Fes­ter Funk­dienst < 30 MHz

Fester Funkdienst: Funkdienst zwischen bestimmten festen Punkten (hier: terrestrischer Funkverkehr)

Im Festen Funkdienst unter 30 MHz werden folgende allgemeine Funkanwendungen zusammengefasst:

  • Zeitzeichenfunk
  • Normalfrequenz
  • Kurzwelle / Mittelwelle / Langwelle

Weiter Informationen können der Verwaltungsvorschrift VV LW/MW/KW (pdf / 134 KB) für die Zuteilung von Frequenzen des Festen Funkdienstes sowie des Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes unter 30 MHz (VVLW/MW/KW) entnommen werden.

Was für Nutzungen gibt es?

Im Frequenzbereich unter 30 MHz gibt es verschiedene Nutzungen. Beispielgebend können folgende Anwendungen genannt werden:

  • Aussendung von Zeitzeichen für Funkuhren (DCF77)
  • Nutzungen der BOS und der militärischen Bedarfsträger
  • Kommunikation zwischen Botschaften und Heimatländern
  • Kommunikation mit Forschungsstationen auf anderen Kontinenten
  • Aussendung von Daten mit Funknachrichten an einen bzw. mehreren Empfängern für Schalt- und Steuerhandlungen (Funk-Rundsteuerungen)
  • Kommunikation zur Unterstützung der humanitären Hilfe in Katastrophenfällen

Anträge und Ausfüllhinweise für Feste Funkdienste < 30 MHz

Zuteilung einer Frequenz zur Nutzung für das Betreiben einer Funkanlage des "Festen Funkdienstes" und "Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes" im Lang-, Mittel- und Kurzwellenbereich.

Antrag Frequenzzuteilung Fester Funkdienst - Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst

Antrag zum Festen Funkdienst < 30 MHz (pdf / 25 KB)

Ausfüllhinweise zum Antrag auf Frequenzzuteilung

Ausfüllhinweise zum Festen Funkdienst < 30 MHz (pdf / 17 KB)

Senden Sie den Antrag bitte an folgende Adresse:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 223
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Deutschland

Fax: +49 6131 18 5614
E-Mail: LWMWKW@BNetzA.de

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