Am 08. Februar wurde die Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in den Nachrichten für Luftfahrer neu herausgegeben. Die Regelungen zu den Sprechfunkverfahren wurden mit NfL Nr. 2023-1-2726 grundsätzlich überarbeitet und an die EU-Regelwerke angepasst. Eine Änderung betrifft unter anderem das Rufzeichen von unkontrollierten Flugplätzen ohne AFIS, altes Rufzeichen INFO, neues Rufzeichen RADIO. Die Grundlage hierfür befindet sich im GM2 Article 3a(1) "Determination of the need for the provision of air traffic services" zur Commission Implementing Regulation (EU) 2020/469. Das Rufzeichen RADIO soll ab sofort genutzt werden.
Eine sofortige Änderung der Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur ist aufgrund der Verwendung des neuen Rufzeichens RADIO statt alt INFO im Funkverkehr nicht notwendig. Die Anpassung des Rufzeichens in der Urkunde erfolgt im Rahmen der nächsten Erneuerung oder Änderung der Frequenzzuteilung. Im Antrag ist dann das neue Rufzeichen (RADIO) im entsprechenden Feld anzugeben. Andere Rufzeichen, wie z.B. SEGELFLUG, bleiben von dieser Regelung unberührt und dürfen weiterhin verwendet werden.