Mobiles Breitband
Mobilfunkversorgung
- Künftig verfügbare Frequenzen
- Mobilfunk-Monitoring
- Versorgungsauflagen
- Bisherige Vergaben und andere Entscheidungen
Künftig verfügbare Frequenzen
Positionspapier zur Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz für den Ausbau digitaler Infrastrukturen
Die bestehenden Nutzungsrechte von Frequenzen in den Bereichen bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz laufen zum Ende des Jahres 2025 aus.
Das Positionspapier der Bundesnetzagentur beinhaltet eine erste Bewertung zum weiteren Vorgehen. Ausgangspunkt ist eine naheliegende Frequenzknappheit. Dies spricht für die Durchführung einer Vergabe in Form einer Versteigerung. Zur Entspannung der Nachfragesituation im 800-MHz-Band wird ein Frequenztausch mit dem 900-MHz-Band vorgeschlagen. Des Weiteren werden sowohl bewährte als auch neue Maßnahmen vorgestellt, die alternativ oder in Kombination zu einer Verbesserung der Versorgung führen sollen. Zur Förderung des Wettbewerbs auf der Diensteebene werden verschiedene Instrumente erwogen.
Gelegenheit zur Stellungnahme bestand bis zum 21. November 2022
Positionspapier 2022 (pdf / 1 MB)
Erläuterungen zum Frequenztausch (pdf / 98 KB)
Stellungnahmen zu dem Positionspapier 2022 (zip / 55 MB)
Bisherige Veröffentlichungen
Januar 2022 - Orientierungspunkte und Bedarfsabfrage
Orientierungspunkte und Bedarfsabfrage 2022 (pdf / 1 MB)
Stellungnahmen zu den Orientierungspunkten 2022 (zip / 49 MB)
Juni 2021 - Szenarienpapier
Szenarienpapier 2021 (pdf / 294 KB)
Überblick zum Szenarienpapier 2021 (pdf / 217 KB)
Stellungnahmen zum Szenarienpapier 2021 (Stand 08.10.2021) (zip / 29 MB)
August 2020 - Frequenzkompass
Frequenzkompass 2020 (pdf / 621 KB)
Stellungnahmen zum Frequenzkompass 2020 (zip / 11 MB)
Mobilfunk-Monitoring
Stand Oktober 2022
Die interaktive Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur zeigt die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland aus Verbraucherperspektive. Die Angaben für die Mobilfunk-Karte stellen die drei Betreiber der öffentlichen Mobilfunknetze Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland nach Vorgaben der Bundesnetzagentur bereit. Wir prüfen diese Daten unter anderem mit den Ergebnissen der Funkloch-App auf Plausibilität und Vergleichbarkeit. Zusätzlich werden sie anhand von eigenen Messungen durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur stichprobenartig überprüft. Am Ende ergibt sich ein transparentes Bild zur Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland.

Entwicklung der 5G-Netzabdeckung Bund
Zum Jahresende 2021 haben alle Netzbetreiber ihr 3G-Netz (UMTS) vollständig abgeschaltet. Die dadurch freiwerdenden Frequenzen werden vor allem zur Kapazitätssteigerung des bestehenden 4G-Netzes sowie zum Aufbau des 5G-Netzes eingesetzt.
Wir aktualisieren die Daten regelmäßig und bauen die Karte sowie den dazugehörigen Download-Bereich schrittweise aus.
Hier finden sich unter anderem Auswertungen zur Mobilfunkversorgung für alle Landkreise und kreisfreien Städte sowie anbieterbezogene Informationen zu Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie und zum Grad der Versorgung entlang von Verkehrswegen.
Rechtliche Grundlage für die Mobilfunk-Karte: § 103 Abs. 3-4 TKG
Versorgungsauflagen
Überprüfung der Versorgungsauflagen aus der Auktion 2015 / Projekt 2016 (Mitteilung vom 11. Mai 2020)
Die Bundesnetzagentur hat die Berichte der Mobilfunknetzbetreiber zur Erfüllung der Versorgungsauflagen überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass Telefónica, Telekom und Vodafone die Erfüllung der Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht nachweisen konnten.
Die Überprüfungen der Versorgungsauflage haben für die einzelnen Unternehmen Folgendes ergeben:
Telekom
Die Überprüfung der Angaben der Telekom hat ergeben, dass die Versorgung der Haushalte in den einzelnen Bundesländern der geforderte Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nachgewiesen wurde. Telekom konnte die Erfüllung der Auflage in insgesamt drei Flächenbundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland nicht nachweisen. Der Nachweis der vollständigen Hauptverkehrswege konnte nicht erbracht werden.
Vodafone
Vodafone konnte in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen den geforderten Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte nachweisen. In den vier Flächenbundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland konnte Vodafone den Nachweis der Versorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte nicht erbringen. Der Nachweis der vollständigen Hauptverkehrswege konnte nicht erbracht werden.
Telefónica
Die Überprüfung von Telefónica hat ergeben, dass der Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte nur in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg nachgewiesen wurde. In den anderen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der geforderte prozentuale Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte nicht erreicht worden. Der Nachweis der vollständigen Hauptverkehrswege konnte nicht erbracht werden.
(Pressemitteilung vom 14.04.2020)
Versorgungsauflage aus der Auktion 2015 / Projekt 2016 (Mitteilung vom 10. Januar 2020)
Die Mobilfunknetzbetreiber Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH haben ihre Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Versteigerung 2015 vorgelegt. Die Versorgungsauflagen sehen eine Abdeckung mit einer Mindestdatenrate von 50 Mbit pro Antennensektor vor. Überdies sind die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.
Nach eigenen Angaben haben die Unternehmen Telekom und Vodafone die Auflage zur Versorgung der Haushalte grundsätzlich erfüllt. Telefónica konnte nach eigenen Angaben die von der Bundesnetzagentur geforderten Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erreichen. Das Unternehmen geht allerdings davon aus, dass es die Auflagen bis zum Ende dieses Jahres erfüllen wird.
Die Hauptverkehrswege konnten nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zum Jahresende noch nicht in vollem Umfang versorgt werden.
Verzögerungen begründen die Mobilfunknetzbetreiber mit externen Einflüssen, wie zum Beispiel fehlende Vermietbereitschaft an potentiellen Standorten, fehlende Baugenehmigungen, Denkmal-, Natur- und Umweltschutz. Darüber hinaus verweisen die Mobilfunkunternehmen auf unterschiedliche Rechtsansichten zum Inhalt der Versorgungsauflage, die Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind. Die in der Tabelle angegebenen Werte basieren auf den durch die Bundesnetzagentur festgelegten konkretisierten Parametern. Telefónica trägt außerdem unternehmensspezifische Besonderheiten vor, die ebenfalls zu Verzögerungen beim Netzausbau geführt hätten. Es sei jedoch geplant durch weitere 7.600 Standorte die Versorgungsauflagen noch in diesem Jahr zu erfüllen.
Die Frequenzen im Bereich 700 MHz, die vom Rundfunk zu räumen waren, stehen erst seit Mitte 2019 vollständig zur Verfügung. Seitdem haben die Unternehmen das Ausbautempo spürbar erhöht.
Pressemitteilung (pdf / 34 KB)