CB-Funk

Der CB-Funk ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern, wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.

Allgemeinzuteilung

Gemäß der Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk (Vfg. 21/2021) (pdf / 151 KB) (Vfg 21/2021) ist jedermann berechtigt die dort zur Nutzung im CB-Funk vorgesehenen Frequenzen unter den festgelegten Bestimmungen zu nutzen. Die in der Vergangenheit von der Bundesnetzagentur zugeteilten Kennungen im CB-Funkanlagen sind gegenstandslos.

Weitere Hinweise

Regelungen zur harmonisierten Nutzung von Frequenzen für CB-Funkanlagen sind in der ECC Entscheidung (11)03 enthalten. Über den folgenden Link sind Informationen zur Umsetzung der ECC-Decision (11)03 in den einzelnen Ländern zu finden.

Im Bereich der Bundesrepublik Deutschland ist diese Umsetzung mit der CB-Funk-Allgemeinzuteilung erfolgt. Weitere Informationen zum Betrieb von CB-Funkgeräten sind aus den Geräteunterlagen ersichtlich beziehungsweise bei der für das andere Land zuständigen Verwaltung erhältlich.

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