Mo­bi­les Breit­band Mobilfunkfrequenzen

Laufende Verfahren

Neubescheidung 5G

Anhörung Berichtspflicht Wettbewerbsverhältnisse

Die Bundesnetzagentur ist gesetzlich verpflichtet, bei der Zuteilung von Frequenzen mittels geeigneter Maßnahmen einen wirksamen Wettbewerb zu fördern und Wettbewerbsverfälschungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Hierbei stützt sich die Bundesnetzagentur auf eine objektive, vorausschauende Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse. Ferner sieht die Präsidentenkammerentscheidung vom 24. März 2025 eine Berichtspflicht über Art und Umfang von Verhandlungen über den Zugang zu Mobilfunkvorleistungen vor.  

Die Bundesnetzagentur hört hiermit die interessierten Kreise zum Erlass einer Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Berichtspflicht bezüglich des Zugangs zu Mobilfunkvorleistungen und zur Anfertigung einer Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse an. Sie dient somit der Vorbereitung von künftigen Wettbewerbsbeurteilungen in Frequenzbereitstellungsverfahren, hier bei der Neubescheidung des 5G-Verfahrens. Die weiteren Informationen zur Anhörung sind den folgenden Dateien zu entnehmen.

Stellungnahmen sind bis zum 25. März 2026 in Schriftform in deutscher Sprache einzureichen.

Mitteilung Verfahrensausgang Klageverfahren

Die Präsidentenkammer gibt den interessierten Kreisen im Verfahren BK1-25/001 folgenden Hinweis:

Mitteilung Verfahrensausgang (pdf / 58 KB)

Anhörung zum weiteren Vorgehen im Verfahren BK1-25/001

Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz soll neu entschieden werden. Die Bundesnetzagentur hat daher interessierte Kreise aufgerufen, sich im Rahmen einer ersten schriftlichen Anhörung bis zum 12. Januar 2026 zu beteiligen und ihre Belange einzubringen. Diese Anhörung bildet den ersten Verfahrensschritt für den Neustart im 5G-Verfahren. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, schnellstmöglich Klarheit über das weitere Vorgehen zu schaffen. Die bestehenden Frequenzzuteilungen behalten ihre Gültigkeit, bis sie infolge einer Neubescheidung entweder angepasst oder aufgehoben und neu erlassen werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat somit für die Mobilfunkkunden keine negativen Folgen.

Anhörungspapier (pdf / 6 MB)

Umsetzung Verlängerungsverfahren

Anhörung zur Anordnung einer kooperativen, gemeinsamen Nutzung von Frequenzen

Die Bundesnetzagentur hört die interessierten Kreise zu einer Änderung der Frequenzzuteilungen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz durch Änderung der Nebenbestimmung zur kooperativen, gemeinsamen Mitnutzung von Frequenzen an. Diese Anhörung dient der Transparenz über die Inhalte der Frequenzzuteilungen der öffentlichen Mobilfunknetze. Sie setzt den Anordnungsvorbehalt der Entscheidung zur Verlängerung von Frequenzen vom 24. März 2025 (BK1-22/001) um.

Stellungnahmen sind bis zum 18. März 2026 in Schriftform in deutscher Sprache einzureichen.

Übersicht der derzeit zugeteilten Frequenzbereiche

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der derzeit zugeteilten Mobilfunkfrequenzen ab 2026

Übersicht der zugeteilten Mobilfunkfrequenzen (pdf / 65 KB)

Abgeschlossene Vergabeverfahren

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