Fester Funkdienst < 30 MHz
Fester Funkdienst: Funkdienst zwischen bestimmten festen Punkten (hier: terrestrischer Funkverkehr)
Im Festen Funkdienst unter 30 MHz werden folgende allgemeine Funkanwendungen zusammengefasst:
- Zeitzeichenfunk
- Normalfrequenz
- Kurzwelle / Mittelwelle / Langwelle
Weiter Informationen können der Verwaltungsvorschrift VV LW/MW/KW (pdf / 134 KB) für die Zuteilung von Frequenzen des Festen Funkdienstes sowie des Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes unter 30 MHz (VVLW/MW/KW) entnommen werden.
Was für Nutzungen gibt es?
Im Frequenzbereich unter 30 MHz gibt es verschiedene Nutzungen. Beispielgebend können folgende Anwendungen genannt werden:
- Aussendung von Zeitzeichen für Funkuhren (DCF77)
- Nutzungen der BOS und der militärischen Bedarfsträger
- Kommunikation zwischen Botschaften und Heimatländern
- Kommunikation mit Forschungsstationen auf anderen Kontinenten
- Aussendung von Daten mit Funknachrichten an einen bzw. mehreren Empfängern für Schalt- und Steuerhandlungen (Funk-Rundsteuerungen)
- Kommunikation zur Unterstützung der humanitären Hilfe in Katastrophenfällen
Anträge und Ausfüllhinweise für Feste Funkdienste < 30 MHz
Zuteilung einer Frequenz zur Nutzung für das Betreiben einer Funkanlage des "Festen Funkdienstes" und "Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes" im Lang-, Mittel- und Kurzwellenbereich.
Antrag Frequenzzuteilung Fester Funkdienst - Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst
Antrag zum Festen Funkdienst < 30 MHz (pdf / 25 KB)
Ausfüllhinweise zum Antrag auf Frequenzzuteilung
Ausfüllhinweise zum Festen Funkdienst < 30 MHz (pdf / 17 KB)
Senden Sie den Antrag bitte an folgende Adresse:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 223
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Deutschland
Fax: +49 6131 18 5614
E-Mail: LWMWKW@BNetzA.de