatte die Bundesnetzagentur einen Entwurf der grundsätzlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens basierend auf der Kommentierung des Entwurfs vom August 2018 veröffentlicht und interessierte Kreise dazu angehört.

2. Anhörung Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (pdf / 67 KB)
Stellungnahmen zum 2. Entwurf Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (ZIP / 31 MB) (aktualisiert am 12. März 2019)

Im August 2018 hatte die Bundesnetzagentur bereits einen ersten Entwurf des Antragsverfahren entwickelt und interessierte Kreise dazu angehört.

1. Anhörung Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (pdf / 239 KB) (Formatierung überarbeitet am 21.08.2018)
Stellungnahmen zum Entwurf Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (ZIP / 28 MB) (aktualisiert am 29. Oktober 2018)

Weitere Informationen zur Bereitstellung des Frequenzbereichs von 3.400 MHz bis 3.700 MHz für den drahtlosen Netzzugang finden Sie unter www.bundenetzagentur.de/mobilesbreitband.

Frequenzen in den Bereichen 2,4 GHz, 5 GHz und 5,8 GHz

Der Allgemeinheit zugeteilte Frequenzen in den Bereichen 2,4 GHz, 5 GHz und 5,8 GHz

Für das Betreiben von drahtlosen regionalen Netzen zum Angebot von Telekommunikationsdiensten (wie bspw. Realisierung von Internetanschlüssen) stehen in Deutschland verschiedene Frequenzbereiche zur Verfügung. Dabei ist zwischen Frequenzen, die der Allgemeinheit zugeteilt sind und individuell zugeteilten Frequenzen zu unterscheiden.

Für drahtlose Netzzugänge (Breitbandzugänge) in regionalen Versorgungsbereichen stehen allgemein zugeteilte Frequenzen für WLAN in den Bereichen bei 2,4 GHz und 5 GHz zur Verfügung.

Allgemeinzuteilung WLAN bei 2,4 GHz (pdf / 49 KB)
Allgemeinzuteilung WLAN bei 5 GHz (pdf / 384 KB)

Des Weiteren steht der Frequenzbereich bei 5,8 GHz für gewerblich öffentliche, breitbandige, ortsfeste Verteilsysteme (Broadband Fixed Wireless Access - BFWA) zur Verfügung.

Broadband Fixed Wireless Access - BFWA (pdf / 26 KB)

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